Zu „unter“: Ergänze einfach zu „unter dem Datum“ (weiß das Gericht, dass es tatsächlich a m angegeben Datum geschah?).
Zum Thema durchgetickte Notare muss ich doch mal meine Lieblingsgeschichte loswerden, die nicht ganz off topic ist. Es geht um ein Waldgebiet an der deutsch-französischen Grenze.
Nach Kapitulation des Deutschen Reiches 1945 wurden ja die vorherigen Grenzen zu Frankreich wieder hergestellt, d. h. das vom Deutschen Reich nicht bloß annektierte, sondern dem Staatsgebiet einverleibte Elsass-Lothringen kam wieder zu Frankreich - so auch die Grenzstadt Wissembourg (deutsch: Weißenburg). Da die Trinkwasserversorgung für Wissembourg von einem Waldgebiet aus Deutschland (dem Oberen Mundatwald) erfolgte, wurde dieses Gebiet unter vorläufige französische Verwaltung gestellt, eine Einverleibung in französisches Staatsgebiet unterblieb. In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts machte unser Kandesbunzler und Berufspfälzer sich an eine Bereinigung dieses Zustands, letztlich endete die französische Verwaltung. Ein promovierter Notar in Zweibrücken (also ein anständiger bayerisch-pfälzischer „Nur-Notar“) vertrat nun die Auffassung, dass es sich um den letzten Teil des ansonsten untergegangen Deutschen Reiches handele und hat es mit einem Aufsatz hierzu in die Neue Juristische Wochenschrift geschafft (Bertzel et al. NJW 1986, 1403). Dem wurde dann in weiteren Aufsätzen heftig widersprochen, und damit könnte die Sache ihr Bewenden gehabt haben, aber es kommt viel besser: Jener Notar hat dann beim für den Oberen Mundatwald örtlich zuständigen Amtsgericht Landau/Zweigstelle Bad Bergzabern angeregt, ihn als Abwesenheitspfleger für das Deutsche Reich wegen dessen Interessenwahrnehmung bzgl. des Waldgebiets einzusetzen - und der zuständige Rechtspfleger hat dem vollrohr stattgegeben. Der Beschluss hatte dann allerdings nur eine kurze Halbwertszeit und wurde auf den Rechtsbehelf der Bundesrepublik Deutschland vom Landgericht Landau in der Pfalz wieder aufgehoben (Az. 4 T 68/88), und so geht’s dem Oberen Mundatwald heute prächtig (allerdings finden sich immer noch an den Forststraßen die anders proportionierten französischen Verkehrsschilder).
Wir lernen daraus, was auch G. Polt in seinem berühmten Nikolausi-Sketch ausdrückte: Wenn sich einer in einen Gedanken hineinverrannt hat, dann ist er ja wie vernagelt. Dagegen helfen weder juristische Staatsexamina (die ein rheinland-pfälzischer Notar mit Bravour bestanden haben muss) noch eine Promotion. Kommt ein weiterer Schlag ins Kontor dazu (wie beim Anwaltsnotar aus dem OLG-Bezirk Celle der zum Insolvenzverfahren führende Vermögensverfall), kann dies voll ins Reichsdeppentum führen - wie bei Angehörigen aller anderen Berufsgruppen ja auch.