Da unter Munition jeder normale Mensch bereits "scharfe" versteht, und nicht etwa Platzpatronen, erübrigt sich die Angabe eigentlich sowieso.
Ja, eben nicht!
Genau das ist ja das Problem der Medien (bzw. ihrer Berichterstattung), die schon nicht zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein oder zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein unterscheiden können.
Für die ist das „irgendwie das gleiche“, also synonym und somit austauschbar.
„Munition“ kann aber sein
- harmlose 4,5 mm Blei-Diabolos für das Luftgewehr oder die -pistole, frei erwerbbar ab 18 Jahren
- erlaubnispflichtige Munition aus Metalleinheitspatronen, die nur gegen Erwerbsberechtigung erhältlich ist, vom Kaliber 5,56 mm bis 12,7 mm oder
- Munition, die unter das KrWaffKontr fällt.
Selbst die BB-Kügelchen für die Sofairs/Airsofts und Vorderlader-Blei-Rundkugeln fallen unter den Begriff „Munition“ und der wird von der Polizeipressestelle gerne verwendet, um die Bedeutung des „Fundes“ etwas aufzuhübschen und wieder zu zeigen, vor welchen Risiken und Gefahren man doch wieder die Bevölkerung bewahrt habe.
Über Waffen und Waffenrecht berichten „richtige“ Journalisten nicht gerne, das machen Volontärinnen oder Praktikantinnen.
Über Waffen auch nur halbwegs Bescheid zu wissen, ist böses Hundepfui und ähnlich verpönt wie rudimentäres Mathewissen („Ach, in Mathe war ich immer schlecht!“ und alle nicken zustimmend).
Deswegen fehlen auf den PKn auch regelmäßig kritische Journalisten, die nachfragen könnten, was
genau und in welcher Menge aufgefunden wurde (Ausnahme: Lars Winkelsdorf).
Unwissende Journalisten berichten für ein unwissendes Publikum.