Ich wage mich jetzt mal auf das dünne Eis steuerrechtlichen Halbwissens, aber hat man nicht 5 Jahre Zeit für seine Steuererklärung? Solange man garkeine abgegeben hat, kann man -vermute ich jetzt mal schlank- kaum Steuern hinterziehen, weil man ja noch die Wahrheit
tm erklären könnte. Keine Ahnung, wie die Abgabefristen bei (faktischen) Gewerbetreibenden sind.
Ich für meinen Teil würde jedenfalls keinen Finger krümmen, solange mir ein Anwalt mein schönes Steuerstrafverfahren noch mit einer fristgemäßen und richtigen Steuererklärung zerschießen könnte. Am besten garniert mit dem Vorwurf der Übereifrigkeit und einer passenden Dienstaufsichtsbeschwerde. Insoweit habe ich Verständnis, wenn da nicht sofort etwas passieren sollte. Außerdem gibt es ja noch ein Steuergeheimnis. Kann sicher sehr lange dauern, bis da mal was an die Öffentlichkeit dringt, zumal das AG Wittenberg lt. Internetauftritt der örtlichen Justiz keine Pressestelle hat, sodass es jedenfalls da keine Terminsankündigungen gibt. Fitzek ist ja auch total transparent.
Und was der König so alles vor 2018 eingenommen hat: tja... Nun wissen wir ja aus dem Verfahren vor dem LG Halle, dass er immerhin eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung hatte. Ich würde jetzt mal weiterraten, dass diese Aufstellung, die man doch noch in den Prozessakten finden sollte, die weiland veröffentlichten (und immer noch bei archive.org auffindbaren) Statistiken, mit denen Fiduziar-Fitzek die Überlegenheit seines Finanzfachferstands belegen wollte, und die Erkenntnisse aus dem Verfahren vor dem LG Dessau doch sicher eine tolle Grundlage für eine lustige Schätzung sein sollten
Der Abwickler müsste doch sicher auch eine prima Erkenntnisquelle sein...
Aber ich lasse mich -wie immer- gerne von fachlich beschlageneren Mitforisten korrigieren