Jedes Recht in der Verfassung kann eingeschränkt werden.
Ähhh, nun ja, hüstel, räusper, betreten-guck. Das, wie-soll-ich-sagen, ist per se ja nicht dramatisch, sondern kennt das GG auch. Teils liefern die Artikel die Einschränkung gleich mit, teils ergeben sie sich "nur" aus der Auslegung (Stichwort "praktische Konkordanz"). Der Unterschied ist, dass wir tatsächlich ein Verfassungsgericht haben, das durchaus auch die Tradition hat, "denen da oben" auf den Füßen rumzustehen und die Verfassung ernst zu nehmen. Trotz aller Unkenrufe aus dem Reichsbürgersumpf.
Im Gegensatz dazu gibt es Peter den Powerpararaphenleser, der alles nach eigenem Gusto auslegt, uminterpretiert oder schlicht bricht.

Aber danke für die Erkenntnis, dass das KRD tatsächlich in Art. 49 die Gleichberechtigung göttlicher Wesen in die Verfassung pinselt.

Heißt das, dass Peter aufpasst, dass alle Pudel wirklich alle Götter gleichmäßig in ihren Gute-Nacht-Gebeten bedenken? Das würde die 4-Stunden-Woche im KRD erklären.
Ach ja: und die Ausländerfeindlichkeit, diesmal in Gestalt der verbotenen Inländerdiskriminierung, ist auch wieder herzallerliebst
