Autor Thema: Neues aus dem Königreich 6/2023 - Ein jeder stirbt für sich allein.  (Gelesen 20798 mal)

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Offline Karl Martell

Ich fange mal damit an, was nicht geht: Eigenmächtige Räumung (also ohne Räumungstitel). Nennt sich verbotene Eigenmacht und führt auf entsprechenden Antrag bei Gericht zur Wiedereinräumung des Besitzes des so Geräumten (dem wird in der Laienshpäre oft mit Unverständnis begegnet, aber Para. 858 ff. BGB wollen es - aus gutem Grund -so).

Nun ja: "Fällt dem Juristen sonst nix ein, kann's noch Treu und Glauben sein."

Und darüber käme ich als Anwalt des Eigentümers zur Dolo-Agit-Einrede
("Dolo agit, qui petit, quote statim redditurus est" = arglistig handelt, wer herausverlangt, was sofort wieder zurückzugeben ist)  ;D

Bis die Flöhe wieder in meines Mandanten Pelz kriechen können, dürften Jahre vor Gericht vergehen. Wenn die überhaupt genug Geld für den Gerichtskostenvorschuss hätten. Ach ja: der berühmte Schahnersatz: wie hoch ist denn mein Schaden, wenn ich ungerechtfertigt in einer Wohnubg sitze, die ich hätte räumen müssen? Vielleicht ein paar Tage Hotel übergangshalber und die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite? Klar gerne, bei Urteil. Also auch in ein paar Jahren. Oder so...
« Letzte Änderung: 7. Juni 2023, 21:30:44 von Karl Martell »
 
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Offline Anmaron

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Mir fällt ein grausliges Wort ein, wenn ich die Milchviehhaltung sehe:

Spoiler
Tierarzt!
[close]

Das wird ungemütlich.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline Knallfrosch

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Einen KRD-Tierarzt gibt es meines Wissens noch nicht.
Warum auch, die verdienen im System zumeist genug.

Wir hatten doch kürzlich im Forum eine Tierheilpraktikerin. Vielleicht kann diese Peters Melkkühe auf veganen Milchersatz konditionieren?
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Offline Anmaron

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Ja, es gibt keinen. Arme Kühe.
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Offline Neubuerger

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Einen KRD-Tierarzt gibt es meines Wissens noch nicht.

Einen zuständigen Amtstierarzt aber schon. Der dann hoffentlich dem Spiel irgendwann ein Ende bereiten wird.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Knallfrosch

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Offline BlueOcean

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Fast alle, die Fitzek etwas verkauft haben, haben ihren Schnitt gemacht!

Wenn Fitzek in seiner Fehlplanungstreue mit dem Verkäufer wieder so einen Deal hingebockt hat wie anno dunnemals mit Grau & Lieder wegen dem Krankenhaus, kann der Verkäufer noch lange über Penny-Brötchen-Vergleiche lachen.

In dem Fall hat Fitzek nämlich mit dem Geld der Dödel siebenstellig angezahlt und sich verpflichtet, jedes Jahr o.ä. die nächste Million+ zu zahlen. Was aus Fitzeks Sicht kein Problem ist, weil der langjährige Seminarleiter für Unternehmerschulungen und Großadmiral der KRD-Staatsbetriebe natürlich weiss, dass KäseDaRi, Sauerampfer-Smoothies und FeWoAmSchweinestall viel mehr einbringen werden. Und daher steht im Vertrag auch munter, dass der Verkäufer sein Hab und Gut umgehend zurück erhält wenn die fälligen Raten nicht pünktlich eintrudeln sollten. Und das geflossene Geld kann er dann ruhig auch behalten.

Wie soll da was schief gehen wenn Fitzek sogar "Papa" dazu befragt hat?
« Letzte Änderung: 7. Juni 2023, 23:12:31 von BlueOcean »
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Offline Seb

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Auch wenn die Entscheidung spät kommt: Der #Verfassungsschutz in Brandenburg hat die #Anastasia-Bewegung nun als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und darf die Gruppe überwachen. Es gebe u.a. Verbindungen zum "Königreich Deutschland".

https://twitter.com/er_mv/status/1666473874232430595?s=46&t=DrXE2YUiu-l88FJRQE4VlA

Spiegel online dazu:
Zitat
Brandenburger Verfassungsschutz
Anastasia-Bewegung wird als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft
Auf fünf Familienlandsitzen leben Menschen nach einer Buchreihe, die rassistische und völkische Ideologien enthält. Nun wurde die Gruppe als Verdachtsfall eingeschätzt. Ihr Potenzial, zu radikalisieren, sei gefährlich.

Der Brandenburger Verfassungsschutz hat die sogenannte Anastasia-Bewegung als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Das erklärte Verfassungsschutz-Chef Jörg Müller am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags auf Anfrage einer Linken-Abgeordneten. Dem Netzwerk werden verschiedene Siedlungsprojekte zugeordnet. Ein größeres Projekt befindet sich im Ortsteil Grabow der Gemeinde Heiligengrabe (Landkreis Ostprignitz-Ruppin).
...
Es gebe bereits Belege für Verbindungen der Bewegung zu Akteuren des Rechtsextremismus, der Holocaustleugner-Szene und der Reichsbürger und Selbstverwalter, betonte der Sprecher des Innenministeriums. »Es liegen etwa konkrete Erkenntnisse zu Überschneidungen mit der Reichsbürgergruppierung ›Königreich Deutschland‹ vor.«
[urlhttps://www.spiegel.de/panorama/anastasia-bewegung-brandenburger-verfassungsschutz-stuft-gruppe-als-rechtsextremer-verdachtsfall-ein-a-7f05d42a-e1e7-4798-9cc0-a3c893df9fc3[/url]
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Haben die eigentlich sichergestellt, das da keine Pflanzen wachsen, die Kühen nicht bekommen?
Meines Wissens könnte das im Frühjahr 2024 noch problematischer werden, denn neben möglichen unverträglichen Pflanzen kann auch das normale Gras zu einer Eiweißvergiftung führen, weil die Kuh vorher auf Trockenfutter umgestellt war.
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— Jasper Fforde
 
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Offline Rabenaas

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Wenn das Geschäft mit dem Käse gut läuft...

Der Fuselzar hat doch die schon letzten 10 Jahre nix anderes als Käse fabriziert!?  ???

Oh doch: jede Menge Bockmist.

Ich fange mal damit an, was nicht geht: Eigenmächtige Räumung (also ohne Räumungstitel). Nennt sich verbotene Eigenmacht und führt auf entsprechenden Antrag bei Gericht zur Wiedereinräumung des Besitzes des so Geräumten (dem wird in der Laienshpäre oft mit Unverständnis begegnet, aber Para. 858 ff. BGB wollen es - aus gutem Grund -so).

Nun ja: "Fällt dem Juristen sonst nix ein, kann's noch Treu und Glauben sein."

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Nur dumm, daß es erst einen Räumungstitel braucht, und das dauert - nix mit "sofort".


Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Karl Martell

Off-Topic:
Nur dumm, daß es erst einen Räumungstitel braucht, und das dauert - nix mit "sofort".

Verbotene Eigenmacht zeichnet sich gerade durch das Fehlen eines Räumungstitels aus.

Abseits akademischer Auseinandersetzungen  (bspw. bei beratungsresistenten juristischen Laienvermietern) enden die Verfahren auch nicht mit Teeren und Federn. Wie zuvor geschrieben: dann gibt's hinterher vielleicht Schahnersatz, weil man kurzfristig ins Hotel und evtl. auch einen Anwalt bemühen musste.

Wie so oft stellen Laien irgendwann die unter Juristen verpönte Frage: "Was kann mir denn schlimmstenfalls passieren?"

Wiedereinräumung des Besitzes geht bspw. dann schwer, wenn der Vermieter zwischenzeitlich weitervermietet hat. Mit dolo-agit dürfte man dem mit dem Mist befassten Amtsrichter jedenfalls bei Fällen mit Hausbesetzern, Mietnomaden und Reichis mindestens gewaltig Kopf-Aua bereiten, wenn man ihn schon nicht überzeugt bekommt.

Mit dieser Feststellung dürften wir jetzt aber auch endgültig im ot angekommen sein. Weder wissen wir, ob Peter die Kohle in den nächsten Jahren aufbringt, noch ob er den Hof freiwillig herausgeben würde, wenn das nicht gelänge, und erst recht wissen wir nicht, ob der Verkäufer seinen Hof überhaupt zurückhaben wollte. Wie @BlueOcean richtig festgestellt hat: die Verkäufer haben immer ihren Schnitt gemacht.

Mit dem Brötchenvergleich hat sich der hiesige Verkäufer (imho) in Peters Orbit katapultiert, sodass es mir schnurzegal ist, ob er über Jahre auf Herausgabe klagen muss oder jahrelang wegen verbotener Eigenmacht verklagt wird. Ich sähe es als karmische Rache dafür, dass er sich mit Spinnern eingelassen hat und würde dem Universum/Kismet/Gott/Karma/Zufall zu der gelungenen Pointe applaudieren.
« Letzte Änderung: 8. Juni 2023, 09:12:51 von Karl Martell »
 
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Online Judge Roy Bean

@Karl Martell: Die "Dolo-Agit-Einwendung" brächte auch nichts, siehe Para. 863 BGB (oder höchstens in Extremfällen). Aber es wird zu fachspezifisch ...
« Letzte Änderung: 8. Juni 2023, 09:39:26 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline Sandmännchen

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Hehe - Streit ist gut, heißt es doch immer.

Fachspezifisches OT ist mal ne interessante Abwechslung zu den üblichen Dauerkalauern. Und wir sind da sicher recht tolerant.

Im übrigen empfinde ich Diskussionen darüber, wie man sich gegen die Übernahme von kleinen Orten durch Sekten oder Nazis wehren kann, gar nicht OT fürs Forum. Wenn's nichts mehr mit dem Peterreich zu tun hat, kann man die Beiträge ja in einen separaten Thread ausgliedern.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Och, falls du als Eigentümer deine Energierechnungen nicht zahlst und dem Versorger mitteilst, dass du auch nicht bereit bist, dann sperren die ganz fix (kostet ein wenig, liegt aber im Rahmen). Manchmal sperren die sogar fixer, wenn man freundlich darum bittet.
Dann gibt es halt nur noch kaltes Wasser oder gar kein kaltes Wasser. Dann können die sich darum bemühen, ob man für warmes Wasser wieder einspringt.
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Offline Karl Martell

Off-Topic:
@Judge Und nun? Wenn die Räume schon weitervermietet wurden, gibt's Schadensersatz und mehr nicht. Denn der rechtsbrüchige Vermieter wird ja wohl kaum verpflichtet werden können, den Neumieter vor die Tür zu setzen. Den Schaden kann dann der Mietnomade beweisen  - der Profi wünscht viel Erfolg bei der Kalkulation des Wertes einer gebrauchten Einrichtung! Dieses Ergebnis entspricht jetzt vielleicht nicht der Lösungsskizze einer mietrechtlichen Klausur (das habe ich auch nie behauptet), aber kommt der Lebensrealität eines durch beratungsresistente Laienbeteiligung verkorksten Lebenssachverhalts ziemlich nahe.

Wen's interessiert, der kann mal hier gucken:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/raeumung-einer-wohnung-durch-den-vermieter-aufgrund-verbotener-eigenmacht-wie-ist-der-schaden-zu-berechnen_idesk_PI17574_HI2562152.html#:~:text=Eine%20R%C3%A4umung%20und%20Inbesitznahme%20ohne,BGB%3BBGH%2C%20Urteil%20v.

Und nochmal- was interessiert es mich, ob ein Typ, der Fitzefatze was verkauft (oder "verkauft") hat, nun jahrelang auf Herausgabe klagen muss, oder jahrelang auf Schadensersatz verklagt wird. Damit kann das Thema für mich aber auch wirklich beendet werden.

Edit korrigiert fleißig Tippfehler
« Letzte Änderung: 8. Juni 2023, 11:40:30 von Karl Martell »
 
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