Sicher gab es einige KRD-Fans, denen es nicht so wichtig war, ob sie ihr Geld wiedersehen. (Was sicher auch von der Höhe des Betrags abhängt, über den sich Leonard nicht äußern möchte. Und die Möglichkeit, auf den Grundstücken zu wohnen, war ja auch schon eine Gegenleistung.) Es gab aber auch andere, siehe das Urteil des LG Halle zu den Bankgeschäften vom 15.03.2017 - 13 KLs 672 Js 14849/13 (20/16).
Allerdings dürften die meisten dann doch auch darauf bestehen, dass es eben für die Zwecke eingesetzt wird, die Ihnen versprochen wurde. Damit man das auch nachweisen kann, setzen die Mainstream-gemeinnützigen Vereine Buchhaltung ein - also eine geordnete Aufzeichnung, wofür die Gelder verwendet werden.
Nichts davon im KRD. Da wurden nur die Einnahmen verzeichnet, und dann, dass man das Geld dem Peter gegeben habe. Nee, Leute, wenn man es einfach einer Privatperson gibt, ohne weiter zu verfolgen, was damit angestellt wurde, ist das keine Ausgabe für die Zwecke des KRD mehr, und das ist auch nicht im Sinn der Kapitalgeber. Auf die Art baut man unkontrollierbare Schwarzgelder auf, ein übliches Mittel krimineller Organisationen.
Aus dem Urteil:
Aufzeichnungen darüber, ob und wie der Angeklagte das überlassene Geld der einzelnen Anleger verwendet hat, insbesondere ob die jeweilige Summen der Anleger konkret für ein bestimmtes in den Formularen anzukreuzendes, von den Anlegern gewünschtes Projekt verwendet wurde, hat der Angeklagte nicht angefertigt oder anfertigen lassen.
Die Kammer konnte nicht feststellen, ob und für welches in den Formularen anzukreuzenden Projekts der Angeklagte die oben aufgeführten Summen verwendet hat.
Und als Beispiel für "Anleger", die ihr Geld gerne zurückbekommen hätten:
Der heute 68-jJährige Zeuge ... bekundete, dass er insgesamt 60.000,00 € bei der Kooperationskasse eingezahlt habe. Er habe dem Angeklagten vertraut, dass er sein Geld auch später wiederbekomme. 500,00 € habe er zurückerhalten, obwohl er damals 3000,00 € gewollt habe. Dies sei im Februar 2014 gewesen. Sein Ansprechpartner sei damals ... von der Königlichen Reichsbank gewesen. Der habe gesagt, eine größere Summe könne nur ausgezahlt werden, wenn Geld da sei. Der Rest von 59.500,00 € sei dann von der Kooperationskasse auf die Königliche Reichsbank übertragen worden. Erhalten habe er das Geld bislang nicht. Die Leute von der Königlichen Reichsbank hätten sein Geld angelegt. Wer heute sein Ansprechpartner sei, wisse er nicht. Er würde das Geld aber gerne zurückerhalten.
Er habe, für die Einzahlungen bei der Kooperationskasse seine Ersparnisse aus zwei Lebensversicherungen benutzt. In diese habe er seit seiner Lehrzeit als junger Mann bis zum Eintritt ins Rentenalter gezahlt. Dieses Geld stellten seine einzigen Ersparnisse dar.
oder
Die Zeugin ... bekundete, dass sie von der Idee des Königreichs Deutschland überzeugt sei. Sie störe das korrupte System in Deutschland. Sie sei von den Anlagemethoden der staatlichen Banken nicht überzeugt. Sie habe daher mit dem Angeklagten in Wittenberg gesprochen. Sie habe den Angeklagten unterstützen wollen. Deshalb habe sie ein Konto mit zunächst 100,00 € angelegt und dann weitere 142.014,00 € auf ihr Konto bei der Kooperationskasse eingezahlt. Sie habe dem Angeklagten das Geld für seine Ideen überlassen. Das Geld habe sie nicht als Schenkung gesehen. Das Geld habe sie zurückbekommen wollen. Herr sei ihr Ansprechpartner gewesen. Zurückerhalten habe sie ihr Geld nicht. Sie habe erst kürzlich mit ... deswegen telefoniert. Der habe erklärt, dass derzeit kein Geld vorhanden sei, das ausgezahlt werden könne.
Und die BaFin hat auch nicht einfach alles kaputt gemacht und ist nicht schuld am Bankrott. Das ist ein im KRD gern herumerzähltes Märchen.
Die BaFin hat ein Verfahren wegen unerlaubter Bank- und Versicherungsgeschäfte eingeleitet, dort zunächst angehört, dann Zwangsmaßnahmen angedroht. Ein normaler Mensch hätte bereits bei der Anhörung einen unabhängigen Juristen prüfen lassen, die Aussichtslosigkeit festgestellt und dann den Betrieb selber eingestellt. Die ganzen Kosten der Zwangsgelder, der Zwangsvollstreckung und der Rückabwicklung durch einen dafür bestellten Rechtsanwalt sind die Folge des pflichtwidrigen Verhaltens der KRD-Führung und nicht der BaFin, der man aus reiner Sturheit und sinnlos-falscher Rechthaberei keine andere Handlungsmöglichkeit ließ.
Die BaFin hat auch die Einnahmen der Versicherungs- und Bankgeschäfte nicht einfach für sich behalten, sondern diese soweit möglich rückabgewickelt. Allerdings war ein Großteil der Einlagen nicht auffindbar, eben weil diese Gelder ohne weiter Nachweise und Zweckbindung einfach an Peter übergeben wurden, der diese mutmaßlich auf ausländische Konten versteckte.