Mal ernsthaft, wem ist das denn eingefallen? 
Nem Journalisten, der auf seinem begrenzten Platz möglichst viel Inhalt unterbringen wollte, der denselben dabei aber aufgrund vollständiger Unkenntnis (mindestens) des deutschen Strafrechts komplett verhunzt hat.
Ernsthaft, die Fehler alle zu korrigieren braucht deutlich mehr Platz, als die gesamte Meldung eingenommen hat.
Angesichts der Pressemeldungen des Generalbundesanwalts gibt es dort eine Memge Arbeit. Wieviele Leute schaffen da denn? Oder wird das meiste in Amtshilfe von anderen Behörden erledigt?
Da arbeiten alleine 180 Volljuristen aus den Bereichen der Staatsanwaltschaften und der Richterschaft.
Zum Vergleich: Berlin hatte 2017 wohl ca. 300 Staatsanwälte. Dürften heute sicher mehr sein, aber das gibt uns ne ungefähre Hausnummer. Nur unwesentlich größer als der GBA ist die Staatsanwaltschaft Hamburg mit 210 Staatsanwältinnen (wobei da auch rund 50 Amtsanwälte zukommen, aber die machen per Definition nur Kleinkriminalität). Insgesamt bearbeitet man da im Jahr ca. 325.000 Ermittlungsverfahren. Da der GBA sich seine Fälle weitgehend aussucht und insbesondere keinen "Kleinkram" hat, mit dem er sich 'rumschlagen muss, dürften die auch zu deutlich mehr Arbeit kommen, als ihre Pendants auf Landesebene.
Was die Ermittlungen selbst angeht: Dafür haben die Staatsanwaltschaften ihre Hilfsbeamten. Der neue gesetzliche Begriff dafür ist "Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft" (§ 152 GVG), weil die Polizeigewerkschaften erfolgreich dafür lobbyiert haben, nicht "Hilfsbeamten" heißen zu müssen, obwohl der Begriff ihre Rolle im Strafverfahren ziemlich gut trifft und auch jahrzehntelang gut funktioniert hat. Aber es ist eben mit fragilen Polizistenegos nicht vereinbar, nur "Hilfsbeamter" zu sein, während man aufgrund der eigenen, übermenschlichen Fähigkeiten und entsprechender Rechtskenntnisse mindestens Richter am Bundesgerichtshof sein müsste.
Im klassischen Verlauf macht ein Staatsanwalt eine Akte auf, sieht eine Spur, die die benannten Übermenschen
übersehen habenfür unwichtig befanden und weist daraufhin an, dieser nachzugehen. Die Akte sieht er dann mit dem Ergebnis wieder. Im Falle des GBA dürften die ermittelnden Staatsanwälte etwas näher an den eigentlichen Ermittlungen sein und im Austausch mit den entsprechenden Fachkommissariaten bei den LKAs und dem BKA sein. Dort hat man dann nochmal einen anderen Personalansatz und auch haufenweise Spezialisten für so ziemlich alles. Die Vernehmungen der Spender dürfte also durch diverse Kripos im ganzen Land durchgeführt werden.
Ich gehe davon aus, dass das OLG Haftfortdauer beschließen wird. Mit einer Anklage rechne ich im Frühjahr oder Sommer nächsten Jahres.