Autor Thema: Prozessberichterstattung Kommissar ReichHop — Ditfurth vs. Elsässer (I)  (Gelesen 9535 mal)

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Offline Lisa

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Dass er antisemitische Äußerungen getätigt hat, wird sich belegen lassen und "glühend" als ein Adjektiv weißt lediglich darauf hin, dass er diese begeistert und leidenschaftlich vorbringt. Erscheint mir glaubhaft.
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Offline BlueOcean

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Ich wünschte, dass ich Dir zustimmen könnte aber die Latte für gerichtstaugliche "antisemitische Äußerungen" ist nicht niedrig. Das müssen schon sehr deutliche Aussagen sein und die erfahrenen Antisemiten sind leider ziemlich clever darin klar antsemitische Aussagen durch einen eingeschobenen Konjunktiv oder die Umkleidung als Zitat o.ä. so zu entschärfen, dass ein Gericht da oft wenig tun kann.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Syssi

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Die Praxis ist wohl so, aber ich denke, dass sich das so nicht mehr lange halten lassen wird.

Die politische Entwicklung geht dahin, dass Hass-Verbrechen/Straftaten schärfer geahndet werden sollen.
"Die" Politiker wissen auch um zunehmende Ideologisierung von verschieden Gruppen und dass diese zu mehr Hass führen wird.  Und "sie" wissen auch um die zahlreichen antisemitischen Vorfälle. Da wird was passieren, eher über kurz als über lang.
Wenn dann entsprechende politische Entwicklungen zu Beschlüssen werden und in die Gesetzbücher Einzug finden, wird auch das seltsamste Gericht da nicht mehr so einfach dran vorbeikommen.
 

Offline Das Chaos

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Die Praxis ist wohl so, aber ich denke, dass sich das so nicht mehr lange halten lassen wird.
....

Möglicherweise in München noch, aber das ist erst der Anfang. Egal wie das ausgeht, die Endstation wird das BVerfG sein und da gewinnt meiner Ansicht nach die Dittfurt. Mit ein wenig Recherche wird man den Antisemiten als (wahre) Tatsachenbehauptung belegen können und das Epitheton "glühend" geht als überspitzt formulierte Meinungsäußerung durch.

Wenn die Dittfurt dann noch zusammensucht, was ihr Else an den Kopf geworfen hat, dann hilft ihr auch noch die weitergehende Rechtsprechuung des Verfassungsgericht, nach der einstecken muss, wer austeilt.
Hier eine unterinstanzliche Kostprobe:
Zitat
LG Lübeck, Urteil vom 28.10.2010, Az. 14 S 135/10
§§ 1004, 823 BGB analog; Art. 5 Abs. 1 GG

Das LG Lübeck hat entschieden, dass ein Politiker, der durch die Äußerungen eines Journalisten scharf angegriffen wurde, sich auch entsprechend “verteidigen” darf. Der Journalist habe ein Wahlkampffoto des Politikers verfremdet und dessen Kopf als verzerrten Totenkopf dargestellt. Daraufhin habe der Politiker den Journalisten als “aus seiner Sicht psychisch krank” bezeichnet. Dagegen wollte der Journalist gerichtlich vorgehen. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass eine gebotene Abwägung der Meinungsfreiheit mit dem Recht der persönlichen Ehre und dem öffentlichen Ansehen des Verfügungsklägers zu Lasten des Verfügungsklägers ausfalle. Insbesondere sei die beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen sei und dürfe nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst werden. Die beanstandeten Äußerungen seien mit konkretem Bezug zu dem vorher veröffentlichten Foto getätigt worden und aus Gründen des Ehrschutzes nicht zu beanstanden.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Syssi

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Darüber hinaus ist es gerüchteweise nicht ganz und gar unüblich, dass Richter in niedrigeren Instanzen bei bedeutenden Fällen eher unpassende Urteile produzieren um eine höherinstanzliche Entscheidung herbeizuführen...
 
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Emil Nordström

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Offline Sandmännchen

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Das ist überhaupt ein interessanter Blog, danke für den Link!
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline DinoVolare

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Ich packe den letzten Erguss von Elsässer mal hier rein. Sollte passen. Diese Äusserung könnte für ihn im laufenden Prozess nicht unbedingt förderlich sein.
Was für ein widerliches ♥♥♥

Zitat
"Die Russen waren es, die den furchtbarsten Blutzoll aller Völker zu zahlen hatten, in weitaus größerem Umfang als die Juden. Während man aber in Israel bis heute noch sogenannte Wiedergutmachung in Form von Geld und atomwaffenfähigen U-Booten von uns will, haben die Russen früh verziehen."
https://www.facebook.com/Compact.Magazin/photos/a.360173370698288.74913.207242379324722/754580027924285/?type=1
« Letzte Änderung: 9. November 2014, 00:13:09 von DinoVolare »
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 

Offline Preiselbauer

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Prozess Jutta Ditfurth gegen Jürgen Elsässer in München:

NICHT am 19.11.!

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Jutta geht allerdings davon aus, dass sie in erster Instanz verlieren wird. Sie will aber weiterkämpfen.

Offline GeneralKapitalo

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Prozess Jutta Ditfurth gegen Jürgen Elsässer in München:

NICHT am 19.11.!

NEUER TERMIN: 10.12., 9:15 Uhr

Jutta geht allerdings davon aus, dass sie in erster Instanz verlieren wird. Sie will aber weiterkämpfen.

Wer hat jetzt sein Ass für die Terminverschiebung ausgespielt, Ditfurth oder Else?  :dance:
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Offline Preiselbauer

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k.A., aber morgen ins in Bayern so ein ungarer katholischer Feiertag, an dem die Kinder frei haben, die Großen aber schaffen müssen. Vielleicht hat das etwas damit zu tun.

Offline D.B.Cooper

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k.A., aber morgen ins in Bayern so ein ungarer katholischer Feiertag, an dem die Kinder frei haben, die Großen aber schaffen müssen. Vielleicht hat das etwas damit zu tun.
Ich vermute, du meinst den Buß- und Bettag. Der ist evangelisch. [emoji6] In Sachsen Feiertag und in anderen Ländern teilweise.
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.
 

Offline Sandmännchen

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Im Bayern hat der Limbo-Status: Schulfrei, und die Großen können darauf bestehen, an dem Tag einen Urlaubstag nehmen zu können.
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Offline Salvatore Dalli

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Einen ähnlichen Fall gibt es bald womöglich bei Ken Jebsen: Er lässt seine Anwälte sprechen, nachdem er von einer Grünenpolitikerin als finstren Rechtsradikalen bezeichnet worden ist:

http://www.heise.de/tp/artikel/43/43348/1.html

Gerade nochmal geschaut, was der Jebsen so macht. Ich frage mich, wie der es immer schafft, an seine Gäste zu kommen. Willy Wimmer, Albrecht Müller usw. Das sind ja eigentlich auch eher weniger Leute, die zum Friedensdemo-Klientel gehören. Aber gut, nur weil die sich von dem interviewen lassen, müssen die ja noch lange nicht so drauf sein.
 

Offline BlueOcean

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Will Herr Jebsen denn als Linksradikaler bezeichnet werden? Oder hält er sich selbst etwa nur für einen lauwarmen liberalen Kritiker aus der Mitte der Gesellschaft? Mann! Wenn der trotz seiner antisemitischen Entgleisungen jetzt einen Persilschein erhält, seine Kritiker zu verklagen, sollte der Gesetzgeber das Nachdenken über die Rechtssituation aber dringend beschleunigen.

Denn mich erinnert das Zusammenwachsen der Mischpoke aus Wahnmicheln, Reichsdödeln, Rechtsauslegern, Staatsverweigerern und Dauerquerulanten langsam immer mehr an die Ursprünge der Tea-Party-Bewegung. Gerade auch mit dem jetzige Auftreten von medientauglichen Hetzern, die ihre Ideologien im großen Stil über der Landschaft ausschütten. Rush Limbaugh und Kollegen lassen hämisch grüßen...

Und wenn die sich nun auch noch damit durchsetzen können, dass man sie nicht als das bezeichnen darf, was sie sind, hätte das Recht sich letztlich selbst einen Bärendienst erwiesen.
« Letzte Änderung: 19. November 2014, 01:15:39 von BlueOcean »
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