Der neueste Beitrag bei den Schwurbelrichtern (
http://netzwerkkrista.de) befasst sich mit der Unfähigkeit der Juristen zur Corona-Aufarbeitung im Allgemeinen und was dem armen Richter Dettmar angetan wurde im Besonderen.
Zuerst wird der Leser mit ellenlangen (rechts-)historischen Ausführungen eingelullt. Dann kommen zu den Urteilen gegen Dettmar Kracher wie
- Dettmar habe ja gerade nicht gegen das Gebot der richterlichen Unabhängigkeit verstoßen, sondern mit seiner Ablehnung staatlicher Maßnahmen größtmögliche Unabhängigkeit gezeigt,
- der Rechtsbeugungstatbestand sei tautologisch (nachdem der Gesetzestext unzutreffend zitiert wurde),
- die Entscheidung von Dettmar sei wohl die am sorgfältigsten begründete zum Thema MNS und überhaupt,
- die Verurteilung Dettmars beruhe darauf, dass er Para. 1666 BGB so ausgelegt habe, dass Dritter auch der Staat sein könne,
- Dettmar sei letztlich wegen Ungehorsams gegenüber staatlichen Maßnahmen verurteilt worden.
Das alles ist ein dermaßener Flachsinn, dass es einem Jurastudenten im Anfangssemester zur Unehre gereichen würde. Nun ist der Autor aber ein Jörg Benedict, Professer für deutsches und internationales Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie (!) an der Uni Rostock. Aber wer die "Homoehe" für Verfassungsbruch hält (weil der Ehebegriff im GG nicht Orgien und Polyamorie umfasse), wird auch ansonsten seine kruden Ansichten nicht hinter einer nüchternen juristischen Analyse verstecken können.
Ich konnte wieder nicht an mich halten und habe das mit der mir zur Verfügung stehenden größtmöglichen Diplomatie kommentiert, und es wurde sogar durchgelassen.