Autor Thema: Die SHAEF-Gefolgschaft  (Gelesen 58773 mal)

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Offline Wildente

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Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #855 am: 1. März 2024, 16:36:06 »
Off-Topic:
Gerade auf X gefunden - ich finde die Idee großartig. :D

Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #856 am: 1. März 2024, 17:04:58 »
Man kann bestimmt ein ganzes Kochbuch mit den Deppen "befüllen". Bananen-Dessert mit brauner Sauce, original deutsche Kartoffeln aus der Ackerfurche in Wittendörp, Heinz mario Romanowski Salat und und und.  :))
 
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Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #857 am: 30. März 2024, 10:19:34 »




Weil ich mich nicht so auskenne in der juristischen Materie:

Ist die Anzeige gegen alle Lehrer dann eine Generalanzeige und findet sie im Bonner Generalanzeiger statt?   :scratch:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #858 am: 30. März 2024, 10:55:16 »
Sowohl als auch.

Btw: wenn das Reich ruht, ruht dann auch die Verfassung (die von 1919)?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #859 am: 30. März 2024, 11:37:12 »
Glücklicherweise erstattet er die Anzeige bei unzuständigen Behörden. Zuständig wäre nur Sürmeli, auch aus Gründen der geistigen Verfassung.

Puh!
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #860 am: 1. April 2024, 18:07:37 »
Habe auch komplett vergessen, dass der Job des Lehrers nur aus „drangsalieren“ besteht. Die Lehre ist natürlich nicht Teil des Jobs.

 
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Offline Frau Venus

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Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #861 am: 5. April 2024, 13:12:32 »


Weil ich mich nicht so auskenne in der juristischen Materie:

Ist die Anzeige gegen alle Lehrer dann eine Generalanzeige und findet sie im Bonner Generalanzeiger statt?   :scratch:

Hm, da bin ich ja mal gespannt, was Captain Andra auf ihre Anzeige als Antwort bekommen wird.

Vielleicht eher eine Gegenanzeige aufgrund der neueren Postings mit Hassrede? :scratch:
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Offline Sandmännchen

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Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #862 am: 5. April 2024, 14:38:33 »
Mit "Anzeige" meint der, kräftig mit dem Fuß aufzustampfen, sich dann mit Gebrüll auf den Boden zu werfen und dann die Luft anzuhalten.
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Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #863 am: 5. April 2024, 14:58:14 »
... und dann die Luft anzuhalten.

Manchmal habe ich noch Hoffnung.
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Offline kairo

Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #864 am: 5. April 2024, 16:24:47 »
Hm, da bin ich ja mal gespannt, was Captain Andra auf ihre Anzeige als Antwort bekommen wird.

Vielleicht einen freundlichen Hinweis auf die tiefe Unlogik der ganzen Sache. Wie kann man etwas verraten, was es gar nicht gibt?
 
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Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #865 am: 19. April 2024, 18:14:21 »
Hm, da bin ich ja mal gespannt, was Captain Andra auf ihre Anzeige als Antwort bekommen wird.

Vielleicht einen freundlichen Hinweis auf die tiefe Unlogik der ganzen Sache. Wie kann man etwas verraten, was es gar nicht gibt?


Als wäre man bei ihr und ihren Schäfchen jemals mit Logik weitergekommen. 🤣
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Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #866 am: 20. April 2024, 13:51:35 »
Als wäre man bei ihr und ihren Schäfchen jemals mit Logik weitergekommen. 🤣

Logik kommt für manche Menschen eben aus der Besatzersprache und war ursprünglich "Low Gig", was so viel wie niedriger, oder mieser Auftritt bedeutet. Und das machen sie dann doch recht gut. Und kommt mir jetzt nicht mit, die Besatzer sind böse und wollen unseren Untergang. Immerhin rufen die Schafe freiwillig bei SHAEF an - oder denken es zumindest.

Zusammengefasst: Deutschland ist ein besetztes Land und das ist furchtbar. Wenn die Behörden dieses besetzten Landes tätig werden, dann ruft man die Besatzer an, damit die helfen. Muss man nicht verstehen, kann man vielleicht auch nicht. Unruhig macht mich, daß es wirklich Menschen gibt, die an so einem irren Konstrukt festhalten.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 

Offline Feiertag

Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #867 am: 20. April 2024, 23:55:53 »
Unruhig macht mich, daß es wirklich Menschen gibt, die an so einem irren Konstrukt festhalten.
Die Andrea ist weg, da hilft auch eine Selbstbeförderung nix. Aber wie Du schon geschrieben hast, es hat sich verbreitet in der rechten Szene, siehe den Bananenhetzer oder ähnliche Kanäle, bin schon gespannt wann bei uns neue Staaten gegründet werden obwohl wir ja nicht besetzt sind.

Online Mr. Devious

Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #868 am: 22. April 2024, 10:23:49 »
Und wieder ein Erfolg für SHAEF:

Zitat
Frau bleibt der Verhandlung fern, weil sie die Legitimität des Amtsgerichts anzweifelt
Richter weist in Abwesenheit der Frau deren Widerspruch gegen einen Strafbefehl zurück und verurteilt sie. Unter anderem hatte die 54-Jährige Vollstreckungsbeamte angegriffen.

Zuerst wollte die Frau aus einer Gemeinde im westlichen Landkreis Waldshut zwei Polizisten mit Gewalt daran zu hindern, ihren Lebensgefährten festzunehmen. Als sie dafür einen Strafbefehl erhielt, erhob sie gegen diesen Widerspruch und zweifelte auch die Rechtmäßigkeit der Ladung zur angesetzten Hauptverhandlung sowie die Legitimität des Gerichts an. Folgerichtig erschien sie auch nicht zur Verhandlung.

Die Frau wurde in Abwesenheit zur Zahlung von 90 Tagessätzen verurteilt
Es half aber alles nichts: Das Amtsgericht Bad Säckingen setzte am Mittwoch den Strafbefehl gegen die 53-Jährige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung in Kraft. Die Frau wurde in Abwesenheit zur Zahlung von 90 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt.

Als Polizisten 2023 ihren Lebensgefährten festnehmen wollen, attackiert die Frau die Beamten
2023 wollten zwei Polizeibeamte den Lebensgefährten der 53-Jährigen in deren Wohnung festnehmen. Die Frau stellte sich in der Haustüre den Beamten in den Weg, um sie am Betreten ihrer Wohnung zu hindern und somit die Festnahme ihres Lebensgefährten zu vereiteln. Einem Beamten schlug sie gegen die Brust. Als ihr selbst Handschellen angelegt werden sollten, versuchte sie den zweiten Beamten zu schlagen.

Jede beschuldigte Person hat das Recht, Widerspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen
Dieses Verhalten brachte der Frau den erwähnten Strafbefehl ein. Einen solchen Strafbefehl kann die beschuldigte Person akzeptieren oder innerhalb von zwei Wochen dagegen Widerspruch einlegen. Im Falle eines Widerspruchs findet in jedem Falle vor Gericht eine Hauptverhandlung statt. Allen Beteiligten soll diese Verhandlung die Möglichkeit bieten, zur Sache Stellung zu nehmen, ehe das Gericht dann urteilt.

Auch die Frau aus Rickenbach legte Widerspruch gegen den Strafbefehl über 90 Tagessätze à 40 Euro ein. Automatisch setzte die Rechtsbehörde daraufhin eine Hauptverhandlung an. Auf ihre schriftliche Ladung zu dieser Verhandlung reagierte die Frau aber mit einer abstrusen Stellungnahme.

Sehr eigenwillig begründet die Frau ihren Einspruch
Sie sprach dem Gericht kurzerhand die Legitimität ab, über ihr Verhalten Recht zu sprechen. Nicht nur sei ihr die Ladung lediglich von einem Postboten zugestellt worden, das Amtsgericht sei gar nicht berechtigt dazu, ihr den Prozess zu machen. Eine Ladung vor Gericht könne höchstens von einer alliierten Kommandantur in Wiesbaden ausgehen.

Der Staatsanwalt beantragt, den den Einaspruch zu verwerfen
Aufgrund dieser schriftlichen Begründung erschien die Frau am Mittwoch denn auch nicht zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Bad Säckingen. Sie wurde dort auch durch keinen Rechtsbeistand vertreten. Für den Ersten Staatsanwalt Michael Besig war die Angeklagte mit ihrer Begründung allerdings nicht entschuldigt. Er beantragte in der daher, das Gericht möge ihren Einspruch gegen den Strafbefehl verwerfen.

Jetzt muss die Frau 90 Tagessätze zahlen
Amtsrichter Jan Meents stimmte diesem Antrag zu, wodurch der Strafbefehl über 90 Tagessätze à 40 Euro durch das Gericht in Kraft gesetzt und die Verhandlung geschlossen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/kreis-waldshut/frau-bleibt-der-verhandlung-fern-weil-sie-die-legitimitaet-des-amtsgerichts-anzweifelt;art372586,11986287
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Die SHAEF-Gefolgschaft
« Antwort #869 am: 20. Mai 2024, 12:10:41 »
Die Schweizer wissen hoffentlich sich darnach zu richten?







 :facepalm:
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