Autor Thema: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen  (Gelesen 16078 mal)

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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #90 am: 26. Oktober 2023, 11:00:34 »
Noch zur Durchlüftung:


Zitat
Berlin
Razzia gegen rechtsextreme Musikszene

Stand: 26.10.2023 10:28 Uhr

Die Polizei ist mit einer bundesweiten Razzia auch im Berlin gegen die rechtsextreme Musikszene vorgegangen. Die Verdächtigen stünden im Verdacht der Produktion und des Vertriebs von volksverhetzender rechtsextremer Musik, wie die Polizeidirektion Oldenburg am Donnerstag mitteilte.

Durchsucht wurden demnach neben Berliner Objekten auch zahlreiche Gebäude in Niedersachsen, Hamburg, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nach Beweismitteln. Zudem liefen Durchsuchungen auf der spanischen Insel Mallorca.

 Die bundesweit agierende Tätergruppierung stehe im Verdacht, die strafrechtliche relevante Musik national und teilweise international vertrieben zu haben, hieß es weiter. Hintergrund ist ein bei der Oldenburger Kriminalinspektion geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Weitere Angaben machte die Behörde zunächst nicht. Die Durchsuchungen mit zahlreichen Polizeikräften dauerten an.

Sendung: Inforadio, 26.10.2023., 09:16 Uhr
https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-razzia-gegen-rechtsextreme-musikszene-100.html


PM gibt's wohl (noch) nicht.


Ergänzung:

Zitat
Schwerpunkt des Einsatzes war Niedersachsen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Celle mitteilte. Daneben gab es Durchsuchungen in Hamburg, Berlin, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Zudem liefen Durchsuchungen auf der spanischen Insel Mallorca. Ziel des Einsatzes sei es, Beweise zu sichern. Weitere Informationen werde es den Angaben zufolge nach Abschluss der Razzia geben.

Nach Informationen von MDR THÜRINGEN soll es unter anderem Durchsuchungen bei dem Rechtsextremen Thorsten Heise in Fretterode im Eichsfeld geben. Der 54-jährige Heise, der im niedersächsischen Northeim geboren wurde, ist seit Längerem eine der Führungsfiguren der militanten Neonazi-Szene und der sogenannten freien Kameradschaften. Seine Karriere begann er in der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP), die 1995 verboten wurde. Seit 1999 wohnt Heise in einem Gutshaus in Fretterode.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/razzia-rechtsextrem-musik-szene-100.html
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2023, 11:14:41 von Reichsschlafschaf »
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #91 am: 27. Oktober 2023, 19:38:17 »
Zitat
Erfolgreicher Schlag gegen rechtsextremes Musiknetzwerk

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT CELLE UND DER ZENTRALEN KRIMINALINSPEKTION OLDENBURG VOM 26.10.2023

Ergänzend zur vorangegangenen Pressemitteilung am Vormittag teilen die Generalstaatsanwaltschaft Celle und die Zentrale Kriminalinspektion (ZKI) Oldenburg Folgendes zu den näheren Hintergründen und Ergebnissen nach Abschluss der heutigen Einsatzmaßnahmen mit:

Mit Unterstützung zahlreicher Einsatzkräfte anderer Behörden durchsuchten Ermittlerinnen und Ermittler der ZKI Oldenburg am heutigen Donnerstag eine Vielzahl von Objekten in insgesamt sechs Bundesländern sowie im europäischen Ausland. Auf Grundlage eines Untersuchungshaftbefehls wurde dabei zudem eine Person festgenommen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle führt ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB. Im Kern geht es um die Produktion sowie den nationalen und zum Teil internationalen Vertrieb von strafrechtlich relevanter, volksverhetzender rechtsextremer Musik durch eine bundesweit agierende Tätergruppierung, deren Mitglieder größtenteils der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind.

Gegen den 34-jährigen mutmaßlichen Rädelsführer aus Niedersachsen konnte ein Haftbefehl vollstreckt werden. Den übrigen elf Beschuldigten im Alter von 36 bis 59 Jahren werden unterschiedliche Tatbeiträge vorgeworfen, die von Grafikdesign über Tontechnik, Mediendruck, Koordination von Schallplattenpressungen bis hin zum Verkauf an Zwischenhändler und Endkunden reichen. Die Musik auf den Tonträgern enthält menschenverachtende, antisemitische sowie volksverhetzende Texte, die geeignet sind, rechtsextremistisches Gedankengut zu schüren, zu verfestigen und Gewaltaktionen zu provozieren.

Die Durchsuchungen erstreckten sich auf drei Objekte in Niedersachsen sowie auf weitere Liegenschaften in Hamburg, Berlin, Thüringen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und auf Mallorca. Von den involvierten, unterstützenden Länderpolizeien sind dabei insgesamt fast 250 Einsatzkräfte beteiligt gewesen.

Das Amtsgericht Celle hat daneben gegen vier mutmaßliche Mitglieder der Kerngruppe Vermögensarreste in unterschiedlicher Höhe angeordnet. Die heutigen Maßnahmen dienten daher auch der Abschöpfung illegal erzielter Gewinne. Der vermutliche Erlös aus den Plattenverkäufen wird nach derzeitigem Stand der Ermittlungen auf 199.000,- € geschätzt.

Polizeipräsident Johann Kühme zeigte sich überaus zufrieden mit dem Ermittlungserfolg: „Den Ermittlern der ZKI Oldenburg ist es zu verdanken, die tief verzweigten Strukturen dieses rechten, hasserfüllten Netzwerks aufgedeckt und ihm nun einen empfindlichen Schlag versetzt zu haben. Hier wurde Musik statt zur Unterhaltung als politisches Instrument für menschenfeindliche Ideologien missbraucht.“ „Volksverhetzung gehört in keine Playlist und Hass darf sich nicht vermarkten!“, so der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg weiter.

Der Leiter der Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Leitender Oberstaatsanwalt Martin Appelbaum, betonte die große Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die von den volksverhetzenden, antisemitischen und ausländerfeindlichen Inhalten der Tonträger ausgehe: „Damit sollten gezielt junge Menschen angesprochen werden, auf die rechtsradikal-propagandistisch eingewirkt werden soll. Diesen Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, müssen die Strafverfolgungsbehörden mit allem Nachdruck – wie heute geschehen – entgegenwirken.“

Bei den Durchsuchungen wurden mehrere zehntausend Tonträger (CDs und Schallplatten), zahlreiche elektronische Kommunikationsmittel (Smartphones und Notebooks) und Speichermedien, ein fünfstelliger Bargeldbetrag sowie schriftliche Unterlagen sichergestellt. Die Auswertungen dauern an.
https://generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/aktuelle-bundesweite-durchsuchungsmassnahmen-226663.html

Zitat
RAZZIEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Durchsuchungen und eine Festnahme im Rechtsrock-Milieu des Landes

Vinzenz Kuntze 27.10.2023 - 18:40 Uhr
Razzien in Baden-Württemberg: Durchsuchungen und eine Festnahme im Rechtsrock-Milieu des Landes
Rechtsrock-Konzerte haben meist ein kleines, verschworenes Publikum. Foto: IMAGO/Fotostand/IMAGO/Fotostand / Voelker
Der Polizei gelingt ein Schlag gegen Nazi-Bands in Baden-Württemberg. Das Land gilt als eine Wiege des Rechts-Rock.
     
Kürzlich kam es in Baden-Württemberg und in fünf weiteren Bundesländern, außerdem auf Mallorca, zu Razzien gegen ein rechtsextremes Musiknetzwerk – damit unternahm die Staatsanwaltschaft einen Schritt gegen die europaweite rechte Musikszene. Das Ziel der Ermittlungen war es, der Produktion und dem Vertrieb rechtsextremer Musik entgegenzuwirken. Das Ermittlungsverfahren beruft sich auf § 129 StGB: Es besteht der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Im Zuge dieser Untersuchungen wurde eine Person festgenommen.
Spoiler
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle und Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg, die die Ermittlungen koordinierten, gaben in einer Pressemitteilung bekannt: „Die heutigen Maßnahmen dienten daher auch der Abschöpfung illegal erzielter Gewinne. „Der vermutliche Erlös aus den Plattenverkäufen wird nach derzeitigem Stand der Ermittlungen auf 199.000 Euro geschätzt.“, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Polizei sieht den Einsatz als bedeutenden Schritt
Inwiefern die Rechtsrock-Szene in Baden-Württemberg betroffen ist, steht noch offen. Das Landeskriminalamt und das Innenministerium dürfen sich aktuell dazu nicht äußern. Wie bedeutsam dieser Schritt international allerdings war, betonte Polizeipräsident Johann Kühme: „Den Ermittlern der ZKI Oldenburg ist es zu verdanken, die tief verzweigten Strukturen dieses rechten, hasserfüllten Netzwerks aufgedeckt und ihm nun einen empfindlichen Schlag versetzt zu haben. Hier wurde Musik statt zur Unterhaltung als politisches Instrument für menschenfeindliche Ideologien missbraucht.“

Die Politiker aus Baden-Württemberg fanden klare Worte zu den Untersuchungen. Maximilian Moser, Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, sagte dazu: „Diese Razzia zeigt: Keinen Millimeter gegen Hass und Hetze“. Das CDU-geführte Innenministerium in Baden-Württemberg sei „auf keinem Auge blind“ und „voller Tatendrang“. Oliver Hildenbrand, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, will im Nachgang zu der Razzia eine Anfrage in den Landtag einbringen, um die Hintergründe der Durchsuchungen zu erfahren: „Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die Durchsuchungsmaßnahmen in Baden-Württemberg genauer beleuchtet und aktuelle Entwicklungen innerhalb der rechtsextremistischen Musikszene in Baden-Württemberg in den Blick genommen werden“, heißt es in der Begründung zur Anfrage, die unseren Zeitungen vorliegt. Der rechtspolitische Sprecher der FDP im Landtag, Nico Weinmann, meint, dass Rechtsrock die „Einstiegsdroge“ zu Rechtsextremismus sei. „Insofern begrüße ich die Rechtsrock- Razzia ausdrücklich. Wir müssen mit aller Härte des Gesetzes dafür sorgen, dass der rechtsextreme Sumpf trocken gelegt wird“, erklärt er. In einen ähnlichen Wortlaut verfällt auch Boris Weirauch, Verfassungsschutzexperte der SPD-Fraktion. Die AfD-Fraktion ließ die Anfrage unserer Zeitungen bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Was ist Rechtsrock?
Bei Rechtsrock handelt es sich um eine identitäre Bewegung, die rassistisches Gedankengut verbreitet. Es existieren ganze Festivals, wie das „Schild & Schwert“-Festival in Sachsen, welches 2019 rund 700 Besucher und Besucherinnen anlockte.

Der Verfassungsschutz kategorisiert im Verfassungsschutzbericht 2022 Rechtsrock als Teil des nicht parteigebundenen Rechtsextremismus – hierfür wird der Begriff subkulturell geprägter Rechtsextremismus genutzt. Vor allem Musik bietet sich für das Vorhaben neue Mitglieder zu akquirieren an: „Die Musik dient durch ihre identitätsstiftende Funktion dabei als ,Lockmittel´, um insbesondere Jugendliche an die rechtsextremistische Szene sowie deren Ideologie heranzuführen und an sie zu binden“, schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz auf ihrer Website. Weiter beschreibt der Verfassungsschutz rechtsextremistische Musik als das wichtigeste Propagandamittel der subkulturellen Szene.

Rechtsrock in Baden-Württemberg entstanden?
Baden-Württemberg wird als die Geburtsstätte des modernen deutschen Rechtsrocks betitelt. Laut einer Infobroschüre der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg entstammt die erste Band, die extreme rechte Inhalte mit moderner Rockmusik verband, aus Baden-Württemberg: „Ragnaröck“ wurde 1977 gegründet.

In Baden-Württemberg sitzen mehrere Vertreiber, die neben Tonträgern rechter Musik, auch andere Dinge, wie Textilien mit rechtsextremen Sprüchen, verbreiten. Im Jahresbericht des Verfassungsschutzes Baden-Württembergs 2022 steht allerdings: „Generell und schon seit Jahren ist der nicht parteigebundene Neonazismus in Baden-Württemberg von einer ausgeprägten Schwäche und Isolation geprägt. Die wenigen, relativ festen Neonazi-Strukturen waren im Berichtszeitraum weitgehend inaktiv. Trotzdem kann auch von dieser Szene grundsätzlich Gewalt ausgehen.“
[close]
https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.razzien-in-baden-wuerttemberg-durchsuchungen-und-eine-festnahme-im-rechtsrock-milieu-des-landes.c2fa48f1-1877-4a87-8816-293dd40ad7ac.html
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #92 am: 29. Oktober 2023, 06:42:50 »
Zitat
„Die Verherrlichung der deutschen nationalsozialistischen Vergangenheit bekommt bei uns keine Bühne“/ Stadt und Polizei beenden Rechts-Rock-Konzert in Ückendorf
Cityreporter
29. Oktober 2023
#Gelsenkirchen (ots)

Die Polizei und die Stadt Gelsenkirchen haben am Samstagabend, 28. Oktober 2023, mit zahlreichen Kräften einen gemeinsamen Einsatz in Ückendorf durchgeführt. Aufgrund polizeilicher Vorermittlungen lagen Erkenntnisse über eine Konzert-Veranstaltung in einem Kleingarten an der Almastraße vor, bei der mutmaßlich auch rechtsradikale Inhalte verbreitet oder entsprechendes Gedankengut verherrlicht werden könnten.

Die Beamten von Stadt und Polizei unterbrachen die Veranstaltung, an der 78 Personen teilnahmen, um 20.42 Uhr und führten Kontrollen aufgrund möglicher Verstöße, unter anderem gegen das Gaststättenrecht und wegen möglicher Hasskriminalität, durch. Die Polizei leitete in zwei Fällen Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung ein. Hier wurden CDs mit mutmaßlich rechtsradikalen Inhalten sichergestellt.

Zudem leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, eines wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, eines wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und je eines wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Die Stadt Gelsenkirchen hat Verstöße gegen das Gaststättengesetz, das Nichtraucherschutzgesetz und wegen fehlender Preisauszeichnungen festgestellt.

Darüber hinaus wird die Stadt Gelsenkirchen prüfen, ob die Veranstaltung mit dem Vereinsrecht des Kleingartenvereins vereinbar ist und die Räumlichkeiten entgegen der Konzession genutzt wurden. Die Beamten erteilten allen anwesenden Personen nach Beendigung der Maßnahmen zur Verhinderung von weiteren Straftaten Platzverweise. Das Konzert war damit beendet. Die weiteren Ermittlungen hinsichtlich etwaiger Verstöße dauern an. Die Polizei und die Stadt tun alles, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen und Recht und Gesetze zu verteidigen sowie durchzusetzen. Aus diesem Grund werden auch in Zukunft Maßnahmen getroffen, um Veranstaltungen zu verhindern, die dem Zweck dienen, Hass zu schüren und zu Gewalt aufzurufen.

Dazu sagte NRW-Innenminister Herbert Reul: „Heute hat die Polizei zusammen mit der Stadt Gelsenkirchen das illegale Konzert einer Rechtsrock-Band besucht – ganz ohne Eintrittskarte. Denn was da gesungen wird, ist reiner Hass, Hetze und Menschenverachtung. Nichts für unsere anspruchsvollen demokratischen Ohren. Die Verherrlichung der deutschen nationalsozialistischen Vergangenheit bekommt bei uns keine Bühne. Daher haben wir das Konzert beendet. Vor den Feinden der Demokratie verschließt der Staat seine Augen und Ohren nicht!“ Gelsenkirchens Oberbürgermeisterin Karin Welge bilanziert: „Ich bin sehr froh, dass wir in Gelsenkirchen eine so enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Polizei und Stadt haben, die es uns ermöglicht, effektiv und zielgerichtet mit einer Fülle von Instrumenten gegen Hass uns Hetze vorzugehen. In Gelsenkirchen darf kein Platz sein für Menschenfeindlichkeit – egal aus welcher Ecke.“

Kriminaldirektor Robert Herrmann, Leiter der Direktion Kriminalität bei der Polizei Gelsenkirchen und Leiter des Einsatzes am Samstagabend macht deutlich: „Extremistisches Gedankengut hat in einer Stadtgesellschaft nichts zu suchen. Alle, die Zwietracht säen, Gewalt verherrlichen oder dazu aufrufen, müssen mit unserem entschiedenen Handeln rechnen.“
https://cityreport.pnr24-online.de/die-verherrlichung-der-deutschen-nationalsozialistischen-vergangenheit-bekommt-bei-uns-keine-buehne-stadt-und-polizei-beenden-rechts-rock-konzert-in-ueckendorf/


„unter anderem gegen das Gaststättenrecht“.

Das haben die Vorbilder besser hingekriegt ...  :facepalm:
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #93 am: 19. November 2023, 07:56:21 »
Zitat
Sonneberg in Thüringen
Polizei löst Rechtsrockkonzert auf

Offiziell feierten Menschen in einer Lagerhalle in Thüringen einen Geburtstag, doch dann rückte die Polizei an. Tatsächlich wurde dort nämlich ein Livekonzert gespielt – inklusive rechtsradikaler Parolen.

19.11.2023, 07.19 Uhr

Die Polizei hat am Samstagabend im thüringischen Sonneberg ein Rechtsrock-Konzert aufgelöst. Das nicht angemeldete öffentliche Konzert fand in einer Lagerhalle statt und war als Geburtstagsfeier getarnt, wie die Behörden am frühen Morgen mitteilten . In der Halle seien aus Bildertafeln Hakenkreuze zusammengesetzt gewesen. Zudem hätten unbekannte Konzertteilnehmer rechtsradikale Parolen skandiert.

Die Polizei nahm die Personalien von 72 Personen auf. Diese seien aus ganz Thüringen sowie vereinzelt aus Bayern zu dem Konzert im Sonneberger Ortsteil Oberlind angereist. Gegen den Hauptverantwortlichen des Konzertes wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen eingeleitet. Insgesamt waren 52 Polizeibeamte im Einsatz.
hba/dpa
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/sonneberg-in-thueringen-polizei-loest-rechtsrockkonzert-auf-a-568ac27d-ff40-4ff6-85e5-25b0b75ff8c5

https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-11/thueringen-sonneberg-rechtsrock-konzert-polizei-hakenkreuze


Da kann auch der Landrat von der afd goor nischt duhn.
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #94 am: 23. November 2023, 19:52:06 »

Da kann auch der Landrat von der afd goor nischt duhn....

Vorsicht - das ist Südthüringen. Da spricht man fränkisch, Ggf. noch mittelfränkisches Platt.

Schlimm genug wenn ständig die Vollpfosten meiner Gegend so umhertönen...  ::)
 
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #95 am: 23. November 2023, 22:35:19 »
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #96 am: 24. November 2023, 14:04:56 »
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #97 am: 25. November 2023, 11:02:28 »
Es wurden CDs sichergestellt. CDs!!! Da ist der Flötist (Panflöte) in der Fußgängerzone ja weiter.
 
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #98 am: 5. Dezember 2023, 07:10:10 »
Zitat
OVG urteilt
Rechtsrock in Staupitz: Veranstalter darf Gaststättenerlaubnis behalten

Es ist ein Erfolg für den Betreiber des Alten Gasthofs in Staupitz, in dem jahrelang Rechtsrock-Konzerte stattfanden: Die Untersagung der Gaststättenerlaubnis war rechtswidrig, urteilt das OVG Bautzen.

Silke Kasten
04.12.2023, 18:04 Uhr

Staupitz. Neue Wende im Rechtsstreit um den „Alten Gasthof“ in Staupitz, in dem jahrelang Rechtsrock-Konzerte der extremen Art stattfanden: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat jetzt entschieden, dass die Gaststättenerlaubnis und das Abhalten von Musikveranstaltungen nicht untersagt werden durften. Das sei rechtswidrig gewesen. Damit gab das OVG dem Kläger, der seit 2010 über diese Genehmigung verfügt, im Wesentlichen Recht. Er darf seine Gewerbeerlaubnis vorläufig behalten.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Leipzig im Fall des „Alten Gasthof“ in Staupitz Ende März in einem Eilverfahren entschieden, dass es wegen einer „Vielzahl von Straftaten“ in dem Lokal rechtens sei, keine Musikveranstaltungen mehr zu gestatten. Konkret ging es um Straftaten wie Volksverhetzung und das Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Spoiler
Verfassungsschutz sammelt Hinweise auf Straftaten
Der Verfassungsschutz hatte im Vorfeld zahlreiches Beweismaterial vorgelegt. Der Landkreis hatte daraufhin dem Betreiber im Februar 2023 die Gaststättenerlaubnis entzogen, da dieser sich als „unzuverlässig“ erwiesen habe. Das Verwaltungsgericht betonte, dass ein zuverlässiger Gewerbetreibender die Begehung von Straftaten unterbunden hätte. Da er dies über viele Jahre nicht getan habe, sei künftig mit keiner Änderung zu rechnen. Auch den Verweis auf die „Unkenntnis“ ließ das Gericht nicht gelten, denn in dem Fall hätte er seine Aufsichtspflicht verletzt.

Dagegen ging der Nebenerwerbs-Gastwirt rechtlich vor. Die vorgelegten Beweise überzeugten aber zunächst das Verwaltungsgericht, denn es bestätigte das Verbot vom Landratsamt. Dieser Beschluss erging im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. Dagegen ging der Betreiber mit einer Beschwerde vor, über die nun das OVG in Bautzen entschied.

OVG: Verfassungsschutz hätte Infos nicht an Polizei und Gaststättenaufsicht weitergeben dürfen
Zu den Gründen sagte OVG-Sprecherin Norma Schmidt-Rottmann, dass die vom Verfassungsschutz gesammelten Erkenntnisse nicht an die Ordnungsbehörden – hier: die Polizei und die Gaststättenaufsicht – hätten weitergegeben werden dürfen. Dies sei nur zur Abwehr besonders schwerer Straftaten zulässig. Das sei im Fall Staupitz aber nicht der Fall.

Das Gericht verwies zudem auf das Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei in Sachsen. „Nach der Vorschrift unterhält der Freistaat keinen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen.“ Da über die nicht verwertbaren Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden hinaus keine Gründe vorlägen, die auf eine Unzuverlässigkeit des Antragstellers hindeuteten, könne diese nicht festgestellt werden.

Gegen den Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Nun muss die Widerspruchsbehörde entscheiden, ob sie die Untersagungsverfügung aufhebt oder den Widerspruch als unbegründet zurückweist. Für den Fall, dass ein Widerspruchsbescheid ergeht, könnte Klage zum Verwaltungsgericht Leipzig erhoben werden.

187 Bands traten auf
Der kleine Torgauer Ortsteil Staupitz galt jahrelang als Anziehungspunkt für Neonazis aus ganz Deutschland. In mehr als 15 Jahren fanden in dem 300-Seelen-Dorf mindestens 112 Konzerte statt. Insgesamt traten 187 Bands vor rund 25.000 Besuchern auf. Die Gäste kamen aus der Umgebung, ganz Deutschland und dem Ausland. Unter den Acts waren zahlreiche Gruppen, deren Lieder aufgrund volksverhetzender Texte bereits indiziert wurden.

Das Arrangement zwischen dem Betreiber und den Behörden stand zuletzt in der Kritik. So waren die Rechtsrock-Konzerte 15 Jahre lang geduldet worden, weil diese jeweils angemeldet, Liedtexte eingereicht und Auflagen im Hinblick auf Lärm- und Brandschutz sowie Besucheranzahl (maximal 230) offenbar erfüllt worden waren.

Ein beim Innenministerium angesiedelter Expertenrat zum Thema Rechtsextremismus unterbreitete den betroffenen Kommunen und Kreisen zuletzt Handlungsempfehlungen. Der Weg, die Konzerte mithilfe des Gewerberechts zu untersagen, hat nunmehr einen Dämpfer erhalten.
[close]
https://www.lvz.de/lokales/nordsachsen/torgau/rechtsrock-in-staupitz-veranstalter-darf-gaststaettenerlaubnis-behalten-HWXQ7OY3U5FB5CNTPEGRDYPQSY.html
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #99 am: 16. Dezember 2023, 10:17:48 »
Unmusikalische Schergen hinderten Tommy daran, mit seinen Kumpels angemessen das Julfest zu begehen:


Zitat
Polizei löst Musikveranstaltung in rechtsextremer Szene auf

16. Dezember 2023, 9:53 Uhr Quelle: dpa Thüringen


Die Polizei hat in Südthüringen eine Musikveranstaltung in einem rechtsextremen Szenelokal aufgelöst. Einer Streife fielen am Freitag Autos mit Kennzeichen aus mehreren Bundesländern vor einer Gaststätte auf, wie die Polizei am Samstag mitteilte. Bei dem Betreiber handele es sich um einen amtsbekannten Mann aus der rechtsextremen Szene in Kloster Veßra (Landkreis Hildburghausen), hieß es. Den Angaben nach soll er zunächst versucht haben, den Grund für die rund 50 Besucher zu verschleiern. Allerdings machten die Beamten bei der Überprüfung eine nicht angemeldete Musikveranstaltung aus und lösten diese auf. Demnach wurden die Identitäten der Beteiligten aufgenommen.
https://www.zeit.de/news/2023-12/16/polizei-loest-musikveranstaltung-in-rechtsextremer-szene-auf
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #100 am: 16. Dezember 2023, 11:08:36 »
Wenn da nicht war als in dem zitierten Artikel ersichtlich, war das wohl rechtswidrig - Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht anmeldepflichtig.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #101 am: 16. Dezember 2023, 11:52:42 »
Bedeutet das, unsere nicht besonders geschätzte Kundschaft darf ganz ungeniert Hasslieder abspielen, welche den rechten Arm kräftigen, so lange es eben in einem geschlossenen Raum passiert?
 
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #102 am: 16. Dezember 2023, 12:16:24 »
Patriotische Lieder privat abzusingen ist genausowenig strafbar wie gymnastische Armübungen, die zuvörderst den rechten Arm betreffen.

Strafbar wird’s dann, wenn öffentlich, also „von draußen“ sicht- und/oder hörbar.

Vermutlich war ein Bürger „draußen“ besorgt und hat Team Blau zu Rate gezogen.

Oder einer aus dem Team, das rein zufällig vorbeikam, war selbst besorgt und hatte einen Anfangsverdacht.
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #103 am: 16. Dezember 2023, 14:03:18 »
Jein: wie schon geschrieben, Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht anmeldepflichtig.

Was "patriotische Lieder und Kräftigungsübungen für den rechten Arm" anbelangt, geht es um etwas anderes: darf man nicht öffentlich tun. Laut BGH "kommt es nicht entscheidend auf die Öffentlichkeit des gewählten Ortes an, sondern darauf, ob die Art der Verwendung die Wahrnehmbarkeit für einen größeren, durch persönliche Beziehungen nicht zusammenhängenden Personenkreis begründet."

Wenn da ca. 50 Personen (oder lebende Menschen aus Familien) anwesend waren, war es schon öffentlich. Nur: in dem Artikel findet sich kein Hinweis auf derartiges Tun.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Großveranstaltungen, Festspiele, Konzerte, Treffen
« Antwort #104 am: 6. Februar 2024, 12:09:12 »
Zitat
Illegale Musikveranstaltung verhindert
Verantwortlich: Sven Möller

Illegale Musikveranstaltung verhindert
Hoyerswerda, Straße E
03.02.2024, 10:00 Uhr - 04.02.2024, 03:00 Uhr

Am Samstag führte die Polizeidirektion Görlitz in Hoyerswerda einen Einsatz aufgrund einer scheinbar geplanten, illegalen Musikveranstaltung durch. Wie zuvor bekannt wurde, sollte diese als Geburtstagsfeier deklarierte Veranstaltung mit Livemusik aus der rechten Szene in einem Gebäudekomplex in der Straße E stattfinden. Das örtliche Revier initiierte daraufhin einen Einsatz mit Unterstützung weiterer Polizeikräfte, darunter auch der Einsatzzüge der Polizeidirektionen Görlitz und Chemnitz sowie der Bereitschaftspolizei.

Es wurde Kontakt mit Verantwortlichen aufgenommen. Im Ergebnis wurden in einer dem Gelände vorgelagerten Kontrollstelle bis in die Morgenstunden insgesamt etwa 250 Personen kontrolliert. Verschiedene mitgeführte Tonträger wurden zur Prüfung auf strafrechtliche Relevanz sichergestellt. Das Abspielen von Live-Musik konnte verhindert werden. Straf- bzw. ordnungsrechtliche Konsequenzen werden derzeit geprüft.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1072990


Seltsame Straßenbezeichnungen haben sie dort.

Und unmusikalische Schergen des Systems wie es scheint.  ???
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