PS: Wobei mir gerade ein- und auffällt, dass Fitzek im Rahmen der Pfändung auch eine solche Eidesstattliche Versicherung unterschrieben haben muss
Zwar "gefällt" Dein Beitrag vielen. Mir aber ist Dein Beitrag nicht schlüssig.
Die "Versicherung an Eides statt" setzt voraus, dass eine
nachgewiesene Forderung vom Gläubiger (Herr Fitzek) nicht befriedigt wurde. Wir sind da schon in dem Bereich, dass ein gerichtliches Mahnverfahren scheiterte. Das Verfahren wird nie vom Staat angestoßen, immer von einem Gläubiger.
Die Masse der Gläubiger haben das Geld abgeschrieben oder glauben an die Visionen des Herrn Fitzek. Diese fallen aus.
Drei denkbare Gläubiger bleiben übrig:- der Verwerter
- der Herr mit den 200.000 €
- der "Staat" in Form des Finanzamts oder der Rentenanstalt oder der Krankenversicherung
Ohne einen Gläubiger, der den kompletten Ablauf durchzog, geht es wirklich nicht. An welchen Gläubiger denkst Du, wenn Du davon ausgehst, dass Herr Fitzek zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen wurde?