Auf die Gefahr hin, Aussagen zu wiederholen, die ich in anderen Forenbereichen bereits gemacht habe:
1. Für die Gestaltung von Pässen und Ausweisen sind heute die ICAO Richtlinien vorbildlich. Die meisten Staaten halten sich an diese, weil dies den Reiseverkehr vereinfacht. Dazu gezwungen sind sie grundsätzlich nicht.
2. Nach den ICAO-Mustern ist auf allen Pässen und Ausweisen die ausstellende Behörde zu nennen, also z. B. "Bürgeramt der Stadt XXX".
3. Im Verkehr zwischen Staaten interessiert die Staatsangehörigkeit in einem Pass oder Ausweis wenig. Interessant ist vor allem der Aussteller, denn an den ausstellenden Staat kann man den Inhaber des betreffenden Passes oder Ausweises jederzeit zurückschicken. (Nebenbei bemerkt stellen die meisten Staaten bei Bedarf auch Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose und ggf. für sonstige Ausländer aus, wenn diese sonst z. B. mangels gültiger Papiere gar nicht ausreisen könnten.)
4. Dass ein Fantasiepass von offiziellen Stellen abgestempelt wird, ist nicht unbedingt ein Beweis dafür, dass dieser als "offizielles Dokument" akzeptiert wurde. Besonders touristische Destinationen drücken schon mal ein Auge zu und stempeln auf Nachfrage hin auch andere Unterlagen als offizielle Reisepässe ab, damit die Touristen auch ein schönes Andenken mitnehmen können. Streng genommen ist auch oftmals das Stempeln des offiziellen Reisepasses nicht nötig und nicht vorgeschrieben. Auf Nachfrage hin macht man das an beliebten Orten aber, um Touristen nicht zu vergraulen. Aus dem Vorhandensein entsprechender Stempel selbst in einem Reichi-"Pass" ist somit rein gar nichts zu folgern.
Im Übrigen gilt: Beispiel bitte! Entsprechende Abbildungen der fraglichen Pässe und Ausweise wären hilfreich.