Autor Thema: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022  (Gelesen 75779 mal)

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Offline Chipmunk

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #615 am: 25. April 2023, 12:32:27 »
Er trinkt also seit neun Tagen nichts mehr!

Wird auch Zeit, dass er sein Problem erkennt und endlich trocken wird.  :drunken_smilie:
 
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Offline Mr. Devious

Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #616 am: 25. April 2023, 12:33:46 »
Eder bleibt in U-Haft

Spoiler
Mutmaßliches Terror-Netzwerk
Karlsruher BGH entscheidet: „Reichsbürger“ Max Eder muss trotz Hungerstreiks in U-Haft bleiben

Der BGH in Karlsruhe hat entschieden: Terror-Verdächtiger Maximilian Eder muss in Untersuchungshaft bleiben. Daran ändert auch ein Hunger- und Durststreik des mutmaßlichen „Reichsbürgers“ nichts. Derzeit liegt er in einer Klinik.

Der mutmaßliche „Reichsbürger“ und Terror-Verdächtige Maximilian Eder muss in Untersuchungshaft bleiben. Die Haftprüfung durch den zuständigen Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) wurde am Montag negativ beschieden. Das sagte Eders Anwalt Ralf Dalla Fini auf Anfrage dieser Redaktion.

„Der BGH hat entschieden, dass der Haftbefehl aufrecht erhalten wird. Wir prüfen noch mögliche Rechtsmittel“, erklärte der Anwalt gegenüber den Badischen Neuesten Nachrichten. Die Rechtsvertreter des Ex-Offiziers hatten die Haftprüfung wegen Eders nach ihrer Einschätzung „dramatischer Lage“ beantragt. Ihr Mandant sei nicht mehr haftfähig.

Maximilian Eder soll seit dem 12. April die Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit verweigern. Er spüle lediglich „seinen Mund mit Wasser“, erklärte sein Anwalt unserer Redaktion. Am vergangenen Freitag sei sein Mandant von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landshut in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht werden, wo er nun beobachtet werde.
Ex-Oberst soll Bundestag-Sturm maßgeblich geplant haben

In der Pressestelle des BGH in Karlsruhe verwies man auf Anfrage auf die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Eine Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde sagte indes auf Anfrage dieser Redaktion: „Ich bitte um Verständnis, dass wir uns zu etwaigen Haftprüfungen grundsätzlich nicht äußern. Ich kann Ihnen daher lediglich bestätigen, dass sich Maximilian E. weiterhin in Untersuchungshaft befindet.“

Der Generalbundesanwalt wirft dem 64-jährigen vor, er sei Mitglied in einer terroristischen Vereinigung. Der frühere Bundeswehr-Oberst gilt als einer der Hauptverdächtigen im mutmaßlichen Terror-Netzwerk um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Eder soll unter anderem maßgeblich an Plänen zur Erstürmung des Deutschen Bundestages beteiligt gewesen sein.

Als führendes Mitglied des militärischen Flügels der Gruppe soll zudem seine Aufgabe gewesen sein, Bundeswehrsoldaten für einen Putsch zu rekrutieren.

Der einstige Nato-Verbindungsoffizier und Gründungsstabschef der in Calw im Nordschwarzwald beheimateten Bundeswehr-Elitetruppe Kommando Spezialkräfte (KSK) habe dafür Kontakt zu Reservisten und Polizisten aufgenommen.

Eder war der letzte der 25 Hauptverdächtigen, gegen den der Haftbefehl in Karlsruhe in Vollzug gesetzt werden konnte. Zum Zeitpunkt der „Reichsbürger“-Razzia am 7. Dezember 2022 weilte Eder nämlich in Italien. Seine Auslieferung hatte sich in die Länge gezogen, weil Eder Rechtsmittel einlegte.

Zuletzt hatte der Kassationsgerichtshof in Rom als höchste Instanz Eders Berufung für unzulässig geklärt. Am 16. Februar wurde Eder schließlich dem Ermittlungsrichter in Karlsruher vorgeführt.
[close]

https://bnn.de/karlsruhe/karlsruher-bgh-entscheidet-reichsbuerger-max-eder-muss-trotz-hungerstreiks-in-u-haft-bleiben
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #617 am: 3. Mai 2023, 15:34:17 »
Wer beschäftigt heutzutage keine Wahrsagerin auf Steuerzahlerkosten?  :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Zitat
Die mutmaßliche »Reichsbürgerin« Birgit Malsack-Winkemann saß als AfD-Abgeordnete im Bundestag. Dort beschäftigte sie laut einem Bericht eine Wahrsagerin als Sachbearbeiterin und zahlte ihr 11.800 Euro aus Steuermitteln.


Zum Personal im Bundestagsbüro der terrorverdächtigen ehemaligen AfD-Abgeordneten Birgit Malsack-Winkemann zählte zeitweise eine Wahrsagerin. Das berichtet die »Zeit«. Die Astrologin zählt ebenfalls zu den Beschuldigten in dem Verfahren gegen die mutmaßliche Terrorgruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Beide Frauen sitzen derzeit in Untersuchungshaft.

Zwischen Juli und Oktober 2021 angestellt

Aus Bundestagsunterlagen geht hervor, dass die Wahrsagerin in Teilzeit als Sachbearbeiterin angestellt war. Zwischen Juli und Oktober 2021 erhielt sie rund 11.800 Euro Gehalt aus Steuermitteln. Das bestätigte die Astrologin laut »Zeit« auf Anfrage über ihren Verteidiger.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/birgit-malsack-winkemann-terrorverdaechtige-ex-abgeordnete-der-afd-beschaeftigte-wahrsagerin-im-bundestag-a-367d4d4c-7121-409a-815b-e9ea066db0ab
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #618 am: 4. Mai 2023, 09:22:01 »
Hatten wir die Schlagzeile mit der Hellseherin nicht schonmal kurz nach der Verhaftung? kommt mir bekannt vor.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

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Offline SchlafSchaf

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #619 am: 4. Mai 2023, 12:15:18 »
Hatten wir die Schlagzeile mit der Hellseherin nicht schonmal kurz nach der Verhaftung? kommt mir bekannt vor.

Die wurde gestern später noch einmal hier gespostet
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #620 am: 5. Mai 2023, 06:57:20 »
Ein gewisser Herr E. wird jetzt ärztlich gut versorgt:

Zitat
Verhinderter „Putschist“ und Ex-Offizier
In Untersuchungshaft: Mutmaßlicher Reichsbürger im Hungerstreik ins Krankenhaus verlegt

Verhinderter „Putschist“ im Hungerstreik: Seit drei Wochen nimmt der inhaftierte Ex-Bundeswehroberst Maximilian E., angeklagt wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung um Heinrich XIII. Prinz Reuß, weder Wasser noch Nahrung zu sich. Er ist entschlossen, seinem Leben ein Ende zu setzen. Die Untersuchungshaft aber dauert fort.

Jan Sternberg
04.05.2023, 18:56 Uhr

München/Berlin. Der wegen Terrorverdachts inhaftierte frühere Bundeswehroffizier Maximilian E. ist nach Angaben seines Anwalts ins Haftkrankenhaus der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim verlegt worden.

E. befindet sich seit 12. April im Hunger- und Durststreik. Sein Anwalt Ralf Dalla Fini sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Maximilian E. nimmt nach wie vor keine Nahrung und keine Flüssigkeit zu sich. Er spült lediglich den Mund mit Mineralwasser, manchmal auch mit Säften, die er wieder ausspuckt.“ Er saß zuvor in Landshut in Untersuchungshaft.
Spoiler
Der Generalbundesanwalt wirft dem 64-Jährigen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung um Heinrich XIII. Prinz Reuß vor. Er soll Mitglied des „militärischen Flügels“ der Gruppe gewesen sein.

Festgenommen in Italien und nach Deutschland ausgeliefert
Vor der Razzia gegen die „Putschisten“ um Prinz Reuß am 7. Dezember war E. nach Italien gefahren, er wurde in einem Hotel bei Perugia festgenommen und im Februar nach Deutschland ausgeliefert worden. E. hatte sich im „Querdenker“-Milieu rund um die Corona-Proteste hervorgetan und war nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal als selbst ernannter Kommandeur aufgetreten.

Sein Anwalt Dalla Fini berichtete dem RND: „Er ist körperlich und seelisch sehr angeschlagen. Er nimmt die Untersuchungshaft als unerträglichen Zustand wahr, er will es beenden und aus dem Leben scheiden.“

Haftprüfungsantrag wurde abgelehnt
E.s Verteidiger stellten einen Haftprüfungsantrag beim Bundesgerichtshof. Er sei nicht mehr haft- und verhandlungsfähig und müsse freigelassen werden. Der Antrag wurde nach RND-Informationen abgelehnt.

Der Bundesgerichtshof verwies auf Anfrage an die Bundesanwaltschaft. Deren Sprecherin äußerte sich auf RND-Anfrage nicht zu dem Fall.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt inzwischen gegen 63 Männer und Frauen aus dem Umfeld der verhinderten „Putschisten“ um Prinz Reuß. Ihnen allen wird vorgeworfen, Mitglied oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung zu sein.
[close]
https://www.rnd.de/politik/mutmasslicher-reichsbuerger-im-hungerstreik-angeklagter-ex-offizier-in-krankenhaus-verlegt-HW37BJQGLBCSLIMZ7OZ6NAVKY4.html
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #621 am: 5. Mai 2023, 08:59:59 »
Hatten wir die Schlagzeile mit der Hellseherin nicht schonmal kurz nach der Verhaftung? kommt mir bekannt vor.


Nicht, daß ich wüßte.

Die ZEIT hat das wohl diesen Mittwoch – also vor zwei Tagen – zum ersten Mal (in einem Bezahlartikel) gebracht und danach brachten und bringen es andere Medien, so erst heute wieder.


Zitat
4.05.2023 / 19:57
Ex-AfD-Politikerin bezahlte Wahrsagerin als Sachbearbeiterin mit Steuergeld


Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann hat einem Bericht zufolge zeitweise eine Wahrsagerin in ihrem Bundestagsbüro beschäftigt. Die Astrologin zähle wie Malsack-Winkemann zu den Beschuldigten in dem Verfahren gegen ein mutmaßliches Netzwerk aus Reichsbürgern um den Frankfurter Geschäftsmann Heinrich XIII. Prinz Reuß, berichtete die Wochenzeitung „Die Zeit“ am Mittwoch.
https://www.mopo.de/news/politik-wirtschaft/ex-afd-politikerin-bezahlte-wahrsagerin-als-sachbearbeiterin-mit-steuergeld/

https://www.presseportal.de/pm/9377/5499971
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #622 am: 5. Mai 2023, 09:27:05 »
Die ZEIT hat das wohl diesen Mittwoch – also vor zwei Tagen – zum ersten Mal (in einem Bezahlartikel) gebracht und danach brachten und bringen es andere Medien, so erst heute wieder.
Die sollten, wie wir das tun, t-online lesen. ;)

Wir hatten das schon im Dezember.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #623 am: 6. Mai 2023, 20:06:51 »
Zitat
Durchsuchung I: Geplanter Sturm auf den Bundestag, oder: Der BGH und die „Reichsbürger-Durchsuchung“

Heute stelle ich drei Entscheidungen zur Durchsuchung (§§ 102 ff. StPO) vor. Darunter zwei BGH-Beschlüsse. Es kommt ja nicht so häufig vor, dass sich der BGH zu Durchsuchungsfragen äußert.

Und das hat er dann im BGH, Beschl. v. 30.03.2023 – StB 58/22 – getan. Ergangen ist der Beschluss in einem gegen zahlreiche Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung und weiterer Straftaten. Der Beschluss ist m.E. nicht so sehr wegen der Ausführungen des BGH zu den Durchsuchungsfragen von Bedeutung, insoweit enthält er nichts Neues. Sondern: Interessant und bedeutsam ist nämlich der der Durchsuchung zugrunde liegende Sachverhalt. Es handelt sich nämlich um die Durchsuchung in der Reichsbürger-Szene im Dezember 2022.

Der BGH hat den Sachverhalt, der ja nun auch ausführlich in der Presse behandelt worden ist, in dem 18 Seiten umfassenden Beschluss „sehr schön“ zusammengetragen. Wenn man das zusammengasst – wegen der Einzelheiten verweise ich auf den verlinkten Volltext – hatten die (mutmaßlichen) Führungsmitglieder der Reichsbürger-Gruppierung, Pläne für einen gewaltsamen Sturm auf den Bundestag gehabt haben. Nach dem Beschluss wollte ein „Kommando“ Regierungsmitglieder und Abgeordnete in Handschellen abführen, Man hatte bereits Kontakt zu mehreren Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte aufgenommen. zudme hatte man sich u.a. Munition, Gewehrmagazine und Nachtsichtgeräte besorgt und in Berlin Fotos von Absperrgittern am Paul-Löbe-Haus, vom Eingang der U-Bahn-Station „Bundestag“ und vom Schloss Bellevue gemacht. Außerdem soll ine Namensliste von Politikern, Journalisten und anderen Personen des öffentlichen Lebens existiert haben. haben.

Zum konkreten Stand der Vorbereitungen führt der BGH aus:

    „Die Angehörigen der Gruppierung hatten ihren Entschluss, die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unter Anwendung von Waffengewalt gegen Repräsentanten des Staates zu beseitigen und sie durch eine eigene Staatsstruktur zu ersetzen, bereits fest gefasst. Dass der Willensprozess innerhalb der Gruppe abgeschlossen war, zeigt sich in den vielfältigen Vorbereitungshandlungen der Beschuldigten für den gewalttätigen Umsturz. So erwarben einzelne Mitglieder nicht nur Munition, zahlreiche militärische Ausrüstungsgegenstände und Fesselungsmaterialien, sondern suchten darüber hinaus mehrere Waffengeschäfte zum Erwerb von Schusswaffen auf und führten Schießübungen durch. Daneben wurden durch die Gruppierung bereits drei Heimatschutzkompanien aufgebaut, denen polizeiliche und militärische Aufgaben im Fall der Realisierung der Umsturzpläne zukommen sollten. Für die Ausführung war gerade kein neuer Tatentschluss, sondern nur der Eintritt eines konkreten und unmittelbar bevorstehenden, aber noch nicht festgelegten Ereignisses erforderlich. Die Gruppierung behielt sich damit gerade nicht die Begehung von Straftaten für die Zukunft bloß vor.

    Dies gilt umso mehr, als allein die Angehörigen der Gruppierung die Deutungshoheit darüber hatten, welches tagesaktuelle Ereignis der „Allianz“ zuzurechnen und als Startsignal zur Umsetzung ihrer Umsturzpläne zu werten sein sollte. Die Mitglieder der Vereinigung hatten mithin nur noch darüber zu entscheiden, wann die Umsturzpläne umgesetzt werden. Dies zeigt sich insbesondere an den zahlreichen internen Diskussionen darüber, auf welches Geschehen insoweit abzustellen ist, wobei von den Mitgliedern der Gruppierung ein möglicher Börsencrash, das Ableben von Queen Elizabeth II., ein elektromagnetischer Impuls durch Wladimir Putin, Naturkatastrophen oder ein großflächiger Stromausfall als mögliches Startsignal diskutiert und in Betracht gezogen wurden. Es bestand daher die konkrete und sich potentiell jederzeit realisierende Gefahr, dass die Umsturzpläne vollzogen werden. Es mehrten sich zudem Anzeichen dafür, dass der Handlungsdruck innerhalb der Gruppierung immer weiter anstieg. Trotz des teilweise fernliegenden Gedankenguts war somit die spezifische Gefährlichkeit der Vereinigung gegeben (vgl. MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 2 mwN).“

Das Übrige – wie gesagt – nichts wesentliche Neues. Aber sicherlich eine, wenn nicht „historisch“, aber zumindest doch zeitgeschichtlich interessante Entscheidung. Und wenn man das alles so liest, wird einem ja doch „ein wenig anders“.

Und zur Sache noch: Der BGH hat die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des BGH verworfen.
https://blog.burhoff.de/2023/05/durchsuchung-i-4/


Die Entscheidung:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=133324&pos=0&anz=1
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #624 am: 8. Mai 2023, 07:22:13 »
Der Fall ist wie geschaffen für eine Vertiefung ins Strafrecht zum Versuch ;)
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #625 am: 8. Mai 2023, 11:04:16 »
Nicht wirklich, weil mit § 89a StGB auch Vorbereitungshandlungen im Vorfeld des Versuchs erfasst und unter Strafe gestellt sind. Sinnvollerweise ist der Versuch des § 89a StGB nicht strafbar (das wäre wohl auch verfassungsrechtlich etwas schwierig). Ist dann also eher Abgrenzung von § 89a und den in dessen Abs. 1 aufgeführten Katalogtaten.
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #626 am: 8. Mai 2023, 11:21:43 »
Wie geht es eigentlich dem Meister Eder?

Wenn der wirklich einen ernsthafen "Trockenen Hungerstreik" durchziehen würde. .... es wurde ja angedeutet, dass er nur
den Munde mit Wasser ausspült.....dann wäre er wegen Dehyration schon längst im Mehrtürer-Universum angekommen.
 
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Offline nixweiter

Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #627 am: 8. Mai 2023, 13:18:33 »
es wurde ja angedeutet, dass er nur
den Munde mit Wasser ausspült...

Klar, die Vollzugsbeamten haben ja auch ausgelitert um sicher zu gehen das er nicht bescheißt.  >:D
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #628 am: 8. Mai 2023, 13:31:41 »
Er lebt von Lichtnahrung und trinkt Luftfeuchtigkeit.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Offline Gerntroll

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #629 am: 8. Mai 2023, 14:18:59 »
Vielleicht verspeist er auch heimlich kleine herumlaufende Proteinsnacks.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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