Ich habe mit der deutschen Verwaltung alles erlebt, was man sich vorstellen kann.
Nette Leute, die helfen wollen bis reine Willkür und Terror. Letzeres nimmt zu.
Beispiele für Willkür/Terror:
Angebliche Lärmbelästigung durch Restaurant, das selbst im unbeplanten Aussenbereich an einem Wald gelegen ist. So 200 m Luftlinie entfernt ist aber eine Siedlung, wo die örtlichen Bessergestellten wohnen. Frau XXX-XXX, Richterin und in einen der größten örtlichen Handwerkerbetriebe eingeheiratet, ist not amused und macht Ärger. dauernde Anzeigen ... die Behörde ermittelt gar nicht sondern droht einfach dem Gastronom. Das Pikante ist, dass direkt nebenan noch ein Betrieb ist, der für den Lärm - wenn er denn wirklich zu laut ist, was niemand weiß - auch verantworlich sein könnte.
Das interessiert Frau Richterin, die sich auf den Gastronom eingeschossen hat, der gebürtiger Afghane ist, nicht und lamentiert weiter. Behörde .... offenkundig genervt ... erläßt eine Schließungsverfügung.
Jaah! Richtig gelesen. Ohne ermittelt zu haben, schliessen die den Laden. Mandant in Panik schlägt hier auf ... ich bereite einstweiligen Rechtsschutz und Klage vor ... übers Wochenende. Dann trifft die Rücknahme ein.
Die Behörde wußte ganz genau, dass das vollkommen rechtwidrig war, was die da machen. Ich übrlege, was zu machen ist. Wir entschließen uns zur Drohung und lassen Worte wie Dienstaufsichtsbeschwerde, Schadensersatz, vorsätzlich sittenwidrige Schädigung, Nötigung, fallen ...also, dass wir prüfen, ob wir sowas machen. Will Mandant nicht, weil er es sich mit der Behörde nicht verscherzen will. Gleichwohl ist Behörde beleidigt ... ein paar Wochen später kommt man zur Besichtigung, begeht den Laden und bemängelt Feuerlöscher und Notausgangschilder.
Was es für Zufälle gibt.
Anderer Fall:
Coach für Führungskräfte beschwert sich in seinem Ort über mangelnde Parkplätze ... die Mitarbeiterin, die dafür zuständig ist, ist auch für die Gewerbeaufsicht zuständig. Prompt fällt der Dame 2 Wochen später ein, der Coach, der seit 12 Jahren selbstständig ist, sei eine Schule und müsse ein Gewerbe anmelden. Das wird m. W. dann auch an das FA weitergegeben, was da dann Fragen auslösen wird.
Was es für Zufälle gibt.