Autor Thema: KRD "Rechtsbeistandspaket"  (Gelesen 4454 mal)

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #15 am: 3. Dezember 2023, 00:19:06 »
Was für eine Art von Vorgang steckt hinter dem Aktenzeichen?
O sind erstinstanzliche Zivilsachen vor den Landgerichten. Das kann also gewissermaßen alles sein.
In der Regel schlage ich in dieser handlichen Übersicht nach, wenn mir mal ein Zeichen nicht einfallen will. ;)
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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #16 am: 3. Dezember 2023, 02:52:53 »
Vermutlich das erste Verfahren wegen seinen Versicherungen, wo seine Pluralität erbost dem Saal entfleuchte aber schon auf der Treppe souverän wieder umkehrte, nachdem ihm das Angebot einer Verhaftung unterbreitet worden war.

Ich meine mich vage zu erinnern, dass es damals Gerichtsschreiben gab, die an das "Königreich" adressiert waren, was Fitzek natürlich prompt als Anerkennung seines Staates ausgelegt hat. So wie er auch später jedes Zitat von ihm selbst, das in der Begründung stand, mit den Worten "der Richter hat doch geschrieben" wiederholte.

Edith: Aus Spaß an der Freud' hab' ich noch einmal nachgesehen aber leider kein Aktenzeichen gefunden. Dafür eine ganz aktuelle Fitzek-Drohung, die dieser schon am ersten Prozess-Tag vor mehr als neun Jahren losgelassen hat: "Wir werden noch viel krasser!" (SSL-Bericht von unserem guten @Müllmann)
« Letzte Änderung: 3. Dezember 2023, 03:09:42 von BlueOcean »
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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #17 am: 3. Dezember 2023, 03:09:59 »
Vermutlich das erste Verfahren wegen seinen Versicherungen, wo seine Pluralität erbost dem Saal entfleuchte aber schon auf der Treppe souverän wieder umkehrte, nachdem ihm das Angebot einer Verhaftung unterbreitet worden war.
Ziemlich sicher nicht, da es ja eine Zivilsache und keine Strafsache ist.

Erscheint bei Termin in einer Zivilsache jemand trotz Anordnung nicht, wird er nicht vorgeführt und auch nicht verhaftet. Die Gegenseite hat stattdessen die Möglichkeit, ihm ein Säumnisurteil reinzudrücken, ohne dass das Gericht sich die Seite der nicht erschienenen Partei wirklich anhört.

Es wird wohl um irgendwelche Forderungen oder vielleicht um die Räumung des kranken Hauses gehen oder so.
Mal sehen, ob wir irgendwie an die Entscheidung rankommen. ;)
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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #18 am: 3. Dezember 2023, 03:51:55 »
Ich habe das Az auch nicht gefunden. Es stammt aber wohl vom 19.11.2018.

Es geht IHM aber auch nicht wirklich um das Urteil, sondern um die richtige Anrede seiner Person. ( :D)

Ein Gericht, dass in einer Litanei seiner Anreden, Anführungsstriche vergisst, ist für IHN natürlich eine Anerkennung seines Staates. Nur Koch mag er wohl nicht mehr genannt werden, obwohl das wohl seine letzte ehrlich erworbene Bezeichnung ist ...
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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #19 am: 3. Dezember 2023, 11:10:49 »
In Zivilurteilen werden die Parteibezeichnungen aus der Klageschrift übernommen, solange nicht von Amts wegen oder auf Rüge der Beklagten eine Rubrums-Korrektur notwendig wird. Wichtig ist nur, dass die Parteien eindeutig identifiziert werden können.

Wenn also die Zygote von Horst und Erika gegen den BaFin-Schergen Oppermann klagt, dann übernimmt das Gericht das so. Ist eigentlich die gleiche Nummer wie bei dem Flugticket. Wenn Peter da irgendwas als Namen angibt und das so übernommen wird, dann heißt das nicht, dass irgendwer irgendwas anerkannt hätte.

Man könnte dem Pudel-Vorsteher da sogar einen Strick draus drehen. Die Parteien im Zivilprozess können nämlich auch unter ihrer Firma auftreten. Firma ist die Bezeichnung unter der ein Kaufmann Geschäfte macht. Der Kaufmann Peter Fitzek könnte also problemlos unter seiner Firma "Wir, Peter I., Menschensohn usw." auftreten. Wenn er dies tut, dann wäre belegt, dass Peter nur eine Firma ist, so wie die böse Bundesrepublik auch.

Nach § 1 HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betriebt. Gemäß § 1 Abs. 2 HGB ist Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist. Fraglich ist, ob das Königreich ein Gewerbe ist. Die handelsrechtliche Definition für ein Gewerbe lautet

Zitat
Gewerbe im handelsrechtlichen Sinne“ ist jede selbständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit mit Ausnahme derjenigen Tätigkeiten, die nicht erlaubt sind oder nach der Verkehrsanschauung oder kraft Gesetzes nicht als Gewerbe gelten.

Die Merkmale selbständig, auf Dauer und Gewinnerzielung sind unproblematisch. Bei "planmäßig" wird es schon eng. Aber einen Plan muss es nur geben, er muss nicht gut sein oder gar funktionieren, daher kriegt das Königreich hier noch ein (+).

Ganz eng wird es bei der nicht erlaubten Tätigkeit. Seine Bank- und Versicherungsgeschäfte sind daher mangels Genehmigung kein Gewerbe. Aber für die anderen royalen Geschäftsfelder braucht es keine Genehmigung. Ein Gewerbe mit mehreren Niederlassungen und Millionen Umsatz im Jahr erfordert auch einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. So mit Buchführung und so. Heißt aber nicht, dass sowas auch vorhanden sein muss.

Das Königreich ist somit ein Gewerbe, Peter ein Kaufmann und der Oberste Souverän eine Firman.
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #20 am: 3. Dezember 2023, 12:36:40 »
@Gerichtsreporter

Ich habe hier selten so etwas sinnig-lustiges gelesen. Chapeau claque!  :clap: :D
« Letzte Änderung: 3. Dezember 2023, 13:10:49 von Schrohm Napoleon »
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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #21 am: 3. Dezember 2023, 15:29:05 »
Zu dem Beschluss des LG Dessau schreibt Peter in einer sofortigen Beschwerde:

Zitat
So z.B. im Beschluss 4 0 527/18 des Landgerichtes Dessau-Roßlau vom 19.11.2018. Dort ist die Stiftung und der Treuhänder der Stiftung Königreich Deutschland ganz klar wie folgt korrekt bezeichnet:
"Stiftung "Königreich Deutschland", v.d.d. Treuhänder/Stiftungsträger Peter, Menschensohn des Horst und der Erika, aus dem Hause Fitzek (Peter Fitzek)"
Beweis: Beschluss LG Dessau-Roßlau 4 0 527/18 vom 19.11.2018
Das ist dem Gericht bekannt.
Der Zusatz in Klammern (Peter Fitzek) ist hier wohl eher als Gedankenstütze für die Justizbeschäftigten zu sehen.

Es geht also um die bewegende Frage, wie Peter im Rechtsverkehr zu bezeichnen ist.
« Letzte Änderung: 3. Dezember 2023, 15:31:24 von Knallfrosch »
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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #22 am: 3. Dezember 2023, 16:32:02 »
@Gerichtsreporter
Nach § 7 HGB ist es egal, ob die Tätigkeit erlaubt ist, Kaufmann ist er unabhängig davon.
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˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline kairo

Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #23 am: 3. Dezember 2023, 17:11:48 »
@Gerichtsreporter
Nach § 7 HGB ist es egal, ob die Tätigkeit erlaubt ist, Kaufmann ist er unabhängig davon.

Ist er dann also ein Kaufmann, aber ohne Gewerbe?
 
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Offline Anmaron

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #24 am: 3. Dezember 2023, 17:22:04 »
und ohne Talent.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #25 am: 3. Dezember 2023, 19:42:57 »
Ist er dann also ein Kaufmann, aber ohne Gewerbe?

Exakt. Das hat z.B. Folgen für Publizitätspflichten, aber auch diverse andere, Fitzek kann z.B. als Kaufmann für seine Firma mündlich bürgen. Vielleicht könnte man das zuständige Registergericht bitten, der Anmeldepflicht mittels Zwangsgeld Nachdruck zu verleihen.

Daneben hilft das natürlich der Transparenz, auch Anschriften müssen angegeben werden, an die dann wirksam zugestellt werden kann.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline Karl Martell

Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #26 am: 3. Dezember 2023, 22:33:03 »
Ich habe versucht die "Anerkennung" des Reichsführerscheins zu durchdringen. Doch, ach! Euer Karlchen ist ein ganz übles Schlafschaf, das NIEMALS erwacht genug sein wird, um die brillante Logik des einzig wahren Horst's ihm sein Sohnemann zu blicken. Wer' nachlesen will: Seiten 291-312

Einleitung:

Zitat von: Peter der Vergessliche
Die Erfahrung zeigt, dass die Nutzung eines KRD-Führerscheins bisher zu keinen wirklichen Problemen geführt hat.

Mit liebem Gruß und Dank an @Gerichtsreporter für die Entscheidungen, die Feter Pitzek mal wieder vergessen, verdrängt oder verlegt hatte. Wie er alles verdrängt, vergisst oder verlegt, was seiner Weltsicht nicht entspricht.

Aber es geht weiter:

Zitat von: Peter, für den "sich ausweisen" das gleiche ist, wie "Autofahren"
Ein gerichtliches Urteil dazu existiert bisher nicht. Es gelten aber die gleichen Prinzipien wie bei der ID-Karte.

Prust! Nein, das ist etwas völlig anderes, wie unser liebes Peterlein am eigenen Leib erfahren hat-freilich ohne irgendetwas daraus zu lernen: Jeder muss ein Ausweisdokument haben, aber nicht zwingend bei sich führen. Spazierengehen usw. ist zunächst einmal ohne jegliches amtliches Ausweisdokument möglich. Autofahren hingegen darf nur, wer eine Fahrerlaubnis hat. Die muss durch den Führerschein jederzeit nachgewiesen werden, wenn man in ein Kfz steigt und am öffentlichen Verkehr teilnimmt (einzige Ausnahme: Fahrschüler, issjaklaaa!). Schon allein das Nicht-dabei-haben ist eine Ordnungswidrigkeit. Hat man zudem keine Fahrerlaubnis (z.B. weil man auf die geniale Idee gekommen ist, jegliche "Vertraglichkeit" mit der BRiD GmbH kündigen zu wollen, aber trotzdem gerne schnell fährt), landet man ggf. sogar im Kittchen. Frag Peter.

ABER GUT! Schauen wir mal unbefangen auf den Vorgang, mit dem Peter den Staat gezwungen haben will, seinen (also Peters) Lappen anzuerkennen:

Es tritt auf: Uwe T. Der hat offenbar zu DDR-Zeiten mal ne Fahrerlaubnis bejommen und erhielt die Auskunft, dass das Kraftfahr-Bundesamt (a.k.a.: "Flensburg") keine Daten zu ihm hat. Dort sind nur die ab '99 erteilten Fahrerlaubnisdaten gespeichert. Und bis wann kann uns' Uwe die Fleppe gemacht haben, wenn er sie zu DDR-Zeiten gemacht hat? RISCHTISCH!

Also beantragt Uwe die Erteilung einer Fahrerlaubnis im "Königreich" und bekommt einen "weiß-grauen" Führerschein. Mit dem man wohl nix anderes darf, als im Besatzungskonstrukt. Aha, wie präzise. Der unwissende Karl fragt sich, ob uns' Uwe jetzt plötzlich LKW fahren darf, oder Busse, oder Motorrad, oder doch nur 7,5-Tonner und Autos mit Anhänger. Könnte man ja durch präzise Angaben klarstellen, aber wer keine Ahnung von ordentlichem Verwaltungshandeln hat, macht es sich einfach und offenbart damit seine laienhafte Ahnungslosigkeit.

ABER GUT! Uwe schreibt anschließend sein Rathaus an und beantragt die Anerkennung seiner KRD-"Fahrerlaubnis".

Die Stadt antwortet umgehend mit:
Zitat von: Stadt L.
Hä???

Sie weist uns' Uwe darauf hin, dass der Antrag nicht genehmigungsfähig ist und daher gebührenpflichtig zurückgewiesen wird, sollte der seinen Antrag nicht zurücknehmen.

Uns' Uwe nimmt seinen Antrag zurück und erklärt:

Zitat von: Uwe, der geniale Verwaltungsauskonterer
Solange keine Willenserklärung oder Verwaltungsakt von Ihrer Seite besteht, gehe ich davon aus, dass Ihre Untätigkeit einer stillschweigenden Anerkennung gleich kommt.

Darauf stellt die Stadt doch tatsächlich ihr Verfahren ein! Ja, Donnerlittchen! Einfach so. Weil uns' Uwe seinen Antrag zurückgenommen hat. Und zack! Haben die Tölpel von der Stadt den KRD-Führerschein anerkannt, denn uns' Uwe hatte ja, brillant, wie er ist, darauf hingewiesen, dass er alles, was kein ausdrückliches "Vergiss es!" beinhaltet, als stillschweigende Zustimmung gewertet werde.

Und dann erhielt uns' Uwe zwei Buß- bzw. Verwarngelder, weil er ohne gültigen Führerschein unterwegs war. Aber nicht mit uns' Uwe! Hat er einfach nicht bezahlt! Der Fuchs! Ha, da guckt das System aber! Ätsch!

Und nu? Tja. Ich würde sagen: uns' Uwe hatte ne DDR-Fahrerlaubnis, leistete sich den Spleen, einen KRD-Führerschein anerkennen lassen zu wollen, statt den Lappen einfach umschreiben zu lassen. Die Anerkennung war aber ein Schuss in den Ofen, dafür wurde uns' Uwe  2x ohne gültigen Führerschein erwischt und hat dafür Buß- bzw. Verwarngelder bekommen. Das einzige, was ich daran nicht verstehe ist der Bescheid der Stadt Wittenberg: "Fahrlässigkeit" ernsthaft! Das war Dolus Directus 1. Grades. Der wusste doch ganz genau, dass er keinen BRD-Lappen hatte!

Ach ja, noch ne Kleinigkeit: Und wo ist da jetzt die Anerkennung? Dass uns' Uwe einfach mal geschrieben hat, dass wenn er keinen Bescheid bekommt, auf den er ja gerade erst und ausdrücklich verzichtet hatte, er denkt, dass dir Stadt ihm genau das gibt, das ihm die Stadt eben noch als nicht bescheidungsfähig um die Ohren geschlagen hat? Wow. Das ist wirklich hohe Dialektik! Nicht.

Edit entschuldigt sich: zu schnell auf "Speichern" geklickt.
« Letzte Änderung: 3. Dezember 2023, 23:39:56 von Karl Martell »
 

Offline BlueOcean

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #27 am: 3. Dezember 2023, 23:40:53 »
Ich frage mich immer noch was an diesem Paket der "Rechtsbeistand" sein soll? Und weswegen fantasiert Fitzek davon, dass die zahllosen (prust) Anhänger des Königreichs dem System damit Sand ins Getriebe streuen könnten?

Da steht keinerlei Handlungsanleitung drin und mit den gut abgehangenen Schwurbeleingaben kann kein Mensch etwas anfangen oder gar Erfolge damit erzielen. Wer seinem Finanzamt das Einkommensteuer-Geschwafel schickt, wird damit nur umgehend als Reichsbürger einsortiert, was zu Problemen aber gewiss keinem Steuererlass führen dürfte. Verfassungsbeschwerden, Reichs(aus)geburten und Zustiftungsgeschwalle braucht kein Mensch.

Bleiben also die wiederholten Berufungserfolge gegen Urteile wegen Urkundenfälschung bei Nutzung der KRD-Yps-Ausweise. Da könnte man Fitzek zugute halten, dass er Amtsgerichten die schon lange gefestigte Ansicht der Landgerichte nahe bringt. Nur dass Fitzek dabei verkennt, dass niemand seinen Ausweise irgendeine Gültigkeit zuspricht, sondern vielmehr die Urkundenfälschung zu verneinen ist, eben weil es sich um völlig wertlose Yps-Ausweise eines nicht existenten Fantasie-Staates handelt. Ob die gläubigen Pudel sich an den Stellen immer die Ohren zuhalten?

Aber: Ho ho ho. Jetzt kann jeder Anhänger seine eigenen Ausweise kreieren und das System so lange lahm legen bis auch das letzte Amtsgericht eingesehen hat, dass so etwas keine Urkundenfälschung ist. Viel Spaß dabei!

Diese große Weisheit ist aber auch seit mehr als zehn Jahren im Sonnenstaatland zu finden, weswegen es eine schon derbe Dreistigkeit war, dass Fitzek mehr als 1.000 EUR für diesen Schund kassiert hat, der komplett aus kopiertem unrelevanten Unsinn besteht.
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Offline Schattendiplomat

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #28 am: 3. Dezember 2023, 23:41:54 »
Also wer dafür 1.100€ ausgibt, es liest und Herrn Peter Fitzek noch immer für einen genialen Heilsbringer hält, dem ist echt nicht mehr zu helfen.

Sehen wir von der völlig abstrusen "Logik" ab, dann ist das doch eigentlich nur unnützes Grundlagengeschwafel ohne wirklich konkrete  Handlungsempfehlung.
Das ganze Dokument ist im Grunde so gemacht, dass man bei Misserfolg dem Anwender die Schuld geben kann, während Herr Peter Fitzek sich als der geniale Rechtsguru profilieren kann ohne es zu sein.
Das Einzig wirklich Konkrete ist wie man Herrn Peter Fitzek seinen Besitz überschreiben kann, Schelm ist wer sich Böses dabei denkt.

Dazu soll man Peter wohl einfach blind Alles glauben, denn Quellen und konkrete Auszüge aus Urteilen fehlen.
Teils wird auch nur Beschwerde oder was auch immer genannt, aber ohne darauf einzugehen wie es damit zu Ende ging.
Sprich ein Dokument soll etwas belegen, dessen Erfolg nicht bewiesen ist.

Ich hab selten so eine Ansammlung an nutzloser Wichtigtuerei gelesen.
Gut einige Bücher von Querdenker kommen dem vermutlich nahe, da ich aber nicht vor habe denen irgendwie Geld zukommen zu lassen kann ich das aktuell nicht beurteilen.
« Letzte Änderung: 3. Dezember 2023, 23:49:48 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 

Offline Karl Martell

Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #29 am: 4. Dezember 2023, 00:10:29 »
Dazu soll man Peter wohl einfach blind Alles glauben

Ist das nicht der ganze Zauber, den Fitzek wirkt?

Es geht nicht um Wissen, schon garnicht um Rechtswissen. Es geht um Glauben. Wenn man "es" weiß, kann "es" nicht funktionieren, denn man sieht, dass Fitzek nichts anderes verkauft als gewaltigen Bockmist.

Die Magie entfaltet sich, wenn man "es" glaubt. Dass Urteile, Duchsuchungsbeschlüsse und Bescheide ungültig sind, wenn sie nicht von irgendwem unterschrieben wurden. Dass eine Einstellungsbestätigung genau die Rechtsposition gewährt, die die Behörde einem ums Verrecken nicht einräumen wird. Dass ein "grauer Führerschein" die gleichen Rechte gewährt, wie irgendein BRD-Führerschein. Dass man sein Haus "zustiftet" und so jegliches Unbill fernhält, dass man nur eien Din-A4-Blättchen in seine Ladentür hängen muss und schon kann einem die Steuer nix mehr. Dass man sein ganzes Vermögen in der insolventen Bank eines ebenfalls insolventen Zwergenkönigs eines ebenfalls insolventen Scheinstaatvereins einzahlen, und es so sichert. Dass monatliche Beiträge an diesen insolventen Scheinriesen einem die Gewissheit geben, dass man in Krankheitsfall alle Kosten erstattet bekommt.

Wie oben geschrieben: Den Quatsch muss man glauben.