Autor Thema: KRD "Rechtsbeistandspaket"  (Gelesen 4457 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline califix

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • c
  • Beiträge: 4448
  • Dankeschön: 21579 mal
  • Karma: 260
  • Heim Ins Reich? Nein Heim! Uns reichts!
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #45 am: 7. Dezember 2023, 12:46:06 »
Ich muss doch sehr bitten! Ihre Durchgeknallheit pflegen sich mit "Wir, Peter ...." zu beschreiben. Merkregel: Einer allein kann so blöd nicht sein.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: BlueOcean, Morris, Neubuerger, Goliath, Lonovis, Gerichtsreporter, nixweiter

Offline Lonovis

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 2335
  • Dankeschön: 8799 mal
  • Karma: 92
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #46 am: 7. Dezember 2023, 14:14:47 »
Nirgends ein Bezug auf "Ich, Peter, Souverän, Lichtgestallt"

@Ba_al siehst du doch selber Peter, Souverän und Lichtgestalt sind schon 3 Leute. Sohn von Horst und Erika nochmal 2. Ein Imperator und noch einer der Fitzdular heißt. Das sind 7 auf einem Streich. Da schließt sich der Kreis. Er könnte also abkürzen in Peter der Märchenerzähler.

Wie sagte schon Pia, Alles ganz klar und logisch.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: echt?, Morris, Neubuerger, Goliath, califix, kognitiverDissonant

Offline Mr. Devious

Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #47 am: 22. April 2024, 13:12:44 »
Was Peterchens Steuertipps in Wirklichkeit wert sind:

Gericht:   Finanzgericht Baden-Württemberg 1. Senat
Entscheidungsdatum:   01.02.2024
Aktenzeichen:   1 K 1784/23
ECLI:   ECLI:DE:FGBW:2024:0201.1K1784.23.00
Dokumenttyp:   Urteil

Spoiler
(Klage durch Angehörige des "Königreichs Deutschland"

Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand
Randnummer1
Die Klägerin betrieb in der A Innenstadt ab XX.XX.XXXX als Einzelunternehmerin einen (...)-Einzelhandel („B“, später umbenannt in „C“). Sie war zur Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Die Stadt A schloss den Laden im Jahr XXXX von Amts wegen.

Randnummer2
Die Klägerin gab zuletzt eine Umsatzsteuervoranmeldung für das 1. Kalendervierteljahr 2022 ab. Da die Klägerin auch für 2023 keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgab, schätzte der Beklagte (das Finanzamt -FA-) im Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid für das 1. Kalendervierteljahr 2023 vom 23.05.2023 die Besteuerungsgrundlagen und setzte die Umsatzsteuer auf 2.495 € fest.

Randnummer3
Die Klägerin legte dagegen am 30.05.2023 Einspruch ein und trug mit Begründung vom 04.07.2023 vor, sie habe das Gewerbe zum XX.XX.2022 abgemeldet, weil sie seitdem eine „Repräsentanz als Zweckbetrieb des Königreichs Deutschlands“ unterhalte.

Randnummer4
Die zum 26.06.2023 fällige Umsatzsteuer zahlte die Klägerin nicht.

Randnummer5
Das FA erließ am XX.XX.2023 eine Vollstreckungsankündigung. Hiergegen legte die Klägerin am 11.08.2023 wiederum Einspruch ein und wiederholte ihre Begründung, dass ihr Laden Betrieb nunmehr eine „Repräsentanz als Zweckbetrieb des Königreichs Deutschlands“ sei. Das FA verwarf den Einspruch mit Einspruchsentscheidung vom 16.08.2023 als unzulässig, weil die Vollstreckungsankündigung keinen Verwaltungsakt darstelle.

Randnummer6
Hiergegen erhob die Klägerin mit Schriftsatz vom 06.09.2023 Klage, die sie mit Schriftsatz vom 22.01.2024 insbesondere damit begründet hat, dass der „C in A“ nicht zum Rechtskreis der Bundesrepublik Deutschland gehöre.

Randnummer7
Die Klägerin beantragt wortwörtlich:

     
„1.

Die Einspruchsentscheidung vom 16.08.2023 sowie der Bescheid vom 23.05.2023 der Beklagten werden als unzulässig verworfen und aufgehoben.

     
2.

Die aus der Einspruchsentscheidung vom 16.08.2023 sowie aus dem Bescheid vom 23.05.2023 jeweils ergangenen Beträge insgesamt in Höhe von 2.495,00 Euro werden aufgehoben.

     
3.

Die aus der Einspruchsentscheidung vom 16.08.2023 sowie aus dem Bescheid vom 23.05.2023 jeweils ergangenen Verspätungszuschläge insgesamt in Höhe von 95,00 Euro werden aufgehoben.

     
4.

Äußerst vorsorglich und hilfsweise werden die zu Nr. 2. und 3. bezeichneten Kosten bis zur abschließenden Klärung des Sachverhaltes; hilfsweise im Rahmen des Einstweiligen Rechtschutzes ausgesetzt.

     
5.

Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten angewendeten Normen des Umsatzsteuergesetzes als vorkonstitutionelles Recht nicht anwendbar sind.

     
6.

Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten angewendeten Normen der Abgabenordnung nicht anwendbar sind.

     
7.

Es wird festgestellt, dass das Königreich Deutschland ein Staat im Sinne des Völkerrechtes ist und dessen Normierungen vorrangig gemäß Art. 25 Grundgesetz (GG) anzuwenden sind.

     
8.

Es wird festgestellt, dass die Klägerin Staatsangehörige des Königreich Deutschland ist und folglich bundesrepublikanische Normen nicht anwendbar sind.

     
9.

Es wird festgestellt, dass sämtliche durch die Beklagte erlassenen Bescheide nicht durch die persönlich Haftende unterzeichnet sind und folglich keine Validität besitzen

     
10. 

Es wird festgestellt, dass sämtliche durch die Beklagte erlassene Bescheide nicht durch hinreichend legitimierte Zeichnungsberechtigte signiert sind.

     
11. 

Es wird festgestellt, dass sämtliche durch die Beklagte erlassene Bescheide nicht hinreichend beglaubigt sind gemäß § 33 VwVfG.

     
12. 

Es wird festgestellt, dass das von der Beklagten verwendete Siegel kein Amtssiegel der Bundesrepublik in Deutschland ist.

     
13. 

Es wird festgestellt, dass auf Grund fehlender Legitimation und mangels Zeichnungsbefugnis und -berechtigung zu sämtlichen Bescheiden der Beklagten kein Verwaltungsakt gemäß § 37 VwVfG erlassen wurde.

     
14. 

Die Beklagte wird verurteilt, die Anwendung unmittelbaren Zwanges gemäß der Einspruchsentscheidung vom 16.08.2023, Bescheid vom 23.05.2023 sowie ggf. daraus resultierender Folgebescheide gegenüber der Klägerin zu unterlassen.

     
15. 

Die Beklagte wird verurteilt, mögliche, mit der Einspruchsentscheidung vom 16.08.2023 sowie dem Bescheid vom 23.05.2023 im Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen, respektive Weitergabe von Daten an Dritte oder mögliche Weisungen an Dritte zu unterlassen.

     
16. 

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an der Beklagten, es zu unterlassen, die zu den Anträgen 14. bis 15. vorgenannten oder inhaltsgleichen Veröffentlichungen, Weitergaben an Dritte sowie mögliche Weisungen zu verwenden oder sich auf diese Veröffentlichungen, Weitergaben an Dritte oder mögliche Weisungen an Dritte zu beziehen.

     
17. 

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreites zu tragen.

     
18. 

Das Urteil ist - notfalls gegen Sicherheitsleistung - vorläufig vollstreckbar.

     
19. 

Bei Vorliegen der Voraussetzungen hierfür wird beantragt, gegen die Beklagte gemäß § 173 I VwGO das Anerkenntnisurteil zu erlassen und

     
20. 

eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleiches ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe der Unterzeichnerin zu erteilen.“

Randnummer8
Das FA beantragt,
die Klage abzuweisen.

Randnummer9
Die Beteiligten haben auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet.

Randnummer10
Beim 1. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg sind außerdem Klagen wegen Umsatzsteuer für das 2. bis 4. Kalendervierteljahr 2022 (Az. 1 K 2142/23) und wegen Umsatzsteuer für das 1. und 2. Kalendervierteljahr 2023 (Az. 1 K 87/24) anhängig.

Entscheidungsgründe
Randnummer11
Die Klage ist unbegründet. Das FA hat zu Recht den Einspruch gegen die Vollstreckungsankündigung als unzulässig verworfen.

Randnummer12
1. Der erkennende Senat geht davon aus, dass Gegenstand der Klage vom 06.09.2023 nur die Vollstreckungsankündigung vom XX.XX.2023 ist, denn die Klage bezieht sich auf die Einspruchsentscheidung vom 16.08.2023.

Randnummer13
2. Das FA hat den „Einspruch“ gegen die Vollstreckungsankündigung zurecht als unzulässig verworfen. Nach dem Einleitungssatz des § 347 der Abgabenordnung (AO) ist der Einspruch statthaft (nur) gegen Verwaltungsakte. Die Vollstreckungsankündigung ist jedoch kein Verwaltungsakt. Es handelt sich dabei lediglich um eine aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 13.02.1997 - VII S 35/96, BFH/NV 1997, 462; vom 14.06.1988 - VII B 15/88, BFH/NV 1989, 75). Weitere Vollstreckungsmaßnahmen, die Gegenstand eines gerichtlichen Rechtsbehelfs sein könnten, hat das FA noch nicht ergriffen.

Randnummer14
3. Das Bundesverfassungsgericht hat z.B. im Urteil vom 30.06.2009 - 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09 (BVerfGE 123, 267) ausdrücklich entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat und damit Rechtssubjekt des Völkerrechts bleibt. Die deutsche Staatsgewalt einschließlich der verfassungsgebenden Gewalt ist in ihrer Substanz geschützt, das deutsche Staatsgebiet bleibt allein der Bundesrepublik Deutschland als Rechtssubjekt zugewiesen und am Fortbestand des deutschen Staatsvolks bestehen keine Zweifel. Zu weiteren Ausführungen sieht sich der Senat nicht veranlasst, im Übrigen wird nach § 105 Abs. 5 FGO auf die Einspruchsentscheidung verwiesen.

Randnummer15
4. Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 1 FGO. Der Senat entscheidet durch Urteil, nachdem die Beteiligten auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet haben (vgl. § 90 Abs. 2 FGO).
[close]

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001571933
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Neubuerger

  • Souverän
  • *
  • N
  • Beiträge: 7598
  • Dankeschön: 34406 mal
  • Karma: 900
  • Senior Chemtrail Master
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 1500 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #48 am: 22. April 2024, 13:24:46 »
Was Peterchens Steuertipps in Wirklichkeit wert sind:

Das ist ja mal eine schöne Sammlung an reichsbürgerischen "Argumenten". Noch so ein Erfolg, den HERR FITZEK, PETER bestimmt niemals erwähnen wird.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline kognitiverDissonant

  • General für Menschenrechte
  • *****
  • Beiträge: 237
  • Dankeschön: 1210 mal
  • Karma: 12
  • Katalogisierer Abt. Alternative Fakten
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #49 am: 22. April 2024, 13:25:27 »
Ja aber 7.7.  :naughty: wir sind doch ein Staat   :clap:
"Gibt man einem Mann Feuer, dann ist er für einen Tag gewärmt; zündet man ihn aber an, dann ist ihm für den Rest seines Lebens warm."
— Solid Jackson, Fischer aus Ankh-Morpork
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Neubuerger, Goliath

Online Chemtrail-Fan

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3591
  • Dankeschön: 11795 mal
  • Karma: 269
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #50 am: 22. April 2024, 13:27:43 »
Was Peterchens Steuertipps in Wirklichkeit wert sind:

Wetten, dass "WIR" sie wie eine heiße Kartoffel fallen lassen wird und dass sie nie wieder was von ihm (bzw. "IHNEN") hören wird (allenfalls vielleicht etwas, dass die äußere Form nicht ausreichend war, z.B. ist die Klageschrift vermutlich nicht in einem Turnbeutel bei Gericht abgegeben worden).
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Morris, Neubuerger, Goliath, califix

Online Gerntroll

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 7048
  • Dankeschön: 25121 mal
  • Karma: 371
  • Mein Name ist Troll, Gern Troll
  • Auszeichnungen Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Servicetelefon
    • Auszeichnungen
Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #51 am: 22. April 2024, 13:42:10 »
Warum klagt sie auch vor einem BRiD-Gericht? Hätte sie mal den Rechtsweg des KRD gewählt. Der Fönich hätte das dann auf diplomatischen Wege geklärt! Der hätte den deutsche Botschafter vorgeladen und ihm die Leviten gelesen.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Neubuerger, Goliath, califix, Froschkönig

Offline Sandmännchen

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 10927
  • Dankeschön: 34857 mal
  • Karma: 569
  • Garstiger Philantrop (m/w/d)
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 10000 Beiträge Autor im Sonnenstaatland-Wiki
    • Auszeichnungen
Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #52 am: 22. April 2024, 13:50:50 »
Davon ab, wieso klagt man gegen eine Vollstreckungsankündigung? Das ist völlig hirnverbrannt. Wenn, dann doch bitte gegen den Bescheid des FA. (ist natürlich ebenso sinnlos, aber mam bekommt zumindest ein paar Sätze mehr in der Begründung für sein Geld).

Das eigentliche Problem des KRD ist, dass das FA seinen Bescheid vollstrecken kann, egal was Peters Gerichtssimulation dazu sagt. Das nennt sich Staatsmacht.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Leonidas, Decimus, Morris, Neubuerger, Goliath, califix

Offline Anmaron

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 7155
  • Dankeschön: 22268 mal
  • Karma: 225
  • schwarzes Systemschaf und kompetenter Nichtskönner, Abteilungsleiter Qualitätskontrolle im Wackelpuddingreferat.
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #53 am: 23. April 2024, 00:44:05 »
Zitat
und setzte die Umsatzsteuer auf 2.495 € fest.

Lass raten: Esoterikladen?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Leonidas, SchlafSchaf, Neubuerger, Goliath

Offline Karl Martell

Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #54 am: 23. April 2024, 07:26:58 »
Davon ab, wieso klagt man gegen eine Vollstreckungsankündigung? Das ist völlig hirnverbrannt

Merkste selber?

Das ist feinstes fitzekt'sches Power-Jura. Nur echt mit drölfzig Anträgen. Der ist so brillant und treibt das System so in die Ecke, dass es das Verfahren eigentlich nur noch einstellen kann. EIGENTLICH

Nur schade, das Fitzek sein Mimimi nicht mehr veröffentlichen wird.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Morris, Neubuerger, Goliath, califix

Offline Sandmännchen

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 10927
  • Dankeschön: 34857 mal
  • Karma: 569
  • Garstiger Philantrop (m/w/d)
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 10000 Beiträge Autor im Sonnenstaatland-Wiki
    • Auszeichnungen
Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #55 am: 23. April 2024, 10:06:26 »
Allerdings verwundert, dass der Kläger auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat. Wie? Den Aufwand minimieren? Das geht doch gegen den 1. Hauptsatz der Reichsbürgerlehre!

Etwas ratlos bin ich nun allerdings, warum sich die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - siehe letzter Absatz - als Urteil bezeichnet. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist doch ein Beschluss (mal abgesehen von der schiefen Bezeichnung "Versäumnisurteil") - oder hab ich da was falsch verstanden?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Neubuerger, Goliath

Offline Tuska

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3697
  • Dankeschön: 12528 mal
  • Karma: 626
  • Auszeichnungen Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Autor im Sonnenstaatland-Wiki Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Unser bester Spieler jubelt!
    • SSL-Wiki
    • Auszeichnungen
Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #56 am: 23. April 2024, 10:27:52 »
https://www.gesetze-im-internet.de/fgo/__90a.html

Zitat
(1) Das Gericht kann in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden.

(...)

(3) Der Gerichtsbescheid wirkt als Urteil; (...)
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Sandmännchen, Neubuerger, Goliath

Online Knallfrosch

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3924
  • Dankeschön: 16641 mal
  • Karma: 201
  • Ich dürfte gar nicht hier sein.
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #57 am: 23. April 2024, 10:39:23 »
Ich vermute, dass die Klägerin die ehemalige Inhaberin des Schöpfergartens in Heilbronn war.
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Neubuerger, Goliath

Offline Sandmännchen

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 10927
  • Dankeschön: 34857 mal
  • Karma: 569
  • Garstiger Philantrop (m/w/d)
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 10000 Beiträge Autor im Sonnenstaatland-Wiki
    • Auszeichnungen
Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #58 am: 23. April 2024, 11:34:06 »
@Tuska danke für den Hinweis, aber bei einem Gerichtsbescheid können die Beteiligten nach der Zustellung die mündliche Verhandlung beantragen, hier haben sie im voraus darauf verzichtet. Zudem beruht das Vorgehen lt. Entscheidung auf § 90 Abs. 2 und nicht auf § 90a FGO.

Also ich versteh's noch immer nicht. Für mein Verständnis ist das ein Beschluss.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Tuska, Neubuerger, Goliath

Offline Mr. Devious

Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #59 am: 23. April 2024, 11:45:02 »
§ 95 FGO: Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.

Es ist nichts anderes bestimmt. § 72 Abs. 2 Satz 2 FGO (Einstellungsbeschluss nach Klagerücknahme) ist nicht einschlägig.

Ob das Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung ergeht oder nicht, bestimmt sich nach §§ 90, 90a.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Tuska, Neubuerger, Goliath