Ich empfehle einen Blick in die Statuten.
Artikel 2 – Aufgaben
(1) Die DHF als staatliche Einrichtung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Abgesicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Abgesicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an
gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die DHF hat den Abgesicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf
gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.
(2) Die DHF ist als staatlicher Betrieb verpflichtet, zur Finanzierung des öffentlichen Lebens und zur Erhöhung des Allgemeinwohls sämtliche Überschüsse in den Staatshaushalt des KRD einzustelle
Sprich, wenn du krank wirst, bist du im Zweifelsfall selber schuld und kriegst nichts.
Artikel 3 – Leistungen
(1) Die DHF gewährt die im Einzelfallvertrag vereinbarten Leistungen. Die Leistungen sind nach dem Gebot
der Wirtschaftlichkeit zu erbringen.
Wenn es unwirtschaftlich ist, gibt es nichts.
Artikel 5 – Leistungsverrechnung
(1) Ausgleich kann gegenwärtig in einzelfallvertraglich vereinbarten Leistungen in der Währung des Staates
KRD oder mithilfe eines anderen Zahlungsmittel geleistet werden.
(2) Das KRD kann die Auswahl des Zahlungsmittels bestimmen oder auch ein alleiniges Zahlungsmittel festlegen.
Zahlen tust du natürlich in Euro
Artikel 11 – Pfandrecht
(1) Der Staatsangehörige bzw. Staatszugehörige räumt dem KRD ein unbestimmtes erstrangiges Pfandrecht
auf alle Werte des Staatsangehörigen bzw. Staatszugehörigen des KRD ein.
(2) Im Falle von Uneinbringlichkeit der individuellen Leistungen durch den Staatsangehörigen bzw. Staatszugehörigen verpflichtet sich dieser, gemeinnützige Tätigkeiten im Königreich Deutschland im Werte der Höhe
der vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das KRD kann dem Staatsangehörigen bzw. Staatszugehörigen
eine sinnvolle angemessene Tätigkeit zur Begleichung der einzelfallvertraglich vereinbarten Leistungen zuweisen.
Wenn du das nicht kannst, nimmt sich Peter halt alles was du hast, Leibeigenschaft inbegriffen.
Das Ganze läuft so. Du musst zum Arzt? ok, dort zahlst du BAT ( bar auf Tatze). Danach gehst du zur Heilfürsorge und versuchst das Geld zurückzubekommen. Zurückbekommen wirst du natürlich nichts da entweder selbst schuld, beim falschen Arzt gewesen oder weil es gerade unwirtschaftlich ist.