Autor Thema: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen  (Gelesen 3193 mal)

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Offline Mr. Devious

Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« am: 9. Mai 2022, 10:09:45 »
Die Entscheidung des BGH ist so kurz und prägnant, dass ich sie unverspoilert reinstellen kann.

Zitat
ECLI:DE:BGH:2022:140322BNOTZ.BRFG.1.22.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
NotZ(Brfg) 1/22
vom 14. März 2022
in der verwaltungsrechtlichen Notarsache


Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2022 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, die Richterinnen Dr. Böttcher und Dr. Pernice sowie die Notare Dr. Frank und Müller-Eising beschlossen:

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 29. November 2021 - Not 1/21 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

Gründe

Der Kläger war Notar. Mit Bescheid vom 19. November 2015 wurde ihm gestattet, seine frühere Amtsbezeichnung mit dem Zusatz "außer Dienst" zu führen. Unter dem 22. Dezember 2020 widerrief die Beklagte diese Erlaubnis, da die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen betrieben werde und er der sogenannten Reichsbürgerszene angehöre. Die gegen diesen Bescheid erhobene Klage hat das Oberlandesgericht abgewiesen, wobei es tragend allein auf die inzwischen erfolgte Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgestellt hat.

Der Kläger, der sich als Staatsangehöriger des Königreichs Preußen bezeichnet, beantragt, die Berufung gegen dieses Urteil zuzulassen. Zur Begründung führt er aus, es gebe "keinerlei Nachweis der Legitimität und Legalität aus einem nicht nachgewiesenen hoheitlichen Bereich, der die Legitimität jeglicher hoheitlicher Handlungen gegenüber dem Unterzeichner rechtfertigen würde." Es sei die Abgabe an die zuständige Militärgerichtsbarkeit verlangt worden. Derzeit seien ausschließlich die Alliierten zuständig. Spätestens seit dem Jahre 1990 habe das Grundgesetz mangels konkreten Geltungsbereichs keine Gültigkeit mehr. Die Bundesrepublik Deutschland existiere nicht als Staat, habe vielmehr den Charakter einer Firma.

Dies ist schlicht absurd und nicht geeignet, einen Berufungszulassungsgrund gemäß § 124 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit § 111d BNotO darzutun.

Herrmann Böttcher Pernice
Frank Müller-Eising
Vorinstanz:
OLG Celle, Entscheidung vom 29.11.2021 - Not 1/21 -

Die Vorentscheidung des OLG Celle habe ich leider nicht gefunden.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Helvetia

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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #1 am: 9. Mai 2022, 10:13:55 »
Dies ist schlicht absurd

 :clap:

Damit ist ja auch alles gesagt  :D
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Offline Judge Roy Bean

Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #2 am: 9. Mai 2022, 11:28:36 »
Dies ist schlicht absurd

 :clap:

Damit ist ja auch alles gesagt  :D

Trotzdem hätte ein Verwaltungsgericht daraus eine 20-seitiges Abhandlung (mit demselben Ergebnis) gemacht.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #3 am: 9. Mai 2022, 11:39:58 »
Und das von einem Notar, der seine Zulassung mit Sicherheit nicht von einem legitimierten Vertreter des Königreichs Deutschland erhalten hat, aber Rechte aus ebendieser Zulassung geltend machen will.

Die 20 Seiten des fiktiven Verwaltungsgerichts wären über die Zulässigkeit der Klage gewesen, mit Schwerpunkt auf dem Rechtsschutzbedürfnis.
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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #4 am: 9. Mai 2022, 11:43:26 »
Die kurze und prägnante Form des Urteils macht es für Nichturisten deutlich besser verständlich als 20 Seiten Fachchinesisch.
 
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Offline kairo

Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #5 am: 9. Mai 2022, 11:44:18 »
Und dafür musste man den BGH bemühen?
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #6 am: 9. Mai 2022, 12:41:46 »
Eben nicht, wurde ja nicht zugelassen.

Als interessierter Laie vermisse ich eine Definition von "schlicht absurd". Gut, es kommt wahrscheinlich mehr auf den fehlenden Zulassungsgrund an.

Noch mehr bin ich fasziniert, dass hier der BGH und der OLG nach Verwaltungsrechtsbestimmungen verhandeln, aber offenbar die Begründungstradition dieser Fachrichtung missachten. Tsss.
« Letzte Änderung: 9. Mai 2022, 12:46:03 von Sandmännchen »
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Offline emz

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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #7 am: 9. Mai 2022, 13:29:32 »
Das sind die Momente, wo ich die Welt nicht verstehe.
Da haben wir also einen Notar. Der hat mal was gelernt und darüber muss er eine gute Prüfung abgelegt haben, sonst wäre er nicht das geworden, was er geworden ist, nämlich Notar.
Wo ist der geistig derartig falsch abgebogen, dass er so einen Schwachsinn verzapft, der sich selbst mir als juristischen Laien als absurd darstellt.  :scratch:
 
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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #8 am: 9. Mai 2022, 13:52:46 »
Das sind die Momente, wo ich die Welt nicht verstehe.
Da haben wir also einen Notar. Der hat mal was gelernt und darüber muss er eine gute Prüfung abgelegt haben, sonst wäre er nicht das geworden, was er geworden ist, nämlich Notar.
Wo ist der geistig derartig falsch abgebogen, dass er so einen Schwachsinn verzapft, der sich selbst mir als juristischen Laien als absurd darstellt.  :scratch:

Frag nicht. Die Antwort könnte dich verstören/langweilen/enttäuschen/belustigen (nichtzutreffendes bitte streichen).

Fällt nur mir die leise Ironie auf? Der Mann hat seine Ausbildung und Amtstätigkeit als Notar komplett im Rechtsgebiet der BRD GmbH abgeleistet und nun möchte er die Bezeichnung Notar a.D. im Rechtsgebiet der BRD GmbH behalten, weil die BRD GmbH ihm nix aberkennen darf, weil nichtexistent? Was hat der Mann die ganzen Jahre getan? Müsste er jetzt nicht alle Verträge und Testamente, die er als Notar der BRD GmbH verhandelt und beurkundet hat nicht rückabwickeln? Fragen über Fragen... und keine Antworten in sicht... ich bin wieder Nasebohren, ist ergiebiger^^
 
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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #9 am: 9. Mai 2022, 13:56:43 »
Frag nicht. Die Antwort könnte dich verstören/langweilen/enttäuschen/belustigen (nichtzutreffendes bitte streichen).


Werden sollte Fragen nicht mit einer dreifachen  Portion Backfisch in der Kantine bestraft?
Ich habe gehört das der neune Smutje nen Backfisch macht, der einem zu 100% das Gehirn wegbläst und man nie wieder
solche Fragen wagt zu stellen.
 
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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #10 am: 9. Mai 2022, 14:29:10 »
Fällt nur mir die leise Ironie auf? Der Mann hat seine Ausbildung und Amtstätigkeit als Notar komplett im Rechtsgebiet der BRD GmbH abgeleistet und nun möchte er die Bezeichnung Notar a.D. im Rechtsgebiet der BRD GmbH behalten, weil die BRD GmbH ihm nix aberkennen darf, weil nichtexistent? Was hat der Mann die ganzen Jahre getan? Müsste er jetzt nicht alle Verträge und Testamente, die er als Notar der BRD GmbH verhandelt und beurkundet hat nicht rückabwickeln? Fragen über Fragen... und keine Antworten in sicht... ich bin wieder Nasebohren, ist ergiebiger^^

Es gilt Reichsbürgergrundsatz Nr. 1: Alles zu meinen Gunsten ist korrekt, alles gegen meinen Willen ist mindestens Völkermord.
 
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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #11 am: 9. Mai 2022, 15:28:48 »
Der Prozess des Erwachens scheint noch tiefgreifender zu sein als bisher von mir gedacht. Ich bin einfach nur zu blöd dazu das zu verstehen, ergo noch nicht erwacht.
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #12 am: 9. Mai 2022, 15:44:43 »
Logik bei Juristen ist ein interessantes Thema. Man findet auch in Gesetzen oder BGH-Urteilen bisweilen selbstwidersprüchliche Definitionen. Im Studium wird das gerne weggeatmet - am Ende interessiert auch nur, wie man Klausuren besteht, und das tut man nicht, indem man sich dem Thema Logik widmet.
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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #13 am: 9. Mai 2022, 16:41:22 »
Müsste er jetzt nicht alle Verträge und Testamente, die er als Notar der BRD GmbH verhandelt und beurkundet hat nicht rückabwickeln? Fragen über Fragen... und keine Antworten in sicht... ich bin wieder Nasebohren, ist ergiebiger^^
Vielleicht sollte ich es doch mal in der Kantine mit dem Backfisch versuchen, bevor ich noch weitere Gedanken an die Rückabwicklung verliere und mich versuche in Logik zu ergehen und mich dann noch jemand zu den Reptos schickt.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Ein Notar außer Dienst auf Reichsbürgerwegen
« Antwort #14 am: 9. Mai 2022, 17:26:51 »
Um die Rückabwicklung müssen die Vertragsparteien sich selber kümmern. Nach Handels- und/oder Seerecht!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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