Geht man rechtliche Riskien ein, wenn man eine solche Beitritterklärung unterschreibt?
Der Jurist sagt in so einem Fall: kommt drauf an.
Wie der Müllmann vorschlug könnte man die Verfassung als Vereinssatzung auffassen. Dagegen spricht aber, dass sich das Königreich selbst nicht als Verein bezeichnet; auch die Organisationsstruktur fehlt. Da es sowieso nicht eingetragen ist, würde es im Großen und Ganzen rechtlich wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt werden. Die Verfassung wäre also die Gesellschafts-Satzung.
Soweit ich mich noch an das Geschwurble erinnere, ergeben sich aus dieser Verfassung keine einklagbaren individuellen Pflichten für den Gesellschafter. Wenn sich solche ergäben, könnte die Gesellschaft auf Einhaltung klagen. Das sähe dem Fitzek aber gar nicht ähnlich, vor einem "ausländischen" Gericht zu klagen; eher würde er die Verpflichtung vor einem königlichen Gericht einklagen wollen ( das würde eine lustige Verhandlung).
Insofern sehe ich rechtlich dem "Königreich" gegenüber kaum Risiken.
Anders könnte es sich aber der Bundesrepublik gegenüber verhalten. Geht man von der obigen Gesellschaftskonstruktion für das Königreich aus, würde man bei einem Beitritt mit richtigem Namen und Adresse möglicherweise von den Gläubigern des "Königreiches" als Gesellschafter angesehen werden und haftungsrechtlich belangt werden können, da alle Mitglieder einer Gesellschaft als Gesamtschuldner haften. Das könnte dann doch real gefährlich werden.
Zu den tatsächlichen Risiken eines Beitrittes wurde bereits ausführlich die Gefahr erörtert, die eine Anmeldung mit richtigem Namen birgt.
Es meldet sich aber auch hier im Sonnenstaatland niemand mit richtigem Namen an, warum sollte er das im Königreich tun. Insofern ist die Gefahr wie nahezu das ganze Gebilde virtuell. Es wird sich ja keiner tatsächlich in die Höhle des Löwen begeben und sich dort zur dreifachen Staatsbürgerschaft bekennen: deutsch, sonnenstaatländisch und königlich deutsch.