Autor Thema: Prozessberichterstattung Kommissar ReichHop — Ditfurth vs. Elsässer (I)  (Gelesen 9602 mal)

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Erster Termin der Hauptverhandlung zwischen Jutta Ditfurth und Jürgen Elsässer am Oberlandgericht 1 in München am 08.10.2014


Eine Pleite vor dem Herren :roulette:  aber zumindest habe ich alles haarklein mitgeschrieben und kann sehr genau davon berichten. Vorab:
Was die Richterin heute so sagte ist schon wirklich eine hohle Nummer, man kann es nicht anders ausdrücken. Hätte auf der Heimfahrt am
liebsten geschrien, weil mir die Wut echt im Bauch klemmte wie lange schon nicht mehr. Die Zuschauer haben sich halbwegs was erlaubt, daher
wars zumindest vom Skurrilitätsfaktor mal wieder durchaus amüsant. Erwartungen zumindest diesbezüglich erfüllt...^^
Auch gibt’s ein ganz kurzes Video von Elsässer vor der Verhandlung (s. im Text).


—VORSPIEL—

Bin aufgrund der Annahme, dass ich Elsässer vor dem Gebäude wohl kaum erwischen werde spät dran gewesen und war etwa
eine Viertelstunde vor Prozessbeginn vor dem Haus. Hatte gedacht, Elsässer kommt sicher mit dem Auto, fährt in eine Seitenstrasse zum
Parken usw. und ward vorab kaum gesehen. Da stand er aber. Live und in Farbe, wesentlich kleiner als ich dachte, die Haare vom Wind in
Verwegnis gebracht, etwas zu laut und rasplig wie gewohnt, in schwarzem Anzug und Hemd sowie roter Krawatte und tat das, was er am besten
kann und immer macht: Recht weit die Klappe aufreissen. Eine handvoll Leute um ihn herum, er unterhielt sich mit einem mir unbekannten Unterstützer
als ich ankam. Als ich beim Ankommen vor dem Gebäude noch im Gehen von weiter weg die Szene sah, zog ich sofort die (leider eher schlechte)
Kompaktkamera aus der Tasche und schob sie zwischen ihn und mich:
 
www.youtube.com/watch?v=zK5_Hq9hWeQ).

Er ging dann rein und ich schaute mir kurz die übriggebliebenen Klofliegen etwas genauer an. Zwei davon mit semiprofessioneller Videoausrüstung.
Sie tauschten sich kurz aus. "Woher kommst Du?", fragte die eine dickliche und sehr geschäftige Dame mit dem knallorangen Fleecepullover und
den blonden Rapunzelhaaren. „Nuo Viso“ kam es furztrocken einsilbig von dem lässig, ganz in schwarz gekleideten Typ mit Stativ und DSLR Kamera
Mitte 30. Sonst war inzwischen schon niemand mehr zu sehen.

Dann ging ich rein und sah ganz am Ende zwischen den Köpfen der Schlange in der Personenkontrolle Elsässer nochdurchblitzen – zückte gleich
wieder die Kamera und versuchte ihn nochmal zu erwischen. Hatte aber sofort drei Sicherheitsbeamte am Hals, die mir klarmachten, dass das
was ich da gerade mache illegal ist. Gleich drei Beamte im Alarmzustand kümmerten sich um mich.  Der aufgedunsene Ahmadinedschad-Verehrer
war aber sowieso schneller, den Auslöser konnte ich mit der lahmen Kamera garnicht schnell genug drücken und so löste sich die Sache schnell
auf. Die zehn anderen, die gerade mit mir um den Metalldetektor und das Taschenförderband herumstanden, widmeten sich überwiegend wieder
dem Stumpfsinn in Ihrem Kopf, nachdem sie fast alle wegen des von mir verursachten Vorfalls und dem geilen Terz schon ganz grosse Augen und
ein leicht erwartungsvolles Grinsen im Gesicht bekommen hatten. Sind ja bekanntermassen mit Krawall und Terz viel leichter zufriedenzustellen als
mit übermässiger Ruhe. Dass das überwiegend alles Else-Fans waren konnte man irgendwie ahnen, der Mittfünfziger vor mir, der erhaben aber leicht
zappelig einen Apfel ass und immer hin und her kuckte, sah jedenfalls Mario Heinz Kiesel (abgesehen vom kompletten Zahnstand) schon SEHR ähnlich.
Hätte er sich umgedreht und mir gesagt, er sei der Bürgermeister, es hätte mich nicht gewundert. Er war dann auch mit im Saal.

Oben angekommen stand bereits ein ganzes Bündel Menschen, die man direkt aus einem Mahnwachen-Video herausoperiert hatte. Erwartungsvoll
schnackend und quatschend standen sie in Grüppchen auf dem engen Gang und sahen dem vermeintlichen bereits errungenen „Sieg“ ins Auge. Das
wollten sie sich nicht entgehen lassen.  Ich versuchte noch auf die Schnelle auszumachen, ob es Nicht–Verschwörer gab, da machten die zwei Beamten
in Grün, die die Horde betreut hatten aber auch schon die Türen auf und wiesen die Leute ein. Ich machte den Fehler, die hintere Tür zu nehmen und
landete schliesslich eher hinten. Es dauerte, bis der völlig aufgekratzte Pulk halbwegs zur Ruhe kam, ging dann aber auch sehr zügig los.


—HAUPTAKT—

Auch Jutta Ditfurth war persönlich anwesend. Die Richterin fing dann direkt an, sozusagen das Vorspiel (die ZUNÄCHST im Vorfeld zur Haupt–
verhandlung von Elsässers Anwalt erwirkte einstweilige Verfügung gegen Ditfurth) weiterzuführen. Was die bereits seit Juni (oder war es Juli)
eingereichten Schriftsätze und Ausführungen angeht, hielte sie soweit alles für „eigentlich bereits klar“, sagte sie. 

Dabei klingelte ihr ein Handy dazwischen, dessen Besitzer eine etwas verlangsamte Reaktion zu haben schien. 

Sie fasste sich kurz an den Kopf, blickte in etwa in Klingelrichtung und schien zu denken: "Hörmal, Torben-Dschastin...Du willst doch nicht, dass
die Mama wieder weint?", was sie aber nicht laut sagte, sondern runterschluckte um nach einer 10sekündigen Künstlerpause fortzufahren. 

Sie machte auf mich stark den Eindruck, als wolle sie sich nicht länger als absolut nötig mit der Hauptverhandlung aufhalten.

Als erstes stellte sie nach einer kurzen Einleitung und der Erwähnung des Streitgegenstands – darin enthalten sehr ausführliche wörtliche Zitate
aus der Sendung bei 3Sat, die mir ein breites Grinsen ins Gesicht trieben – wie bereits erwähnt - zügig klar, welche Position sie schon jetzt zur
Sache hat. Nämlich die, dass es sich bei der Aussage, Elsässer sei „ein glühender Antisemit“ um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts handle,
die von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt sei. Es sei eine Schmähkritik, die zu weit ginge.   

Noch bis zur Mitte der Verhandlung tröpfelten immer wieder ein paar Nachzügler rein, woraufhin die Richterin jedesmal knatschig wurde anstatt
klare Ansagen zu verteilen. „Das ist hier kein öffentlicher Durchgang, das geht EIGENTLICH nicht.“ —„Ja, sorryyyy. Entschuldigung.." flapste es doof
grinsend und restlos verantwortbarkeitsbefreit aus dem Mund eines Durchschnittstyps mit hohlem Grinsen, der sich tuschelnd und händeschüttelnd
zwischen die anderen Gehirnakrobaten reinpresste. Man kennt sich, dachte ich mir...
Auch im späteren Verlauf war mittendrin unvermittelt öfter zu beobachten gewesen, dass jemand dem Vordermann auf die Schulter tippte und sie
tuschelten und sich die Hände schüttelten.

Die in der Einführung dann weiter ausgeführte Begründung der richterlichen Position zur Sache beinhaltete wie gesagt das Wort „Schmähkritik“ und
dass es sich bei einem glühenden Antisemit um jemand handle, der sich klar auf Vorgänge im dritten Reich beziehe und so weiter. So auf die Tour. Sie
machte also nicht die geringsten Anstalten, den indirekten und verdeckten Antisemitismus Elsässers, den man von den Montagsdemos, seinen
Äusserungen usw. kennt anzuerkennen und brachte das sehr klar zum Ausdruck. Alles unter einem HEIL HITLER schien sie herzlich wenig zu interessieren. 
Obendrein zählte sie zur Begründung frühere, ihrer Meinung nach nicht-antisemitische Tätigkeiten von Onkel Jürgen auf, z.B. die „Tätigkeit für eine
jüdische Zeitung“ und so weiter. Da klappte mir dann echt die Kinnlade runter. Ok, das wars, dachte ich. Fall erledigt. Sie stellte auch klar, dass sie das
Loben des antisemitischen Films „Das Tal der Wölfe“ und auch das Treffen Elsässers mit Ahmadinedschad nicht als ausreichende Begründung erachte.

Dann sprach sie während der Einleitung auch davon, dass in einem anderen Fall, den sie als eine Art Präzidenzfall anführte, die Sache auch ganz genauso
entschieden worden war. Es ging um eine Abtreibungsklinik in Nürnberg, den genauen Zusammenhang konnte ich mir nicht aufschreiben, weil da gerade
die Polizei oder ein Krankenwagen unter dem offenen Fenster vorbeidüste und die gute Frau generell eher leise sprach. Auch tuschelten die Leute alle
durchgehend wild durcheinander, lachten teilweise usw.

Weiter unterschied sie dann zwischen der Aussage, z.B. jemand „hat antisemitische Äusserungen gemacht“ im Vergleich eben zum „glühenden Antisemit“.
Sich auf die Querfront zu beziehen — bei dem Wort musste sie erst bei Ditfurth nachfragen, da kam sie nicht alleine drauf... — sei etwas anderes, als einen
->Einzelnen auf diese Art zu betiteln. Genau dies ginge eben genau einen Schritt zu weit...

Eine Frau in der ersten Reihe fing an laut zu Kichern und sich zu freuen. „Was daran jetzt so lustig ist, weiss ich ja wirklich nicht.“ flötete es als Antwort
vom Richtertisch...

Dann ging es weiter mit den Anhörungen der Anwälte und auch Elsässer und Jutta wurden gehört. Jeweils ein paar Minuten, wirklich eher knapp.

Der Anwalt von Elsässer sagte, es handle sich um Schmähkritik (Wort des Tages), es sei dasselbe wie jemand als „Affe“/„Schwein“ o.ä. zu bezeichnen und
auch der Zusammenhang der Aussage wäre innerhalb der Sendung für die Zuschauer ja garnicht nachvollziehbar. Elsässer entstände ein Schaden dadurch,
dass er sich nachdem so eine Bezeichnung gefallen ist, ja mit niemand mehr sehen lassen könne. (Elsässer selber zitierte diesbezüglich später selber noch
den ehemaligen Focus Chef und Journalist Helmut Markwort, der mal gesagt hatte, die Anschuldigung jemand sei ein Antisemit sei für einen Journalist das
Schlimmste überhaupt, es würde ihm immensen Schaden zufügen und ihn sozusagen vollkommen aus dem Spiel nehmen.)
Rumgejammer vom Allerfeinsten.

Jetzt ging wieder die Tür auf und Jesus selbst betrat den Raum. Pätrick motherfucking Wedemeyer, der sich direkt in Griffweite vor mich hinsetzte, in seinem
braunen Cordsacco und der Schlabberjeans, bewaffnet mit einem grande Tchibo Coffee To Go. Er sah sehr müde aus und schien eine eher schlechte Nacht
hinter sich zu haben oder etwas länger wach gewesen zu sein. Auch machte er keinen besonders interessierten Eindruck, was ich aber für das normale
Pensum an Begeisterungsunfähigkeit hielt, die bei Paranoikern, die sich ja ganz allgemein eher leer fühlen, normal ist. Gefüllt wird das ganze dann mit
heraufbeschworenem Krawall und Feindbild–Onanismus. Oder die machen alle kaum was andere als Verhandlungen zuzuhören und sind schon total
angeödet. Ich weiss es nicht...

Zurück zum Geschehen. Der Anwalt Ditfurths ging knapp auf die Behauptung der Gegenseite ein, dass der Zuschauer das ganze "im Rahmen der Sendung ja
garnicht nachvollziehen könne", indem er schlicht und präzise betonte, für wie wichtig er die freie Meinungsäusserung (§5 GG) halte, anhand einer kurzen
persönlichen Bezugnahme auf einen persönlichen Eindruck während eines anderen Vorgangs (auf Deutsch: das Fenster war offen und sie sprachen sehr leise,
irgendwas mit dem Bundesverfassungsgericht war das). Er betonte ausserdem, dass es ja normal sei, dass Schmähkritik nunmal weh tue, und polemische,
überspitzte Aussagen zulässig seien, da gedeckt vom Recht der freien Meinungsäusserung. Also die Behauptung, nur weil es weh tue, ja nicht automatisch dazu
führe, dass es verboten sein sollte soetwas zu sagen. Ausserdem sei die Erklärung eines Sachzusammenhang dabei nicht nötig.
Es gäbe Leute, die seien so blöd und verblendet....dass..TATÜTATA, nochmal die Polizei unter dem offenen Fenster, die vorbeirauschte...die Hälfte der Köpfe
drehte sich mit eher leerem Gesichtsausdruck zum Fenster.

Ditfurth kam nun dran und sagte, ihre Kritik sei immer fundiert, sie würde niemals leichtfertig solche Aussagen öffentlich formulieren. Elsässer wisse sehr genau,
wie man sich nicht offen (sprich verdeckt) antisemitisch äussert, habe daran auch einen gewissen Spass und Spass daran sich nicht dabei erwischen zu lassen.
Dann ging sie darauf ein, dass Elsässer eine besorgniserregende Entwicklung hinter sich habe, eben bis hin zur neuen Rechten usw. Er habe eine Volksinitiative
gegründet, die auch seitens der NPD auf Zuspruch gestossen sei usw. Die NPD mache offen Werbung für COMPACT. Es gäbe Konferenzen von Holocaustleugnern,
zu denen er sich einladen liesse. (Damit gemeint evtl. die „Antizensur–Konferenz“ von Ivo Sasek) Ein kurzes Zwischenintervall, in dem sie auf ihr (ich glaube noch
nicht erschienenes) Buch „Die Sprache der neuen Rechten im 21. Jahrhundert“ (Titel nur sinngemäss) einging. Die Richterin wurde zappelig und verlangte, zur
3Sat–Sendung zurückzukommen. „Darf ich noch EINEN Satz sagen?“ –„Bitte.“ Ditfurth sagte dann noch knapp, wie es im Verlauf der Buchrecherchen zur Einladung
von 3Sat gekommen war und zitierte Elsässers Blog, auf dem er Ditfurth eine „Schreckschraube“ genannt habe.

Der Anwalt von Elsässer warf kurz ein, dass er Ditfurth (auch) als radikalisiert ansehe.

Gelächter im Saal.

Elsässer sagte dann, es sei eine Falschaussage, dass er sich zu Konferenzen von Holocaustleugnern einladen lässt. Die Richterin knapp: „Stimmt denn die
Schreckschraube?“ Antwort Elsässers ausweichend, dass dies mitnichten dieselbe Wirkung hätte, wie der glühende Antisemit. Er bezog sich dann auf die WIRKUNG
der Aussage als schädlich, insbesondere bei einem Journalist. (Dann das Zitat von Helmut Markwort, s.o.).

Jutta warf ein, er habe garkeine Belege für dieses Zitat und es folgt ein kurzer Schlagabtausch zwischen den beiden, bei dem ich aufgrund der Ungehobeltheit
und Dreistheit Elsässers halblaut in mich rein lachen musste. Damit steckte ich meinen Sitznachbarn an, der aber aus völlig anderen Motiven mitlachte...er sah mich dabei
kurz wohlwollend an.

Ende der Anhörungen.

Antragstellungen.

Der Anwalt Ditfurths beantragte die Abweisung der Klage.

Den Zeitpunkt sah die eifrig mitschreibende Dame aus dem Video (die den Kameramann von NuoViso TV vor der Verhandlung gefragt hatte, „woher“ er denn sei) als
günstig einfach mal etwas reinzurufen, was ihren Unmut zum Ausdruck bringt. Diesesmal liess die Richterin sich nicht zur Knatschigkeit hinreissen. Kurze Pause mit
tatsächlich autoritäsvermittelndem Blick und ein scharfes „Zuhören. NICHT reinreden. ZUHÖREN. NICHTS. Anderes.“

Dann ging es doch noch etwas weiter, es wurde gestritten darum, ob die Aussage von Ditfurth „dabei geht es momentan um drei Leute“ so aufzufassen sei, dass die
drei (gemeint Mährchenlolz, Kennie und Else) in der Vergangenheit ganz explizit zusammen in Erscheinung traten bzw. auch auftraten oder nicht. Elsässer sagte:
„Sie reden ja von einer TRIAS“ (vorwurfsvoll). Der Anwalt von Ditfurth stimmte knapp zu. Elsässer: Die „Dreierbande“ sei „ja garnicht wahr“. Ditfurth: „Aber mit einem
der beiden schon.“ Elsässer: „Das ist unbestritten.“

Pätrick Wedemeyer vor mir entfuhr ein tiefer Seufzer. Sein Tchibo Kaffee To Go war alle.     

Dann ging es um Festlegung der Termine für das weitere Einreichen von Schriftsätzen der Anwälte. (Damit gemeint: Jutta legt alles an Belegen für ihre Aussage vor, was
sie finden kann, Elsässer tut das Gegenteil und „beweist“ dass er eigentliche eine gepeinigte Klosterschwester ist, der man absichtlich und mit böser Absicht nachstellt, um
seine berufliche Existen zu vernichten.)
 

—ABTRÖPFELN—

ENDE der Veranstaltung. Ich setze mich kurz auf dem Gang auf eine Bank und schaue dem Treiben ins Gesicht. Die Richterin kommt nach zwei Minuten raus, eine
Journalistin im Gepäck, die sie kurz abwimmelt, wobei sie 20 cm vor mir steht. Ich schaue an ihr hoch, sie sieht aus der unmittelbaren Nähe eigentlich garnicht so
aus wie das, was sie so absondert.

Draussen vor der Tür sehe ich noch Jutta sehr freundlich und zugewandt mit einigen Leuten sprechen, die ich vor der Verhandlung klar als Paranoiker eingeordnet
hatte. Ich höre sie über Fahrkarten sprechen und merke, das sind alles Bekannte von ihr. Zwei davon jünger, es schienen ihre Enkel oder Kinder zu sein.   

Ich lehne mich an einen Pfosten, rauche und lausche mit einem Ohr angewidert dem Klang der Grüppchen, die sich aus den Verhandlungszuschauern vor dem Gebäude
gebildet haben und schaue dem Treiben mit einem Auge zu.
 Als ich die Zigarette halb geraucht habe, kommt auch Patrick Wedemeyer raus, macht das braune Cord-Sakko zu und stellt sich zu einer Gruppe dazu, die er schon
immer zu kennen scheint. Vermutlich alles Bekanntschaften von den Montagsdemos, die immer um die Ecke stattfinden. Die Wut steigt ins Unermessliche. Während ich
den Blick Richtung S-Bahn Station richte und mein allerbestes 500m Starren aufsetze kommt ein resolutes Dreiergespann Schulmädchen mit Achselschoner-Handtaschen
entlanggestackt. Eine der drei extrem störrisch: „Also ICH glaube, das ist die Polizeistation! Schau doch!“ während sie auf das Schild am Eingang zeigt.


       
« Letzte Änderung: 9. Oktober 2014, 00:04:58 von use77 »
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Müllmann

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Vielen Dank für den ausführlichen Bericht use77. Das ist wirklich interessant. Der Bodyguard war auch in Berlin bei der Veranstaltung vor dem Kanzleramt dabei, die Freundin nicht.

Der Ablauf ist übrigens völlig normal für einen Zivilprozess, das ist anders als in einem Strafprozess. Im Zivilprozess ist nur beachtlich, was die Parteien vorgetragen haben. Was die Gegenseite bestreitet muss bewiesen werden. Das läuft anders als im Strafprozess, wo das Gericht ja die "Wahrheit" finden soll.
 

Offline BlueOcean

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Eigenartig rührend nach so vielen Jahren endlich wieder einmal ganz auf und an der Seite von Jutta Dithfurt stehen zu können. ;)
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Offline Happy Hater

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Super Bericht.   :D
 

Offline use77

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Der Ablauf ist übrigens völlig normal für einen Zivilprozess, das ist anders als in einem Strafprozess. Im Zivilprozess ist nur beachtlich, was die Parteien vorgetragen haben. Was die Gegenseite bestreitet muss bewiesen werden. Das läuft anders als im Strafprozess, wo das Gericht ja die "Wahrheit" finden soll.

Danke, das mit dem Ablauf/Prinzip hatte ich wirklich nicht so ganz kapiert. Was passiert denn jetzt weiter? Die Richterin wird aber schon noch ein klassisches Urteil fällen, oder? (Sorry, bin immernoch
wütend und gleichzeitig aber auch total banane also müde. Dass man das nicht kapiert, dass er ganz einfach nicht alle Tassen im Schrank hat. Das will mir nicht in den Schädel. Aber jetzt lass ichs auch gut sein für heute......) 
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Offline Das Chaos

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Offline Illuminatus

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Oberlandgericht 1

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...."gefällt mir" und Karmapunkt sowieso

Hehe, jetzt sehe ich es erst. :D Von den Bildern her scheinen die aber im JuPa gewesen zu sein, ggf. also doch LG München I?

Nuja, das beste LG in München ist ja das IIIer. :D
"Exstirpation des deutschen Geistes zugunsten des »deutschen Reiches«." - Friedrich Nietzsche in Unzeitgemäße Betrachtungen
 

Offline Das Chaos

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....muss ich's doch erklären. Das "Oberlandgericht" gefällt mir nicht wegen der Vermischung von Oberlandes- und Landgericht (es war natürlich das Landgericht München I), sondern weil das "Oberland" der schönste und traditionsreichste Landstrich in Bayern ist. Die Vorstellung für das Oberland ein eigenes Gericht zu haben, so wie es ja auch eine eigene Bahnlinie, die Oberlandbahn gibt, hat mich erheitert.

Ich unterstelle dem Verfasser des stilistisch hervorragenden Prozessberichts Absicht.
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Offline aargks

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danke, @use77!

kleine Ergänzung aus der taz (http://www.taz.de/Exlinker-gegen-Altlinke-vor-Gericht/!147329/):
Zitat
Hat Jutta Ditfurth über die Stränge geschlagen, als sie Jürgen Elsässer einen Antisemiten nannte? Eine Richterin scheint geneigt, es so zu sehen.
 

Müllmann

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Danke, das mit dem Ablauf/Prinzip hatte ich wirklich nicht so ganz kapiert. Was passiert denn jetzt weiter? Die Richterin wird aber schon noch ein klassisches Urteil fällen, oder? (Sorry, bin immernoch
wütend und gleichzeitig aber auch total banane also müde. Dass man das nicht kapiert, dass er ganz einfach nicht alle Tassen im Schrank hat. Das will mir nicht in den Schädel. Aber jetzt lass ichs auch gut sein für heute......)

Ich hatte ja gehofft, dass einer der hier täglich damit betrauten Forenteilnehmer sich dazu äußert und nicht nur über Wortspiele zum Gerichtsnamen. Also mache ich das mal jetzt:

Im Zivilprozess trägt der Kläger sein Anliegen vor und macht die von ihm angegebenen Umstände glaubhaft. Zu allen Punkten hat er einen Beweis (Urkundenbeweis oder Zeuge) anzugeben. Die Klageschrift geht der Gegenseite zu, die ihre Sicht der Dinge schildert und zum Vorbringen der Klägerseite Stellung bezieht (Klageerwiderung). Dabei kann das Vorbringen der Gegenseite bestritten oder zugegeben werden. Im Falle des Zugebens kann noch angeführt werden, dass die Tatsachen für den Streitgegenstand unerheblich sind.
Erfolgt keine Äußerung zu von der Gegenseite angegebenen und glaubhaft gemachten Tatsachen, dann gelten die Angaben der Gegenseite als zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO). Neben dem Bestreiten der Tatsachen kann auch Stellung zu der Tauglichkeit der angebotenen Beweise genommen werden.

Das Vorverfahren kann schriftlich erfolgen oder es wird ein "Früher erster Termin" angesetzt. Dieser ist hier wohl schon durch die Verhandlung über den einstweiligen Rechtsschutz erledigt gewesen. Wird das schriftliche Verfahren gewählt, so erfolgt als nächstes eine Antwort der Klägerseite auf die Klageerwiderung des Beklagten, die Replik. Auch hier wird wieder zum Vorbringen der Gegenseite (hier Beklagtenseite) Stellung bezogen. Im letzten Schritt kann sich noch einmal die Beklagtenseite äußern mit der Duplik. Falls hier neue Tatsachen vorgebracht werden, so erfolgt noch eine weitere Runde in Form der Triplik und Quadruplik.

Im Gegensatz zu den Darstellungen von insbesondere Strafverfahren im Fernsehen kann in einem deutschen Zivilverfahren nicht noch der Joker kurz vor der Urteilsverkündung gezückt werden. Nach § 282 Abs. 2 ZPO sind alle Angriffs- und Verteidigungsmittel so rechtzeitig anzugeben, dass der Gegner genug Zeit hat dazu Stellung zu beziehen. Nach § 296 ZPO sind verspätete Anträge nur zulässig, wenn sie den Fortgang des Verfahrens nicht behindern.

Nachdem dem Gericht nun die Schrifsätze aus den ersten zwei bis drei Runden vorliegen werden diese vom Gericht geprüft. Zunächst wird die Klage auf Schlüssigkeit geprüft. Sprich ist das, was die Klägerseite vorträgt überhaupt geeignet, die gestellten Anträge zu stützen.
Extremes Beispiel: Klage auf Schadenersatz für ein beschädigtes Auto, die Klägerseite erklärt aber im Schriftsatz "Isch abe gar keine Auto". Klage abgewiesen, Verfahren erledigt.

Wenn das Vorbringen soweit schlüssig war, dann wird gegenübergestellt, welche vorgebrachten Tatsachen unstreitig sind und welche streitig. Wenn die vorgebrachten unstreitigen Tatsachen bereits ausreichen, ein Urteil zu fällen, so erfolgt dies bereits in dieser Phase des Verfahrens (Entscheidungsreife).

Wieder Beispiel: Kläger Bollerkopp behauptet, der Beklagter hätte ihm das Auto beschädigt. Der Beklagte erwidert, dass er gegen die Autotür getreten hat, weil Bollerkopp ein A... ist und bietet darüber Zeugenbeweis an.
Es ist vorliegend unstreitig, dass Bollerkopp das Auto beschädigt hat. Die A... Eigenschaft des Klägers ist dabei kein tauglicher Rechtfertigungsgrund, daher braucht darüber kein Beweis erhoben zu werden, Verfahren ist entscheidungsreif.

Wenn streitige Tatsachen entscheidungserheblich sind, so ist im nächsten Schritt hierüber Beweis zu erheben. Dabei sind Urkunden vorzulegen, Zeugen zu hören etc. In dieser Phase dürfte sich der Rechtsstreit Elsässer ./. Ditfuhrt jetzt befinden.
Im ersten Termin war vermutlich noch eine Güteverhandlung nach § 278 Abs. 2 ZPO eingeschoben. Das kann aber eine ganz kurze Nummer gewesen sein in der Art:

Richterin: Wollen Sie sich gütlich einigen?
Elsässer: Mit der? Nö.
Ditfurth: Mit dem? Im Leben nicht.
Richterin: Zu Protokoll. Die Güteverhandlung wurde durchgeführt und ohne Ergebnis beendet.

Da im Rahmen der Güteverhandlung auch der Sach- und Streitstand mit den Parteien erörter wird, kann aber auch der gesamte Verhandlungstag die Güteverhandlung gewesen sein.

So wie ich Deine Schilderung verstanden habe sind die Parteien jetzt noch einmal aufgefordert zum Vorbringen der Gegenseite in der mündlichen Verhandlung Stellung zu beziehen und Beweise vorzulegen. Dann erfolgt entweder das Urteil im schriftlichen Verfahren ohne weitere Verhandlung (es wird nur ein Verkündigungstermin angesetzt, zu dem in der Regel aber keine der Prozessparteien wirklich erscheint) oder es erfolgt die Ladung zum Haupttermin.

So liebe Anwälte nun fallt über mich her, ich habe aus Vereinfachungsgründen einiges weggelassen. Wichtig war mir nur zu betonen, dass es nicht darum geht, dass sich die Richterin eine Meinung dazu bildet, ob Herr E. ein Antisemit ist sondern dass es einzig auf den schlüssigen Vortrag und die Beweismittel von Frau D. ankommt. Anhand des Prozessberichtes ist mir nichts aufgefallen, was die Richterin als faul oder inkompetent erscheinen lassen würde.


 
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Wichtig war mir nur zu betonen, dass es nicht darum geht, dass sich die Richterin eine Meinung dazu bildet, ob Herr E. ein Antisemit ist sondern dass es einzig auf den schlüssigen Vortrag und die Beweismittel von Frau D. ankommt.

Also wenn Jutta glaubhaft darlegen kann, warum sie Jürgen für einen glühenden Antisemiten hält, darf sie ihn öffentlich so bezeichnen?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Müllmann

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Also wenn Jutta glaubhaft darlegen kann, warum sie Jürgen für einen glühenden Antisemiten hält, darf sie ihn öffentlich so bezeichnen?

Wenn sei glaubhaft darlegen kann, dass es sich dabei um eine Meinungsäußerung und nicht um eine herabwürdigende Schmähkritik gehandelt hat. Siehe der Prozess Storr ./. Kachelmann

Verwiesen sei auch auf:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-077.html
bzw. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120917_1bvr297910.html

Fraglich ist in dem vorliegenden Rechtsstreit, ob der Spruch mit dem "glühenden Antisemiten" a) eine unwahre Tatsachenbehauptung, b) eine Meinungsäußerung oder c) eine Schmähkritik ist.

« Letzte Änderung: 9. Oktober 2014, 11:14:32 von Müllmann »
 

Offline Das Chaos

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Ich hatte ja gehofft, dass einer der hier täglich damit betrauten Forenteilnehmer sich dazu äußert und nicht nur über Wortspiele zum Gerichtsnamen.

Zunächst: ^^

Wenn ich weiß, dass hier im Forum ein Müllmann ist, der seit 7 Uhr darauf brennt, die 2000  noch diesen Monat diese Woche voll zu machen, halte ich mich doch zurück.
Außerdem hätte ich's nicht besser erklären können. Passt alles, Mülli!
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline kairo

Fraglich ist in dem vorliegenden Rechtsstreit, ob der Spruch mit dem "glühenden Antisemiten" a) eine unwahre Tatsachenbehauptung, b) eine Meinungsäußerung oder c) eine Schmähkritik ist.

a) Das mit dem "Antisemiten" halte ich für eine Tatsachenbehauptung. Die müsste sich mit mündlichen oder schriftlichen Äußerungen Elsässers belegen lassen - oder eben nicht. Unter reine Meinungsäußerung fällt das in meinen Augen nicht.

b) "Glühend" wäre eine Meinungsäußerung. Wenn sich sein Antisemitismus belegen lässt, dürfte die wohl sicher von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, denn dabei kommt es ja auf den subjektiven Eindruck an.

c) Eine reine Schmähkritik ist es wohl eher nicht, weil ja immerhin eine Tatsache behauptet und nicht nur ein Eindruck wiedergegeben wird.
« Letzte Änderung: 9. Oktober 2014, 11:57:10 von kairo »
 

Müllmann

  • Gast
Laut dem Taz-Artikel scheint die Richterin derzeit Antwort c) zu bevorzugen. Warten wir das Urteil ab und was die Berufungsinstanz dazu sagen wird. Mich wundert, dass der Schälike nicht da war, das ist doch eigentlich ein Thema für den Buskeismus-Blog.