Autor Thema: Neues aus dem Königreich 8/2022 - Sommerloch, oder: Ein Staat macht Ferien  (Gelesen 20949 mal)

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Offline SchlafSchaf

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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Offline Rabenaas

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Das könnte zeitlich zu dem Beschluss des AG Wittenberg vom 21.05.2021 fallen, die Fitzek zu einer Sofortigen Beschwerde veranlasste; wobei das dem bekannt gewordenen Teil der Entscheidung eher widerspricht (nämlich dass die Höhe der Gesamtstrafe einer Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nichts entgegenstehe).

Passt schon, Peter hat Bewährung nach Halbzeit verlangt.


« Letzte Änderung: 23. August 2022, 16:43:48 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Tuska

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Die von den humorlosen Staatsbütteln der Stadt Köln durchgesetzte Schließung des königlichen Restaurants L'arcangelo war in Ordnung, sprach das Oberverwaltungsgericht am 12. August 2022 (Az. 4 B 61/21).

https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ovg-nrw-4-b-61-21-gaststaette-koenigreich-deutschland-muss-schlieen-reichsbuerger/

Die Infos sind schon im Wiki verarbeitet: https://wiki.sonnenstaatland.com/index.php?title=Restaurant_L%27arcangelo&stable=0

Übrigens: Im royalen Livestream-Interview vom Mai 2021 bewies der Sektenführer wieder seine einfühlsame Seite als Staatoperhaupt. Peter "Es ist alles legal, was ich mache" sprach (wie so oft) davon, dass Angela selbst an ihrem Behördenstreit schuld sei, da sie öffentlich für das KRD Werbung gemacht habe und nicht unter dem Radar geflogen ist.

Ulkig; aus LTO (s.o.): "Die Gaststätte wäre zudem auch kein Vereinslokal, weil sie dem "Königreich Deutschland", das schon kein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist, nicht überlassen wäre."

Tja, ist die, je nach juristischer Reiberei teils vorgebrachte, royale Ausrede "Wir sind nur ein Staatsverein" auch rechtskräftig über den Styx gegangen.
« Letzte Änderung: 23. August 2022, 22:18:53 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Habra

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Vielleicht interessant wäre, wenn herauskäme, wieviel Energiezufuhr das L'arcangelo für den Beitritt zum Fönixchen Abzockerverein dem Fönix hatte zahlen müssen. Der Fönix reitet eben irgendwann alle seine Anhänger in die Sch..ße, die Hauptsache er kommt zu Geld ohne die für ihn unnütze Arbeit. :banghead:
 
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Offline Seb

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Die von den humorlosen Staatsbütteln der Stadt Köln durchgesetzte Schließung des königlichen Restaurants L'arcangelo war in Ordnung, sprach das Oberverwaltungsgericht am 12. August 2022 (Az. 4 B 61/21). ...

Pressemeldung des Gerichts:
Zitat
OVG bestätigt Schließung und Versiegelung einer für das „Königreich Deutschland“ geführten Gaststätte in Köln

23. August 2022

Die Stadt Köln war berechtigt, eine Gaststätte ohne vorherige schriftliche Anordnung zu schließen und zu versiegeln, die eine Gastwirtin als „Zweckbetrieb“ für das „Königreich Deutschland“ führen wollte. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss vom 12.8.2022 entschieden.

Die Antragstellerin, die sich als Staatsangehörige des „Königreichs Deutschland“ begreift, betrieb in Köln eine Gaststätte, die sie als „Zweckbetrieb“ des „Königreichs Deutschland“ in Form eines Vereinslokals ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis führen wollte. Zutritt zum Lokal sollten nur „Staatsangehörige und Zugehörige des Königreichs Deutschlands“ haben. Gäste wurden darauf hingewiesen, dass sie mit dem Betreten des Lokals temporär Zugehörige des „Königreichs Deutschlands“ seien. Am Tag der Eröffnung als „Zweckbetrieb“ wurden Hygienevorschriften unter dem Vorwand nicht eingehalten, neben dem Recht des „Königreichs“ seien keine weiteren Rechte und Pflichten zu beachten. Wegen der Fortsetzung des Betriebs am Folgetag schloss die Stadt Köln die Gaststätte und versiegelte sie. In der schriftlichen Bestätigung dieser Maßnahmen untersagte sie der Antragstellerin zugleich jede weitere selbstständige Gewerbeausübung und drohte weitere Zwangsmittel an.

Zur Begründung seines Beschlusses führte der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts aus: Die Stadt Köln war zur Schließung und Versiegelung der Gaststätte befugt. Die Antragstellerin hatte nicht die erforderliche Gaststättenerlaubnis. Zudem hat sie sich als unzuverlässig für den Betrieb einer Gaststätte erwiesen, weil sie das „Königreich Deutschland“ erkennbar als allein für die Betriebsführung verantwortlich ansah, hierfür selbst keine Verantwortung übernahm und jegliche Bereitschaft fehlte, den Betrieb unter Beachtung des geltenden deutschen Rechts zu führen. Entgegen dem durch Aushänge erzeugten Eindruck kann das „Königreich Deutschland“ keine eigene Rechtsordnung schaffen. Nach geltendem Recht ist es dem „Königreich Deutschland“ auch nicht unter Berufung auf die Vereinigungsfreiheit möglich, das Lokal als Zweckbetrieb durch abhängige Inhaber verantwortlich zu betreiben. Die Gaststätte war zudem kein „Vereinslokal“, weil sie dem „Königreich Deutschland“, das schon kein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, nicht vom Eigentümer überlassen war.

Hinsichtlich der erweiterten Gewerbeuntersagung und weiterer Zwangsmittelandrohungen hatte der Antrag hingegen Erfolg, weil diese Entscheidungen – anders als die Schließung der Gaststätte – wegen fehlender Dringlichkeit nicht ohne vorherige Verwaltungsentscheidung hätten vollzogen werden dürfen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 4 B 61/21 (I. Instanz: VG Köln 1 L 2356/20)
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/45_220823/index.php


Udo Vetter im Lawblog:
Zitat
Königreich Deutschland in Köln

Eine Kölner Gastwirtin hat das „Königreich Deutschland“ ausgerufen. Wenig überraschend, aber doch auch bescheiden: Das Territorium entspricht dem Grundriss ihrer Gaststätte. Mit der Unabhängigkeitserklärung hoffte die Frau, vor dem Zugriff des Ordnungsamtes sicher zu sein. Die Behörden interessierten sich in der Hochzeit von Corona (Juli 2020) logischerweise für das nicht vorhandene Hygienekonzept der Kneipe.

Mit dem Besuch, so der Plan, sollten sich die Gäste temporär dem Königreich Deutschland zugehörig fühlen. Ein entsprechendes Bekenntnis nahm die Wirtin ihnen auch ab. Das klang für einige Kreise verlockend. Denn im Königreich Deutschland sollte ansonsten nichts mehr von dem zu fürchten sein, was Köln, Deutschland und den Rest der Welt in Atem hielt. Schon gar nicht Corona.

Die Behörden machten den Laden gleich am ersten Tag dicht. Die Klage der Frau blieb hinsichtlich der Gaststätte durch die Instanzen erfolglos. Das Königreich Deutschland könne sich keine eigene Rechtsordnung schaffen. Ebenso wenig gelte die Vereinigungsfreiheit.

In einem Punkt bekam die Frau allerdings nun recht. Das Ordnungsamt verhängte gegen sie mit der Kneipenschließung gleich ein umfassendes Gewerbeverbot. Das geht dem Oberverwaltungsgericht Münster aber doch zu weit. Ein Gewerbeverbot könne nur am Ende eines geordneten Verwaltungsverfahren stehen. Ob die Frau nochmal was in Richtung Selbständigkeit (Kaiserin, Zarin, Büttenrednerin) plant oder geplant hat, wird in der Gerichtsentscheidung leider nicht mitgeteilt (Aktenzeichen 4 B 61/21).
https://www.lawblog.de/archives/2022/08/23/koenigreich-deutschland-in-koeln/
beide abgerufen am 23.8.2022 gegen 22:50
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Offline dieda

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@dieda
Zitat
Das heißt auch, wir sollten im Wiki auch das psychologische Gutachten viel mehr thematisieren. Das ist m.E. die einzige Möglichkeit, das "Prinzip Fitzek" zu erklären und gleichzeitig etwas zu entschärfen und weitere potentielle Opfer vor diesem Typen zu schützen. Die Trittbrettfahrer kann er aber gern behalten.

Grundsätzlich bin ich auch für Aufklärung, aber ich habe meine Zweifel, ob das im Hinblick auf Fitzek viel nutzen würde.

Nach meinem Eindruck gehen ihm bestimmte Leute ins Garn, die an Utopien glauben wollen und bei F. ein entsprechendes Angebot finden. Insofern ist es nicht erforderlich, daß F. ein besonders begabter Menschenfischer ist.

Wenn man ein Handbuch schreiben würde, in dem die Argumentation von F. (Sezession, Staatsgründung usw.) im Detail auseinandergenommen und die diversen Sanktionen der BRD-Behörden (Gerichtsverfahren, Haft, Bafin etc.) aufgelistet würden, dann hätte das zwar einen hohen Gebrauchswert, aber ich denke, daß F. trotzdem noch genug Dumme findet. Der Utopietrieb ist bei manchen stärker als die Vernunft.

@Crawford Der Weg nach unten geht aber immer noch ganz schnell und rasant, der Weg zurück in die Gesellschaft, wirtschaftlich und psychisch beschädigt, ist oft nur sehr beschwerlich und für manche vielleicht ganz unmöglich, d.h. jeder, der einmal an den Fitzek verloren ist und war, ist (und war) immer einer zuviel. Nicht zu vergessen, mindestens eine Person hat es mit dem Leben bezahlt, und da hört m.E. das Opferbashing und der Spaß endgültig auf.

Auch die entsprechend ausgebildeten Jungredakteure waren mit den Spielchen des wittenberger Narzissten in seinem Eibenstöcker Möchtegernschlösschen völlig überfordert. Das ist jetzt keine Schande, sondern vielmehr ein Alarmsignal, das Fitzek mehr ist, als nur ein cleverer Intensivstraftäter, gewiefter Betrüger, Sektenführer und "Menschenfischer".

Darum müssen gerade solche Leute die, warum auch immer, besonders empfänglich für solche Spielchen sind, m.E. viel besser vor den Manipulationsmethoden, mit denen der Fitze nicht nur andere, sondern offensichtlich auch noch sich selbst ständig sehr erfolgreich belügt, eindringlich gewarnt werden. Dazu gehört auch die wissenschaftliche Analyse dieser Menschenfischer- Manipulationsmethoden.

Er tut zudem bei jeder Gelegenheit alles dafür, selbst als angeblich bedeutende "Person öffentlichen Interesses" wahrgenommen zu werden, und zwar genau so manipulativ, wie er es mit dem Gutachter versuchte und ihm schon einige zum Opfer gefallen ist. Er freut sich sogar über jede Publicity, also sollte m.E. hier und im Umkehrschluss auch das psychatrische Gutachten, das er sich mit seinen vielen Strafprozessen und Verfahren, viel oft auch noch auf Kosten der Allgemeinheit quasi sehr, sehr redlich "verdient hat" (natürlich im Rahmen der für eine solche öffentliche aber differenzierte Kommunikation der wesentlichen Inhalte und Erkenntnisse des Psychaters zur Persönlichkeitsstruktur eines Peter Fitzek geltenden gesetzlichen Bestimmungen) auch endlich Thema öffentlichen Interesses sein.

@SchlafSchaf "Schilo" fehlt!
« Letzte Änderung: 24. August 2022, 11:23:30 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Offline Crawford

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@ Habra
Auf der Facebook-Seite "Ratatöskrs Schwurbelecke" (https://www.facebook.com/Ratat%C3%B6skrs-Schwurbelecke-101237225310596) wurde auch über diesen Vorgang berichtet.

Der Autor geht davon aus, daß die besagte Wirtin durch diese Aktion in den Ruin getrieben wurde.

Zitat
Direkt in den Ruin mit dem "Königreich"

Seinerzeit war der "König" sogar direkt vor Ort um Polizei und Ordnungsamt über ihre schwerwiegenden Fehler aufzuklären. Eine Zeit lang hat er wohl sogar auch Schriftsätze für Angela geschrieben bzw. ihre "Verteidigung" übernommen.

Die war seinerzeit allerdings dann noch so schlau und hat kurz vor der Räumung alles Inventar verkauft um wenigstens einen Teil der Schulden zahlen zu können.

Für sie bleibt unterm Strich: Kein Restaurant, eine Menge Geld für die "Staatsangehörigkeitsprüfung", die "Gewerbeanmeldung" und ähnlichem vom Abzocker Fitzek verkaufte "Unternehmensseminare" und "-beratungen" ausgegeben. eine schlechte Presse gehabt und noch eine Menge Gerichtskosten zu zahlen.

Den "König" wird es nicht interessieren, seine Taschen wurden gefüllt, das Geld hat er bestimmt schon lange verbraten. Schließlich kann er ja nichts dafür, dass sein "Königreich" nicht anerkannt und seine juristischen Schwurbeleinen von niemandem, außer seinen Sektenanhängern, auch nur ansatzweise für voll genommen werden.

Er gibt folgende Quellen an:

Zitat
Aktenzeichen: 4 B 61/21 (I. Instanz: VG Köln 1 L 2356/20)"
https://www.ovg.nrw.de/.../pressemitt.../45_220823/index.php
Die "Lügenpresse"
https://www.nau.ch/.../schliessung-von-lokal-des...
https://www.t-online.de/.../koeln-stadt-durfte...
Vorgeschichte:
https://www.express.de/.../reichsbuerger-szene...
https://www.ksta.de/.../lokal-soll-reichsbuerger-szene...
Die "Stellungnahme" des "Königs"
https://up.picr.de/44230062ri.png
 
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Offline Knallfrosch

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Ist sie (Angela, hatte ich vormals mit Amara verwechselt) nicht inzwischen im Kernteam in Wittenberg?
« Letzte Änderung: 24. August 2022, 18:26:39 von Knallfrosch »
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@Crawford Deine Links sind kaputt. Irgendwas machst Du beim Kopieren falsch.
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Offline Tuska

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Ist sie (Angela, hatte ich vormals mit Amara verwechselt) nicht inzwischen im Kernteam in Wittenberg?
Vor einer Weile hat sie tatsächlich in Wittenberg gewohnt; wie das jetzt ist, weiß ich nicht. Verstrahlt wie die restlichen Pudel ist sie allemal. Dass die Stadt ihr das Restaurant dicht gemacht hat, hat Sie jedenfalls nicht auf den Pfad der Vernunft zurückgebracht.

Bei der Eröffnung der Gemeinwohlkasse in Ulm (Herbst 2020?) war Sie dabei und hat im selben Jahr an Silvester die Verköstigung der Sekte übernommen.

Zwischenzeitlich hat, neben dem Jobcenter, das KRD sie finanziell unterstützt; zumindest sind echte Euro vom KRD zu Ihr geflossen.

Seit einer Weile habe ich Sie auf den diversen KRD-Kanälen und Plattformen nicht mehr wahrgenommen. Müsste ich raten, würde ich darauf tippen, dass der Sektenführer Sie (wie Rüdi mit seinen fertig gemolkenen Enten) hat fallen lassen, als absehbar war, dass der Rechtsstreit vollkommen fitzen wird. Fitzeks erneuter großer Traum, die böse BRD mit der Restaurantgeschichte vor Gericht auflaufen zu lassen, ist recht schnell geplatzt; Angela war inzwischen weder Kapital- noch Propagandaquelle und so hat Fitzek (siehe Beitrag oben) öffentlich ihr die Schuld an der Situation gegeben, in die er Sie gebracht hat. Sie hatte wohl nicht genug Leidensdruck, bla bla, man kennt's.
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Es gibt einen neuen Telegram-Kanal von Peter, in dem er die Endzeit kommentiert und Lösungen auf allen Ebenen aufzeigt.
Im neuen Kanal von Peter, Menschensohn wirst Du Kurzclips, Vorträge und Stellungnahmen von Peter finden. Es wird zudem exklusive Sprachnachrichten zum aktuellen Weltgeschehen geben. Und natürlich auch alle anderen Videos von und mit Peter.

Kann sich das jemand bitte ansehen?
Ich halte mich von Telegram fern.
« Letzte Änderung: 25. August 2022, 11:05:00 von Knallfrosch »
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Offline nixweiter

@Crawford Deine Links sind kaputt. Irgendwas machst Du beim Kopieren falsch.

Vermutlich C&P aus Facebook. Dann wird aber nur der gekürzte Linktitel als Text kopiert, nicht der Link an sich. Und weil vorne https dran steht macht das Forum aus dem Text einen (kaputten) Link...
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Offline Knallfrosch

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Ein schöner Leitsatz des Kammergerichts - ging nicht um seine Majestät:

Fahren ohne Fahrerlaubnis deutet als „typisches Verkehrsdelikt“ und „verkehrsspezifische Anlasstat“ auf eine fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin.

(3) 162 Ss 31/22 (9/22)
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Offline Sandmännchen

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Servicelink: Die Entscheidung findet sich hier:

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/KORE260992022

Das ist aber extrem eigenartig:

Das KG hat nur entschieden, dass das eingelegte Rechtsmittel ("Rechtsbeschwerde") gar keine Revision, sondern eine Berufung ist, gab das Verfahren an das LG Berlin ab, und es ging gar nicht um "Fahren ohne Fahrerlaubnis", sondern um ein Kfz-Rennen, aus dem dann in der Verhandlung nur eine OWi, Übertretung der Höchstgeschwindigkeit, geworden ist. Wobei es im OWi-Verfahren eigentlich schon wieder nur eine Rechtsbeschwerde zulässt und es dem Angeklagten/Betroffenen nur um die Verfahrenskosten ging.

Wie kommt denn da der merkwürdige Leitsatz zustande?

Bonusfakt: Das AG Berlin hat die "Rechtsbeschwerde" zunächst als Berufung gewertet und ans LG geschickt, das LG hat sie dann unter Ablehnung der eigenen Zuständigkeit ans KG geschickt, das KG nun wieder zurück ans LG.  :facepalm:
« Letzte Änderung: 25. August 2022, 17:14:40 von Sandmännchen »
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