Aus der Satzung:
Jeder Schaden (...) ist zu ersetzen, wenn dies zu leisten ist.
Hach, schön. Ein klassischer Fitzek.
Den Satz kann man aber wunderbar Erstsemestern zum Lernen geben. Konkret: Lernen der Auslegungsmethoden. Derer gibt es ja grundlegend mindestens vier, namentlich die Wortlautausletzung, die systematische Auslegung, die historische Auslegung und die Auslegung nach Sinn und Zweck.
Schön zum Lernen ist die Formulierung deshalb, weil der Wortlaut "wenn dies zu leisten ist" so schön doppeldeutig ist. "ist zu" gekoppelt mit einem beliebigen Infinitiv bedeutet nämlich häufig, dass exakt die Handlung, die das fragliche (infinitive) Verb beschreibt, ausgeführt werden muss. Im Prinzip gibt es beispielsweise so Regeln wie "die Genehmigung ist zu widerrufen" (= die Genehmigung muss widerrufen werden) oder "die Strafe ist zur Bewährung auszusetzen" (= die Strafe muss zur Bewährung ausgesetzt werden). Sich an deren Sprachgebrauch zu orientieren wäre dann eine Möglichkeit systematischer Auslegung.
Demzufolge könnte "wenn dies zu leisten ist" mit "wenn dies geleistet werden muss" übersetzt werden.
Diese Auslegung führt natürlich nicht weiter, weil die Regel dann zirkelschlüssig wäre. "Es muss gezahlt werden, wenn gezahlt werden muss" ergibt selbst für König Gernegroß und seine Pudel wenig Sinn.
Näher liegt da, anzunehmen, dass hier eine
modale Konstruktion vorliegt, der Satz also bedeuten soll: "wenn geleistet werden kann". Hier zeigt sich besonders schön, warum die Wortlautauslegung gern auch grammatische bzw. grammatikalische Auslegung genannt wird.
Nimmt man dann noch die bisherigen Bedeutungen älterer Fitzek'scher Gesetze hinzu (historische Auslegung), erkennt man, dass auch früher schon nur das geleistet werden müssen sollte, was auch geleistet werden konnte. Das entspricht auch (Auslegung nach Sinn und Zweck) dem von Fitzek gewollten. Natürlich nicht ganz, denn eigentlich will Fitzek selbst gar nichts leisten, erst recht nicht an oder für andere. Aber es kommt seinem erstrebten Sinn jedenfalls am Nächsten.
Besonders lustig finde ich, dass die "Haftpflichtschadenkasse" mit "HSK" abgekürzt wird; daneben ist im Logo ein Auto abgebildet. "HSK"
auf Autos, genauer: auf Auto-Kennzeichen, kennt man bereits. Es ist nämlich das Kürzel des nordrhein-westfälischen Hochsauerlandkreises, der Heimat von Friedrich Merz und der Nachbarkreis des Märkischen Kreises, in dem unter anderem das Örtchen "Menden im Sauerland" liegt, in dem die "Gemeinwohlkasse" wohl noch immer eine Repräsentanz pflegt. Möglicherweise möchte ein Agent vor Ort einmal den Landrat in Meschede darauf aufmerksam machen?