Autor Thema: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen  (Gelesen 3189 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #15 am: 9. Mai 2022, 17:32:38 »
Öffentliches Recht ist bei unserer Kundschaft unbeliebt.

Huch?  :shhh:  :shifty:
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Mr. Devious

Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #16 am: 9. Mai 2022, 17:43:19 »

Als interessierter Laie vermisse ich eine Definition von "schlicht absurd".

Zitat von: Duden

schlicht: Partikel. Bedeutung: drückt eine emotionale Verstärkung einer Aussage aus; ganz einfach, einfach nur; unverblümt gesagt

absurd: Adjektiv. Bedeutung: gesundem Menschenverstand völlig fern
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #17 am: 9. Mai 2022, 17:46:50 »
Trotzdem hätte ein Verwaltungsgericht daraus eine 20-seitiges Abhandlung (mit demselben Ergebnis) gemacht.
Naja. Die letzte verwaltungsgerichtliche Entscheidung in einer Sache eines Reichsbürgers war zwar wirklich länger, aber nicht wesentlich. Die entscheidende Passage lautete:

Zitat
Der abwegige gegenteilige Vortrag des Antragstellers ist keiner ernsthaften Auseinandersetzung zugänglich

Kwelle ausnahmsweise aus Gründen nicht. Ihr habt aber mein Ehrenwort, dass ich richtig zitiert habe. :)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Anmaron

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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #18 am: 9. Mai 2022, 18:08:19 »
Zitat
keinerlei Nachweis der Legitimität und Legalität aus einem nicht nachgewiesenen hoheitlichen Bereich, der die Legitimität jeglicher hoheitlicher Handlungen gegenüber dem Unterzeichner rechtfertigen würde
Das halte ich für logisch. Aus einem nicht nachgewiesenen hoheitlichen Bereich kann kein Nachweis entstanden werden. Und dadurch kann der nicht nachgewiesene hoheitliche Bereich nichts rechtfertigen. Auch als Eingrenzung kann der nachgestellte Nebensatz nur logisch sein.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Online kairo

Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #19 am: 9. Mai 2022, 18:27:21 »
Zitat
keinerlei Nachweis der Legitimität und Legalität aus einem nicht nachgewiesenen hoheitlichen Bereich, der die Legitimität jeglicher hoheitlicher Handlungen gegenüber dem Unterzeichner rechtfertigen würde
Das halte ich für logisch. Aus einem nicht nachgewiesenen hoheitlichen Bereich kann kein Nachweis entstanden werden. Und dadurch kann der nicht nachgewiesene hoheitliche Bereich nichts rechtfertigen. Auch als Eingrenzung kann der nachgestellte Nebensatz nur logisch sein.

Logisch mag es ja sein, aber weder vernünftig noch wahr.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #20 am: 9. Mai 2022, 19:26:12 »
Die Amis haben dafür den Ausdruck "Cartoon Logic".  :D


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Offline Sandmännchen

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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #21 am: 9. Mai 2022, 19:33:39 »
Holen wir nochmal her, was die dürre Entscheidung des BGH dazu enthält:

Zur Begründung führt er aus, es gebe "keinerlei Nachweis der Legitimität und Legalität aus einem nicht nachgewiesenen hoheitlichen Bereich, der die Legitimität jeglicher hoheitlicher Handlungen gegenüber dem Unterzeichner rechtfertigen würde." Es sei die Abgabe an die zuständige Militärgerichtsbarkeit verlangt worden. Derzeit seien ausschließlich die Alliierten zuständig. Spätestens seit dem Jahre 1990 habe das Grundgesetz mangels konkreten Geltungsbereichs keine Gültigkeit mehr. Die Bundesrepublik Deutschland existiere nicht als Staat, habe vielmehr den Charakter einer Firma.

Ich bin jetzt nicht mit dem Prozessrecht zu Berufungen vertraut, aber im Berufungsantrag wird der Antragsteller wohl fallbezogen und substantiiert darzulegen haben, welcher Berufungsgrund aus § 124 II VwGO gegeben sei, und wie er sich im vorliegenden Fall konkretisiert. Hier also: Welche "Nachweise der Legitimität und Legalität" gefehlt hätten und warum diese erforderlich gewesen wären. Ohne das Benennen der fehlenden Nachweise kann der BGH auch kaum dazu Stellung nehmen.

Die Sache mit der Verweisung kommt mir völlig deplaziert vor. Ist die Berufung das richtige Rechtsmittel, um die Unzuständigkeit des Gerichts zu rügen? Dazu ist doch ein Antrag auf Verweisung zu stellen und dann ggf. nach § 17a IV GVG mit sofortiger Beschwerde zu verfolgen, da andernfalls die Entscheidung des Gericht zum Rechtsweg nicht mehr überprüft werden kann. Zu diesem Punkt ist also die Berufung unzulässig, oder liege ich da falsch?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline Judge Roy Bean

Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #22 am: 9. Mai 2022, 19:35:44 »
Das sind die Momente, wo ich die Welt nicht verstehe.
Da haben wir also einen Notar. Der hat mal was gelernt und darüber muss er eine gute Prüfung abgelegt haben, sonst wäre er nicht das geworden, was er geworden ist, nämlich Notar.
Wo ist der geistig derartig falsch abgebogen, dass er so einen Schwachsinn verzapft, der sich selbst mir als juristischen Laien als absurd darstellt.  :scratch:

Ich schreibe mal was Böses (nicht meine Art): OLG-Bezirk Celle, Anwaltsnotar, also nicht wie in Bayern, Rheinland-Pfalz, Neue Bundesländer et al.

@Sandmännchen: Nach Para. 513 Abs. 2 ZPO kann eine BERUFUNG nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat. Für das hier einschlägige Rechtsmittel nach der VwGO kann ich nicht aus dem Stegreif sagen, ob das auch gilt. Zu Para. 17 a GVG kann ich noch anmerken, dass die Verweisung von Amtswegen erfolgt und bei Rechtswegunzuständigkeit (anders als bei örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit) die Klage nicht als unzulässig abgewiesen werden darf, sondern eben ein Verweisungsbeschluss zu erlassen ist. Und wenn du bei den Eingaben des Notars a.D. a.D. nach Deplatziertem suchst, wirst du nicht mehr zum Ende kommen.
« Letzte Änderung: 9. Mai 2022, 19:46:48 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #23 am: 9. Mai 2022, 22:19:16 »
Logisch mag es ja sein, aber weder vernünftig noch wahr.
Es soll nicht so gemeint gewesen sein. Eher in dem Sinn, dass er sich selbst ein Bein stellt. Wahr? Das ist Ansichtssache und interpretativ. Jedenfalls ist es auf Deutschland nicht zutreffend. ;D


Zitat
Unter dem 22. Dezember 2020 widerrief die Beklagte diese Erlaubnis
Ist das juristisch oder fehlt da etwas?
« Letzte Änderung: 9. Mai 2022, 22:22:30 von Anmaron »
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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #24 am: 9. Mai 2022, 22:23:05 »
Nun, der Fall macht Hoffnung: Anscheinend kann man die zwei Staatsexamen auch einfach mit etwas Glück bestehen.  :D
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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #25 am: 10. Mai 2022, 00:28:33 »
Zitat
Unter dem 22. Dezember 2020 widerrief die Beklagte diese Erlaubnis
Ist das juristisch oder fehlt da etwas?
@Anmaron Lies das "unter" als "am", besser wohl noch als "im Laufe des". "Unter" in Kombination mit einer Zeitspanne ist eine etwas antiquierte Form, um auszudrücken, dass etwas innerhalb dieser Zeitspanne geschehen ist. Manche kennen das vielleicht noch vom Begriff "unterjährig". Besonders "juristisch" erscheint mir das nur in dem Zusammenhang, als dass Juristen häufig Begriffe älterer Sprachgebräuche verwenden, sich mithin (sic) altmodischer Ausdrücke bedienen. ;)

Nun, der Fall macht Hoffnung: Anscheinend kann man die zwei Staatsexamen auch einfach mit etwas Glück bestehen.  :D
Das ist eine Frage der Perspektive. Vor den Examina ist die Anzahl der ausgewachsenen Voll♥♥♥en, die trotz offenkundiger gähnender Leere unter ihrer Schädeldecke beide bestanden haben, beruhigend und macht Mut. Nach den Examina wandelt sich das, da bin ich sicher, in Entsetzen. Ich bin sicher, der eine oder andere mit Examen hier kann Näheres berichten. :)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #26 am: 10. Mai 2022, 05:58:34 »
Zu „unter“: Ergänze einfach zu „unter dem Datum“ (weiß das Gericht, dass es tatsächlich   a m   angegeben Datum geschah?).

Zum Thema durchgetickte Notare muss ich doch mal meine Lieblingsgeschichte loswerden, die nicht ganz off topic ist. Es geht um ein Waldgebiet an der deutsch-französischen Grenze.

Nach Kapitulation des Deutschen Reiches 1945 wurden ja die vorherigen Grenzen zu Frankreich  wieder hergestellt, d. h. das vom Deutschen Reich nicht bloß annektierte, sondern dem Staatsgebiet einverleibte Elsass-Lothringen kam wieder zu Frankreich - so auch die Grenzstadt Wissembourg (deutsch: Weißenburg). Da die Trinkwasserversorgung für Wissembourg von einem Waldgebiet aus Deutschland (dem Oberen Mundatwald) erfolgte, wurde dieses Gebiet unter vorläufige französische Verwaltung gestellt, eine Einverleibung in französisches Staatsgebiet unterblieb. In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts machte unser Kandesbunzler und Berufspfälzer sich an eine Bereinigung dieses Zustands, letztlich endete die französische Verwaltung. Ein promovierter Notar in Zweibrücken (also ein anständiger bayerisch-pfälzischer „Nur-Notar“) vertrat nun die Auffassung, dass es sich um den letzten Teil des ansonsten untergegangen Deutschen Reiches handele und hat es mit einem Aufsatz hierzu in die Neue Juristische Wochenschrift geschafft (Bertzel et al. NJW 1986, 1403). Dem wurde dann in weiteren Aufsätzen heftig widersprochen, und damit könnte die Sache ihr Bewenden gehabt haben, aber es kommt viel besser: Jener Notar hat dann beim für den Oberen Mundatwald örtlich zuständigen Amtsgericht Landau/Zweigstelle Bad Bergzabern angeregt, ihn als Abwesenheitspfleger für das Deutsche Reich wegen dessen Interessenwahrnehmung bzgl. des Waldgebiets einzusetzen - und der zuständige Rechtspfleger hat dem vollrohr stattgegeben. Der Beschluss hatte dann allerdings nur eine kurze Halbwertszeit und wurde auf den Rechtsbehelf der Bundesrepublik Deutschland vom Landgericht Landau in der Pfalz wieder aufgehoben (Az. 4 T 68/88), und so geht’s dem Oberen Mundatwald heute prächtig (allerdings finden sich immer noch an den Forststraßen die anders proportionierten französischen Verkehrsschilder).

Wir lernen daraus, was auch G. Polt in seinem berühmten Nikolausi-Sketch ausdrückte: Wenn sich einer in einen Gedanken hineinverrannt hat, dann ist er ja wie vernagelt. Dagegen helfen weder juristische Staatsexamina (die ein rheinland-pfälzischer Notar mit Bravour bestanden haben muss) noch eine Promotion. Kommt ein weiterer Schlag ins Kontor dazu (wie beim Anwaltsnotar aus dem OLG-Bezirk Celle der zum Insolvenzverfahren führende Vermögensverfall), kann dies voll ins Reichsdeppentum führen - wie bei Angehörigen aller anderen Berufsgruppen ja auch.
« Letzte Änderung: 10. Mai 2022, 06:31:02 von Judge Roy Bean »
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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #27 am: 10. Mai 2022, 07:47:42 »
Nun, der Fall macht Hoffnung: Anscheinend kann man die zwei Staatsexamen auch einfach mit etwas Glück bestehen.  :D
Ich verstehe Deine Hoffnung nicht.  :think:
Wann hattest Du jemals Glück? ::) :o :-X
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #28 am: 10. Mai 2022, 08:38:23 »
PS: Und dann war da noch der Notar, der in eigener Sache klagte und mir schriftsätzlich weismachen wollte, dass 3 Einzelflächen von 40 x 40 cm einer Gesamtfläche von 120 x 120 cm entsprechen. Das habe ich nicht erfunden!
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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #29 am: 10. Mai 2022, 08:54:37 »
PS: Und dann war da noch der Notar, der in eigener Sache klagte und mir schriftsätzlich weismachen wollte, dass 3 Einzelflächen von 40 x 40 cm einer Gesamtfläche von 120 x 120 cm entsprechen. Das habe ich nicht erfunden!

Das wäre ein klarer Fall für die außeragentliche Tätigkeit unseres geschätzten Agenten @Rolly auf gutefrage.net ;D
(wobei man das Auftauchen solcher Fragen dort wenigstens schon gewohnt ist)
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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