Autor Thema: Nichts Neues aus dem verbotenen Königreich 11/2025 - noch viel mehr Nichts  (Gelesen 5266 mal)

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Offline hair mess

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Pardon, ich vergaß . . . . .
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Offline Sandmännchen

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Was ich mir so an Reaktion des Adressaten vorstelle:

1. Oh, Fanpost!

2. Bemerkenswert, wie ein paar Jahre KRD-Benutzung eine Immobilie ruinieren können.

3. Möge Dennis doch erst mal darlegen, dass er das KRD, die Stiftung, den Verein wasauchimmer vertritt. Hihi, nach dessen Vereinssatzung, aka "Verfassung", darf er das nicht.

4. Nanu, kein "Amtsmann", "in Auftrag", "aus der Familie", "lebendig geboren", kein Daumenabdruck? Dann ist das doch eh ungültig.

5. Für den Quatsch hab ich keine Zeit.

6. Wenigstens werd' ich für diesen Reichsbürgerblödsinn gut bezahlt.

7. Vermerk: Ablage P
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Offline Tuska

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Gaidetzka hat in seinem Briefwechsel mit der BaFin für den ein oder anderen Kalauer gesorgt. Hier im Forum und bei den Behörden:

Zitat von: Gaidetzka an die BaFin
Als Akademiker habe ich die hohe Pflicht, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und die hier tatsächliche manifestierte RechtsUNORDNUNG in der BRD aufzuzeigen.
Siehe auch: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Dennis_Gaidetzka#Zitate

Geholfen hat es nicht: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Sonnenstaatland-Wiki:Prim%C3%A4rquellen/Gerichtsentscheidungen/7_K2443-16.F
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Offline Sandmännchen

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Wie ist mir diese Perle deutscher Verwaltungsgerichtsbarkeit entgangen?

Zitat
In der mündlichen Verhandlung ist Herr Fitzek als Bevollmächtigter des Klägers gemäß § 67 Abs. 3 §S. 1 VwGO zurückgewiesen worden.

Tja, und schon kann er nicht mehr mit seinem Geschwurbel nerven. Aber hat der Rechtsbeistandspakt genutzt? Und was ist nun eigentlich mir der Staatlichkeit des KRD, die Fitzek so gerne einklagen würde?

Zitat
Die Vorschriften des KWG und des VAG sind anwendbar, da eine Fremdstaatlichkeit des Königreichs Deutschland mangels effektiver Sezession von der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht.

Na bitte: Da ist doch die begehrte Entscheidung! Und man sieht: Das geht auch ohne Strafverfahren, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Beleidigung, Gründen einer kriminellen Vereinigung.

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Es war mir vollkommen entgangen, dass wir VG-Entscheidungen haben. Das Urteil in Sachen Ganzheitliche Wege ist wirklich köstlich. Wow und Bravo an die Rechercheure! Wen darf man mit Karma bewerfen?

Guckt mal hier: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Sonnenstaatland-Wiki:Prim%C3%A4rquellen/Gerichtsentscheidungen/7_K_2349-16.F

Wer sich fragt, wie das Verwaltungsgericht den BGH-Beschluss bewertet, den Fitzefatze ja so gerne als "Freispruch" uminterpretiert:

Zitat von: VG Frankfurt
Ebenso wenig lässt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs („BGH“) vom 26.03.2018 (Az. 4 StR 408/17) ableiten, dass die hier streitgegenständliche Nachrangabrede

„Das Recht des Kapitalanlegers, es [das überlassene Kapital, Anm. der Einzelrichterin] zurückzufordern, tritt im Rang hinter die Interessen des Königreiches zurück.“

wirksam ist und dazu führt, dass ein Einlagengeschäft nicht vorliege. Im Gegenteil: Die hier streitgegenständliche Nachrangklausel ist überraschend und deshalb kein Vertragsbestandteil gemäß § 305c Abs. 1 BGB geworden. Auch der BGH stellt fest, dass qualifizierte Nachrangabreden als „Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 BGB) nicht Vertragsbestandteil werden, wenn sie nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihr nicht zu rechnen braucht (sog. überraschende Klausel“).“

Der Rest der (auf das KWG bezogenen) Urteilsbegründung legt ausführlich dar, dass Fitzi sich alle Mühe gegeben hat, die Klausel mit seiner Werbung zu konterkarieren. Inklusive der Feststellung, dass es wohl in über 140 Fällen überhaupt keinen Kapitalüberlassungsvertrag gab und der nur in 40 Fällen teils Jahre später bei den "Anlegern" nachgefordert wurde. Natürlich zurückdatiert. 52 Anöeger haben diesen Kapital-dings-Vertrag wohl nie unterzeichnet. Einmal mit Profis arbeiten. Seufz.

Edit: Gibt's ja doch noch berichtenswerte Neuigkeiten im November. Auch wenn sie nicht erntefrisch sind. Aber da ist es wohl wie bei guten Weinen, Käsen und Fleisch: Sie muss schon auch ein wenig reifen, dann ist die Info umso süßer.

Edit editiert weiter...

Weil es so schön ist, noch ein Zitat des VG, das aus der Klagerwiderung der Beklagten (a.k.a BaFin, a.k.a. Finanzmafia, a.k.a Bankenkartell) zitiert - in voller Länge:

Zitat von: VG Frankfurt-Zitat aus der Klagerwiderung
Darüber hinaus ist die Klausel in jedem Fall überraschend (vgl. Beschluss des erkennenden Gerichts vom 26.11.2013, 9 L 2958/13.F, juris, Rn. 26 ff). Die gesamte Werbung des nicht eingetragenen Vereins „Kooperationskasse“ zielt in einer ihm zurechenbaren Weise darauf ab, bei einem durchschnittlichen Anleger den Eindruck zu erwecken, dass die auf den „Sparbüchern“ eingezahlten Gelder sogar sicherer seien, als bei ein lizensierten Kreditinstitut und die gegebenen Gelder damit unbedingt rückzahlbar sind. Bereits die Verwendung banktypischer Begriffe wie „Sparbuch“, „Sparbuchfestanlage“ sowie die Ankündigung, zu künftig auch „Bankschalter“ und „ähnlich einer OnlineBank“ auch „Onlinekonten“ einzurichten, lassen bei einem durchschnittlichen Kunden den Eindruck entstehen, als handele es sich bei dem nicht eingetragenen Verein „Kooperationskasse“ um ein Kreditinstitut. Letzteres wird auch durch die vergleichende Werbung mit den vermeintlichen Risiken der Einlage bei einer „herkömmlichen Bank“ im „etablierten Finanz, Geld- und Banksystem“ bestätigt. So wurde auf den oben genannten Internetseiten darauf hingewiesen, dass es bei dem nicht eingetragenen Verein „Kooperationskasse“ eine „Mindest[t]reserve als Rücklage“ gebe, „die höher ist als die Einlagensicherung der etablierten Banken“. Die gesamte Werbung des nicht eingetragenen Vereins „Kooperationskasse“ dient allein dem Zweck, die KÜV enthaltene Nachrangklausel zu konterkarieren und zu verschleiern, indem u. a. behauptet wird, sie diene lediglich dazu, eine Einflussnahme durch „Infiltratoren und Saboteure“ zu verhindern (vgl. auch Beschluss des erkennenden Gerichts vom 03.08.2015, 7 L 1067/15.F, Seite 3 f. der Ausfertigung; Beschluss des erkennenden Gerichts vom 26.11.2013, 9 L 2958/13.F, juris, Rd. 26 f.). Die Behauptung des Klägers auf Seite 5 (vorletzter Absatz) der Klagebegründung, dass die KÜV „die Option des Kapitalempfängers“ enthalte, „sich nach freiem Belieben für oder gegen eine eventuelle Rückzahlung des Kapitals zu entscheiden“, verzerrt ferner den Sachverhalt. Ein entsprechendes Vertragsmuster, das diese Klausel enthielt, legte der nicht eingetragene Verein „Kooperationskasse“ der Beklagten erstmals mit Schreiben vom 14.02.2014 vor und kündigte dort an, künftig dieses Muster verwenden zu wollen. Auch diese Klausel schließt den Rückzahlungsanspruch der Anleger des nicht eingetragenen Vereins „Kooperationskasse“ nicht aus, da sie in gleicher Weise beworben wurde. Die „Sparbücher“ wurden auch nach dem 14.02.2014 in der oben dargestellten Weise angeboten. Darüber hinaus träte bei dieser Formulierung die Benachteiligung der Anleger noch deutlicher hervor. Unterstellte man ihre Wirksamkeit, wäre die Rückzahlung der Gelder der willkürlichen Entscheidung des Betreibers überlassen. Dies stünde in offensichtlichem Widerspruch zu dem in der Werbung angestellten Vergleich mit einer üblichen Spareinlage bei einem zugelassenen Kreditinstitut. [...] Weiterhin behauptet der Kläger auf Seite 5 der Klagebegründung, dass die „Geldgeber neben dem KÜV eine eidesstattliche Versicherung“ abgegeben hätten. Dies ist ebenfalls unzutreffend. Tatsächlich bemühte sich der nicht eingetragene Verein „Kooperationskasse“ in Reaktion auf das ihn betreffende Verwaltungsverfahren bei der Beklagten, nachträglich von seinen Anlegern entsprechende eidesstattliche Versicherung zu bewirken. Keinesfalls wurden solche eidesstattliche Versicherungen bereits bei Vertragsschluss von den Anlegern verlangt. Bei der oben genannten Durchsuchung wurden keine entsprechenden „eidesstattlichen Versicherungen“ aufgefunden.“

"Schmeckt wie ne Bank, riecht wie ne Bank, sieht aus wie ne Bank-ist aber keine Bank" hat wohl nicht geklappt. Komisch.

Und offenbar hat Peter Ieh-Punkt hinterher noch versucht, den Sachverhalt zu optimieren und zu retten, was dank seiner inkompetenten "Verwaltung" nie zu retten war. Aber wir machen ja keinen Witz, wir machen einen Staat. Hach, ist das schön.
« Letzte Änderung: 28. November 2025, 03:58:41 von Karl Martell »
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Na, ist doch klar: wenn das Königreich kein Königreich ist, ist die Bank im Königreich keine Bank.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Offline Sandmännchen

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Wobei mich dann schon die strafrechtlicje Beurteilung der BGH-Revisiom wundert, samt der "vorläufigen" Einstellung dunnemals.

Für mein Gefühl - ohne dass ich mich damit dediziert auseinandergesetzt hätte - begeht jemand, der als Organ einer juristischen Person - welcher Art auch immer das KRD angehört - die Geschäfte so führt, dass über Jahre hinweg keine nachvollziehbare Buchhaltung existiert und am Ende Mittel unaufklärbar verschwunden sind, Untreue gegenüber der juristischen Person. Mindestens. Da ist es auch völlig egal, ob die Kapitalgeber das dulden.

Kann mir das mal jemand erklären, warum das nicht weiter verfolgt wurde? Der Aufwand, das nachzuweisen, erscheint mir nicht so hoch: Fitzek als Geschäftsführer und Inhaber der faktischen Herrschaft über das KRD ist leicht nachweisbar, die fehlende Buchhaltung ebenso, der Schaden für das KRD ebenso - und dass Mittel verschwunden sind, ergibt sich bereits aus den Auszahlungen an Fitzek zur persönlichen Verwendung.

Daneben hat das Fitzek gewerbsmäßig gehandelt, ebenfalls leicht nachweisbar, somit sind wir bei schwerer Untreue mit einer Strafandrohung von bis zu 10 Jahren.

Und das einfach verwerfen, weil man ernsthaft glaubt, Fitzek werde zukünftig rechtstreu? Bei dessen Vorstrafen und dem Fortbestand des KRD?

Himmel!
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Habe ich denn bei angenommenen Darlehen ohne weiteres eine Vermögensbetreuungspflicht? Der BGH hatte das verneint, glaube ich.

Aus meiner Sicht ist eher die Frage spannend: Wenn ich Dir erzähle, dass Dein Geld bei mir sicher ist, ich aber eigentlich insolvent, insolventer, am insolventesten bin, ist das dann Betrug? Und da ist das Problem vermutlich (ich nix Strafrecht): Wer einen Internetzugriff hat, konnte jederzeit leicht herausfinden, dass es Insolvenzverfahren gab. Hat die Anleger/Anhänger nur nicht gejuckt. Kann eine solche Person (hrhrhr) über diesen Umstand noch getäuscht werden?

Aber wir wollen optimistisch bleiben: Frau Vau ist raus, Fitzefatze sitzt ein, Karlsruhe ist nicht Halle und alles wird gut. Im neuen Jahr. Nicht für Fitzek, hoffentlich.

Ach, nebenbei: sitzen die Demlichen noch ein?
 
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Offline Rechtsfinder

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Habe ich denn bei angenommenen Darlehen ohne weiteres eine Vermögensbetreuungspflicht? Der BGH hatte das verneint, glaube ich.
Nicht dem Darlehensgeber geenüber, in der Hinsicht trifft der fitzeksche "Bankenkartell"-Vorwurf sogar zu. Nichtmal Banken haben gegenüber dem Kunden eine Vermögensbetreuungspflicht, weshalb es nach der Rechtsprechung straflos ist, wenn sich Banken einfach so am Vermögen ihrer Kunden bedienen. :dontknow:

Aber @Sandmännchen sprach auch gar nicht vn einer Pflicht den Darlehensgebern gegenüber. Er sprach von der Pflicht eines Geschäftsführers "seiner Person" (mithin der Gesellschaft, deren Geschäfte er führt) gegenüber. Und wäre das KRD eine GmbH, dann könnte man schon vertreten, dass der Geschäftsführer einer GmbH derselben gegenüber eine Vermögensbetreuungspflicht haben könnte. Liegt jedenfalls für mich nahe. :dontknow:

Das ganze krankt an der alten Frage nach der Rechtsform des KRD. Also, bevor die Rechtsform per Verfügung des Innenministeriums zu "verbotene Vereinigung" umgewandelt wurde. :innocent:

Ach, nebenbei: sitzen die Demlichen noch ein?
Ich habe bislang nichts Gegenteiliges gehört.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Ach, nebenbei: sitzen die Demlichen noch ein?

Sollte es irgendwie anders sein, so haben sie es gut verheimlicht. Von den höheren Rängen hört man überhaupt nichts.
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— Jasper Fforde
 
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Offline Karl Martell

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Aber @Sandmännchen sprach auch gar nicht vn einer Pflicht den Darlehensgebern gegenüber. Er sprach von der Pflicht eines Geschäftsführers "seiner Person" (mithin der Gesellschaft, deren Geschäfte er führt) gegenüber. Und wäre das KRD eine GmbH, dann könnte man schon vertreten, dass der Geschäftsführer einer GmbH derselben gegenüber eine Vermögensbetreuungspflicht haben könnte. Liegt jedenfalls für mich nahe.


Stimmt, sorry. Asche auf mein Haupt.

Da die verbotene Reichsbürgergruppierung "Königreich Deutschland" nie in irgendein Register eingetragen wurde, wird sie wohl eine GbR gewesen sein. Oder ein wirtschaftlich tätiger Nichtverein, auf den die Regelungen der GbR anzuwenden wären, vgl. Para 54 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die verbotene Reichsbürgergruppierung hatte auch Außenkontakt und war nach meiner bescheidenen Meinung teilrechtsfähig.

Zu bestimmen, welche Vermögensbetreuungspflichten die Führung einer (nun) verbotenen Reichsbürgergruppierung so mit sich bringt, dürfte lustig werden. L'état, c'est moi und so...

Was ich ganz persönlich nicht verstehe: da verstößt einer jahrelang, mit Ansage und in aller Öffentlichkeit gegen Gesetze, die alle eine Strafnorm enthalten (Lesetip: KWG, VAG). Und die lokale StA schafft es noch nicht einmal, die Bewährung zu widerrufen, nachdem der Herr Gottessohn -frisch aus dem Knast entlassen- sofort weitermacht. Und ganz genau genommen: seine Adepten haben diese Verstöße die ganze Zeit fortgesetzt. Mit Wissen und Wollen des Kannix. Wie kann man da eine Bewährung erwägen? Während sich die zuständige Behörde nit den Bescheiden die Finger wund schreibt, und offenbar auch noch verwaltungsgerichtlich dauernd gewinnt.

Naja, vielleicht kommt ja doch noch irgendwann irgendwer auf die Idee, diesen epic fail der StA Halle (und Dessau-Roßlau) adäquat aufzuarbeiten. Ich freue mich solange, dass da jetzt ein paar richtige Staatsanwälte am Fall sitzen und diesen ausreichend ernst nehmen. Beweis: Man hört nix, nixer am nixigsten aus der verbotenen Reichsbürgergruppierung "Königreich Deutschland" oder seinem Dunstkreis. Weder zu den Ermittlungen oder der U-Haft, noch zu den Durchsuchungen im Mai, noch zum Schlossverkauf in Boxberg (da war doch Presse neulich...), oder dem wegen (weg-en, rheinische Verlaufsform) Bauernhof, dem Verwaltungsverfahren beim BVerwG wegen des Vereinsverbots. Nirgends nüscht. Schön! Meinetwegen kann das so bleiben.
 
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Die polemische Antwort wäre, das man mit einem Jubiläum beschäftigt war, Vorbereitung, Durchführung und dann eben auch die Nachbereitung. Das band wohl sämtliche Kräfte und Aufmerksamkeit. Und bei einem solch historischem Ereignis kann man sich ja nicht auch noch um solch undeutende und unwichtige Lapallien kümmern? Immerhin hat man zur Eröffnung der Reichsbank annosteinzeit einen MA des Ordnungsamtes mit einem Anmeldeformular Gewerbe und der Nachfrage, ob denn bereits eines angemeldet sei entsendet. Ist also nicht so, alsob annourknall niemand nichts getan hätte!  :naughty: :naughty:
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Das kann man kontrastieren mit Boxberg und dann dem Vereinsverbot.

Wär eine sinnvolle Tätigkeit für Leute, die sich intensiver mit dem Wiki beschäftigen wollen. Tech-Support ist vorhanden.

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:)

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