@dumdidum Woraus schliesst du, daß wir die BRD für illegitim halten?
Die Suchmaschine.
Rechtliches Vakuum, ich finde das nicht. [..] Nur, weil für dich eine Angelegenheit schnell geht, ist sie doch nicht suspekt. Wie in vielen Maßnahmen des Krieges und der unmittelbaren Nachkriegszeit haben sich die Alliierten vorbereitet.
Zustimmung.
1) Interessant. Etwas behaupten, aber keine Nachweise führen. Möglicherweise gibt es keine GmbH-Bundesbehörden und selbst das wäre nachweisbar über die Gesamtübersicht aller Bundesbehörden.
2) Da steht nichts von Staatsbürgerschaft, sondern die Personalien oder Generalien wie die Österreicher so schön sagen. Für die Staatsbürgerschaft gibt es eine Staatsbürgerschaftsurkunde, ebenso wie eine Entlassungsurkunde, sofern sie aufgegeben wird.
3) Wurde gemacht. Das Bürgeramt registriert die neue Adresse und meldet die alte ab. Staatsbürgerschaft wird dabei nicht erteilt.
Also nochmal meine Frage: Wie ist der bürokratische Vorgang?
1) Die Behauptung stelle nicht ich auf, sondern habe das vernommen als Position von Reichsbürgern.
2) Bei einer 6-stelligen Zahl an derartigen Verwaltungsakten jedes Jahr ohne wirkliche Folgen im Alltag ist das mE unnnötig.
3) Warum sollte man das explizit machen? Die gegenwärtige Regelung reicht doch.
Das ergibt sich nicht aus den Landesverfassungen. Beispiel NRW: In Artikel 1 wird NRW als Gliedstaat der BRD bezeichnet. Im direkt folgenden zweiten Artikel bekundet "das Volk seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid".
Welches Volk denn? Das Deutsche ist es nicht.
Das heißt aber noch lange nicht, dass der Austritt aus der BRD darüber möglich ist. Die herrschende Meinung der Rechtswissenschaft sagt nein. Die Rechtsprechung negiert das auch.
In NRW kann man Volksabstimmungen über Gesetze erzwingen. Gesetze können Verfassungsänderungen enthalten. Andere Länderverfassungen erlauben auch die unmittelbare Änderung der Verfassung.
Des Weiteren gilt eine Landesverfassung nur für ein Bundesland, nicht für die ganze Bundesrepublik. Also können keinen weitreichende Regelungen über das eigene Landesgebiet getroffen.
Darauf habe ich hingewiesen.
Wenn doch, dann gilt der kürzeste Artikel des Grundgesetzes. Namentlich Artikel 31: "Bundesrecht bricht Landesrecht". Beispiel gefällig, bis zur Verfassungsreform von 2018 im Bundesland Hessen, gab es in der hessischen Landesverfassung die Todesstrafe. Die wurde aber nie angewendet, denn das Grundgesetz verbietet die Todesstrafe - Artikel 102 GG.
Es gibt kein Bundesrecht auf die Erhaltung der heutigen Zusammensetzung des Bundesgebietes. Wenn, dann müsste erst in das GG aufgenommen werden.
Der hier berühmt-berüchtigte Artikel 146 GG wird übersehen. Dabei haben Mitagenten schon halbe Doktorarbeiten zur Erklärung verfasst. Mal wieder keine Dank für nichts.
Da steht für mich, dass so lange diese nicht existiert, können einzelne Länder souverän ihre Unabhängigkeit beschließen.
Interessante Interpretation. Die Herleitung in mehr als drei Sätzen, aber weniger als 20 Seiten würde mich sehr interessieren.
Grundgesetz = vorläufig und in Abhängigkeit des Länderwillens.
Verfassung = endgültig und verabschiedet durch das gesamte dt. Volk.
Mit der Vollendung von GG146 würde die Souveränität von den Ländern als Staatenbund auf den Bund als einheitliches Gebilde mit eigener Volkssouveränität übergehen.
Mir dünkt Sie haben das Forum nicht einmal ansatzweise überflogen. Bitte erstmal informieren, welchen höheren Zweck diese Forum dient.
Ja, den Eindruck habe ich auch. Mein Vorgehen war...
- wieder was über Reichsbürger gelesen und wie sie medial hochgejazzt werden
- mich erinnernd an deren Grundannahme einer mangelnden verfassungsmäßigen Berechtigung der BRD, weil keine Volksabstimmung über das GG versus den Winkelzug über die Länderverfassungen
- einen halben Nachmittag Zeit -> Suchmaschine bedient (nicht einmal Google; man findet generell quasi gar nichts, das einen direkt auf eine Reichsbürgerseite bringt)
- das Forum hier gefunden als einziges, das auf den ersten Blick nach Reichsbürgersumpf wirkt; aber wie gesagt: verwirrend in der Aussage
Mindestens ein Bundesgesetz, das ein solches Referendum ermöglicht. Viel Freude bei der Organisation der politischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.
Öhm, was ist denn das für ein Rechtsverständnis? So weit leben wir noch immer in einem Land, in dem alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten wurde.
Bitte informiert dich über den Zweck des Sonnenstaatlandforums! Ich sehe schon Gewitter aufziehen bei einer so unsinnigen Aussagen.
Habe ich gemacht. Daher das edit im Eingangsbeitrag. Wie gesagt, man findet quasi gar nichts direktes über diese Reichsbürger. Ich wollte das mit den Länderverfassungen vor einigen Jahren schonmal ausdiskutieren, konnte im Netz aber rein gar nichts finden, das mich denen näher gebracht hätte. Daher auch meine Vermutung, dass es sie nicht gibt, sondern um eine reine Psyops handelt, um einmal die dümmsten Kälber einzusammeln und um andere Bewegungen mit dem Gestank der extremistischen ♥♥♥ie markieren zu können.