würde nichts an der Tatsache ändern, das die Aktion richtig war.
Natürlich war die Aktion richtig!
Dennoch mache ich jetzt mal den Advocatus Diaboli (auch, wenn‘s wieder Punkte und Karma kostet
):
auch Munition aus Beständen der Bundeswehr ..... etwas mehr als 100 Patronen, die aus zwei Losnummern stammen ..... Es geht um Gewehrmunition im Kaliber 5,56 Millimeter und Gefechtsmunition, also um scharfe Munition.
„Munition aus Beständen der Bundeswehr“?
Ja, Wahnsinn, da schaudert es den linksgrünen Besorgtbürger!
Das kann nämlich Mun sein, die von der Bw ganz regulär am Markt verkauft wurde kurz vor der Überalterung. Nennt sich „Surplus“. Wird zu zehntausenden verkauft und in Sackkarren ganz legal nach Hause geschleppt. Da sind 100 Schuß lächerlich!
Alls billige Übungsmun sehr beliebt. Nicht präzise, aber billig.
Gewehrmunition im Kaliber 5,56 Millimeter
Auch der Wahnsinn: Ganz normale Mun für das StG90, oder auch .223 Rem.
Das bereits zuvor Gesagte wird also nur wiederholt
und Gefechtsmunition, also um scharfe Munition
Der Besorgtbürger meint jetzt durch Verwendung des „und“, das sei eine weitere Kategorie. In Wirklichkeit wird das Gesagte nur ein weiteres Mal wiederholt, um den Text aufzublähen und wichtiger zu machen. Denn im Gefecht schießt man logischerweise mit scharfer Mun?
Bis die Gutachten zu dem Aufgefundenen fertig sind, wird wieder ein Jahr vergehen. Wie immer.
Bis zum Beginn der Mündlichen Verhandlung hat die Öffentlichkeit die Sache aber ohnehin vergessen.
Fazit: Man wundere sich nicht, wenn sich die Beschuldigten Anwälte für Verwaltungsrecht mit dem Focus auf Waffen- und Sprengstoffrecht nehmen, diese das Ganze zerlegen und von den blumigen Formulierungen der Medien am Ende nicht viel übrig bleibt, dazu sich die Strafen auf geringem Niveau bewegen. Falls es überhaupt Strafen geben wird und nicht lediglich die Besitzerlaubnis in Form der WBK oder Waffenhandelserlaubnis WHE widerrufen bleibt.