Autor Thema: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision  (Gelesen 22279 mal)

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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #30 am: 1. April 2022, 19:37:52 »
Vielleicht könnten unsere Juristen mal klären, ob sich hier nicht durch das gemeinsame Wirken und die Zahlung eine GbR zusammengefunden hat, die auch gemeinschaftlich haftet.
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich find schon, dass das sehr nach einer GbR aussieht. :)
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #31 am: 1. April 2022, 20:08:52 »
"Zustiftungen" (um welche es sich hier mangels existierender Stiftungen gerade nicht handelt) bzw. Zuwendungen an die royale Schatulle begründen für sich noch keine Gesellschaft.


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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #32 am: 1. April 2022, 20:15:26 »
"Zustiftungen" (um welche es sich hier mangels existierender Stiftungen gerade nicht handelt) bzw. Zuwendungen an die royale Schatulle begründen für sich noch keine Gesellschaft.

Könnte man nicht argumentieren, das die Zahlungen der einzelnen Vollpfosten direkt an den Onkel Doktor ein gemeinschaftliches Geschäft sind und so auf eine GbR zumindest wahrscheinlich erscheinen lässt?
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #33 am: 1. April 2022, 20:18:16 »
Könnte man nicht argumentieren, das die direkte Zahlung der einzelnen Vollpfosten direkt an den Onkel Doktor ein gemeinschaftliches Geschäft sind und so auf eine GbR zumindest wahrscheinlich erscheinen lässt?

Genau das war mein Gedanke. Eine Gruppe von Leuten, die für ein gemeinsames Ziel Geld an jemanden überweist. Das der Käufer auf dem Papier ggfls. pleite ist, dürfte das noch spannender machen.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #34 am: 1. April 2022, 20:19:04 »
Wohl kaum: man will ja nicht geweinsam handeln, sondern den Imperator Fiduziar in seinem royalen Tun unterstützen.

 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #35 am: 1. April 2022, 21:00:00 »
Wohl kaum: man will ja nicht geweinsam handeln, sondern den Imperator Fiduziar in seinem royalen Tun unterstützen.

Korrigiert mich, wenn ich jetzt ein Korinthen♥♥♥r bin oder amateurhaft klug♥♥♥.

Auch wenn sie ihn "nur" unterstützen wollten, sie tun es ja gemeinsam. Sie stehen vielleicht nicht im Grundbuch, der Vertrag lautet auch nicht auf ihre Namen. Dennoch stellen sie ja das Geld zur Verfügung und es gibt eine Vereinbarung, wenn vielleicht auch nur mündlich. Sie zahlen ja, damit die Immobilie gekauft werden kann, in die sie wiederum dann einziehen können. Also könnte man sie als "stille Teilhaber", oä ansehen?

Auf der anderen Seite zahlen sie eigentlich nur für eine Leistung. Sprich man könnte es auch so sehen, das sie eine Mietvorauszahlung leisten?

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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #36 am: 1. April 2022, 21:24:34 »
Der Konjunktiv ist der Rechtsfindung Feind.
Zurück zu dem, was ist, und nicht was sein könnte, und was man hinein lesen könnte.
Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht . FAKT.
Geld fließt. FAKT.
Keine Stiftung. FAKT.
Keine Zustiftung FAKT.
Der König redet mal wieder Unsinn. FAKT.
Bleibt, der Geldfluss war eine Schenkung oder ein Darlehen oder eine Vorauszahlung. Kein Konjunktiv, sondern Alternative mit der jeweiligen Rechtsfolge.
Wieso müssen wir uns den Kopf zerbrechen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #37 am: 2. April 2022, 11:11:24 »
Off-Topic:
Der Konjunktiv ist der Rechtsfindung Feind.
Wenn das doch auch die Juristen insbesondere in der Ausbildung wüssten. Dort wähnt man den Konjunktiv als konstitutiv für die juristische Schreibe und Denke. In der Regel leider, ohne ihn zu beherrschen oder auch seine Varianten 1 und 2 gehörig auseinander halten zu können. :facepalm:
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #38 am: 2. April 2022, 12:07:48 »
(...)
Könnte man nicht argumentieren, das die Zahlungen (...)

Ich denke hier ist der Denkfehler, denn es müsste sich erstmal jemand (Behörde, Staatsanwaltschaft, ...) mit Zuständigkeit für unseren selbsternannten König dazu bemüßigt fühlen etwas gegen Jenen zu unternehmen und dann auch noch über das Mindestmaß hinaus kreativ sein.

Nennt mich da ruhig des Pessimisten, aber damit haben die zuständigen Behörden noch nie sonderlich geglänzt und, dass sich nun Opfer Fitzeks erheben halte ich für eher unwahrscheinlich. Wir haben schon im Falle diverser Prozesse gesehen, dass die Hemmschwelle (vermutlich aus Scham) etwas gegen die Möchtegernkönig zu tun oder nur zu sagen scheinbar ziemlich groß ist.

Man wird also wieder so lange warten bis es nicht mehr anders geht und dann nach ein paar großen Gesten eher halbherzig gegen den Pseudomonarchen vorgehen.
Bis dahin hat er ein paar Leute mindestens gefährdet, den Großteil seiner Anhänger ordentlich ausgenommen und die relevanten Anteile des Geldes zum eigenen Nutzen fortgeschafft.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #39 am: 2. April 2022, 13:34:59 »
Ich denke hier ist der Denkfehler, denn es müsste sich erstmal jemand (Behörde, Staatsanwaltschaft, ...) mit Zuständigkeit für unseren selbsternannten König dazu bemüßigt fühlen etwas gegen Jenen zu unternehmen und dann auch noch über das Mindestmaß hinaus kreativ sein.

Man könnte natürlich auf solche möglichen Tatbestände hinweisen, wenn man mal wieder Briefverkehr mit entsprechenden Behörden aufnimmt. Manchmal brauchen die einen kräftigen Schubser. Es wäre auch echt toll, wenn es auch mal die Leute der zweiten Reihe erwischen würde, das hätte wohl einen deutlich nachhaltigeren Erziehungseffekt, als wenn es "nur" Peter erwischt.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #40 am: 2. April 2022, 16:50:27 »

Die Gazprom Germania GmbH wäre der ideale Übernahmekandidat für eine Fortführung der Geschäfte als "Unternehmen im Königreich": Die Banken der BRiD GmbH wollen mit der Gesellschaft nichts mehr zu tun haben, die Kunden suchen nach anderen Lieferanten. Die Anteile könnten nicht herrenlos werden, aber Habeck darf nicht so ohne weiteres zugreifen, will er nicht eine Kaskade von Retourkutschen für deutsche Unternehmen riskieren.

Die ideale Ausgangsposition für den Fönig. Kauft er?

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/erdgas-gazprom-gibt-seine-deutsche-tochter-gazprom-germania-auf/28221048.html
« Letzte Änderung: 2. April 2022, 16:52:13 von dtx »
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #41 am: 2. April 2022, 18:02:25 »
Ich habe gerade aus meiner Sammlung mal wieder ein Buch von Hugo Stamm (Sekten, Im Bann von Sucht und Macht) am Lesen. Wenn ich es so recht abschätze, scheint mir das Fönigreich immer mehr den Charakter einer Sekte (vorläufig noch nicht religiös) anzunehmen:
Recht viele Anhänger mit etwas mehr oder weniger Kleingeld *), die sich erhoffen, im weiteren Leben nicht für den Mainstream (vulgo Staat mit seinen Leistungen und Forderungen) leben zu müssen. Einige Bevorzugte, die etwas näher am Sektenchef stehen und letztendlich der ultimative Sektenführer, der alle seine Anhänger nach optimaler Möglichkeit ausnimmt und ein arbeitsarmes Auskommen hat.
So gesehen beim Baghwan, den Moonis, der Uriella und so weiter, die ihre Untertanen wesentlich professioneller abzockten, ganz zu schweigen von Scientologie, deren Niveau an kriminell anmutenden Abzockereien und Psychotricks der Fönig hoffentlich nie erreichen wird.
Es bleibt abzuwarten, ob der Fönig, wenn er mal in Haft genommen wird, sich dann zum großen Märtyrer entwickelt und nach seiner Haft noch mehr abzocken kann oder eben dorthin verschwindet wo seinesgleichen hingehören: in der Versenkung und Bedeutungslosigkeit.

(Anm.: Sekten haben in meinen Augen mit Religion gar nichts zu tun, die meisten nutzen sie nur.)

*) Die ganz ohne Kleingeld sind beim Fönig ja nicht erwünscht, sinnlose Arbeitsleistungen werden ja auch von den anderen mit Kleingeld geleistet.
« Letzte Änderung: 2. April 2022, 18:07:01 von Habra »
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #42 am: 2. April 2022, 20:08:36 »
Nach dem Entwurf hat der Notar ja kräftig geschwitzt, die Verkaufsabwicklung ist sehr innovativ, und in beinahe jedem zweiten Absatz weist der Notar hin, dass er das für völligen Quatsch hält.

Gekauft hat das Grundstück mit Hotelbetrieb der Marco Ginzel eigenhändig, nicht etwa als Stellvertreter für irgendeine Stiftung oder sonstwas. Also jemand mit relativ wenig sonstigem Vermögen.

So wurde dann auch die sofortige Auflassungsvormerkung beantragt, schon vor Zahlung der ersten Rate, und mit der Bezahlung der ersten Rate soll bereits die Auflassung beantragt werden und der Besitz übergehen. Sobald dann die Auflassung eingetragen ist, dafür braucht's nur noch die Steuerzahlung, gehört der ganze Kram Marco. Alleine. Einzige Sicherung des Verkäufers: Wenn die zweite Rate ausbleibt, darf er zurücktreten und Marco unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Na, was soll da schiefgehen?

Hmm. Lass mal nachdenken. Was passiert, wenn Marco das Ding weiter an irgendeine Stiftung veräußert oder verschenkt oder zustiftet? Naja, dann hat der Verkäufer später größere Forderungen an Marco und kann gegen ihn vollstrecken. Viel Spaß. Naja, macht Marco sicher nicht.

Daneben wird's höchst spannend, was mit dem Betriebsübergang passiert. Marco ist jetzt also Inhaber eines Hotelbetriebs und dürfte ab sofort beispielsweise zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Einkommensteuervorauszahlungen usw. verpflichtet sein. Wenn da nun plötzlich keine Umsätze mehr sind, wird sicher jemand hellhörig, und das ist nicht das örtliche Ordnungsamt.

Nun kenne ich mich damit nicht aus, aber damit ist er doch für diesen Betrieb Vollkaufmann, hat Buchführungspflicht, der ganze Bürokratiewahnsinn. Eiei. Wenn dann die Elster anklopft und nach 'ner Steuerschätzung Geld sehen möchte, oder mal die Bücher, und wir kennen die königlichen Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung, steht das schöne Gelände ja dann auch zur Vollstreckung bereit. Praktisch. Oder wollen Sie's doch in 'ne Stiftung einbringen, dann aber auch nochmal Grunderwerbsteuer etc. zahlen? So oder so macht das genausoviel Sinn wie ein Wasserauto oder eine unbenutzte Holztrocknungsanlage.

Der helle Wahnsinn, würden wir denken. Aber im KRD vertraut man sich halt blind (wo sind eigentlich die Amtsmänner geblieben? Wie lief das mit der Rückzahlung für diesen Programmierer? Wie geht das Projekt eigentlich weiter, wenn Peter zum Haftantritt geladen wird und Marco ohne seinen Guru dasteht?)

Wofür zahlen die Leute eigentlich die 20.000 €? Dazu gibt es eine Email, nach der die Einzahler hier die "überlassenen Kapitalmittel" an den Verkäufer zahlen. Es gab also im Vorfeld einen dieser bekannten Kapitalüberlassungsverträge aus der letzten Staffel des KRD, also irgendeins der petertypischen Zwischendinge zwischen Darlehen und Spende. Die Leute zahlen das also nicht mit Fremdtilgungswille (um den Kaufpreis für Marco zu zahlen), sondern sie wollen ihre eigene Verpflichtung aus dem Kapitalüberlassungsvertrag erfüllen. Das hat lustige Konsequenzen, wenn dieser Vertrag nicht rechtswirksam sein sollte - dann könnten die Einzahler ihr Geld als ungerechtfertigte Bereicherung zurück verlangen.

Bei einigen Einzahlern steht "KRD Dorfprojekt" im Verwendungszweck, bei anderen "Immobilienkauf Gesundheits- und Seminarhaus". (Nicht: "Hotelbetrieb"!) Da hat dann das Gericht viel Arbeit, den Willen bei jeder Überweisung eigens zu ermitteln.

Aber gehen wir davon aus, dass der Kapitalüberlassungsvertrag wirksam ist und das alles für den Kauf gedacht war. Welches Schuldverhältnis besteht nun zwischen den Einzahlern und Ginzel? Marco hat nun ein großes Grundstück mit Hotelbetrieb, die Einzahler haben ihren Kapitalüberlassungsvertrag erfüllt und damit einen Anspruch auf Rückzahlung (wenn das Geld frei ist und Peter will sowie die Sterne günstig stehen, was da im Detail vereinbart wird, können wir ungefähr erahnen).

Wahrscheinlich handelt Marco als mittelbarer Stellvertreter für eine Stiftung, oder Peter, oder eine Dorfgemeinschaft, d.h. er tritt nicht als Stellvertreter auf. Dann müsste er tatsächlich irgendwann das Grundstück einbringen, und zwar dann wieder mit dem Hotelbetrieb. Ob das dann wieder die juristische Lieblingsperson des Peters wird, eine fiduziarische? Wäre doof, die ist nicht insovenzfest gegen den, der das Vermögen innehat, also Marco, das kann man eigentlich nicht wirklich wollen. Aber eine rechtsfähige Stiftung mit einem Hotelbetrieb und denkmalsgeschützten Gebäuden drin geht nicht so einfach, das braucht 'ne staatliche Genehmigung.

Jedenfalls steht das ganze Anwesen demnächst im Eigentum von Marco, ohne dass der Verkäufer oder die Einzahler irgendwie abgesichert wären. Da muss ja noch nicht mal böser Wille dahinterstecken, es reicht, wenn da irgendwelche offenen Forderungen jetzt auftauchen ... das wäre ein richtig übler Zeitpunkt.
« Letzte Änderung: 2. April 2022, 20:14:27 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #43 am: 3. April 2022, 00:05:30 »
Es gibt eine Menge "Tatbestände" aber beim Schlösserkauf kann ich noch(!) nichts entdecken was jetzt(!) das Eingreifen einer Behörde begründen würde.

Marco ist zwar Fitzeks Strohmann aber das ist per se noch nicht verboten. Die Abmachungen und Kaufverträge sind hemdsärmlig und undurchdacht aber auch das ist legal. Es entsteht aus meiner Sicht durchaus eine "Ginzel & die Geprellten GbR" (oder eine "Fitzek, Strohmann Ginzel & die Geprellten GbR") aber die verschleudert vorhandenes Kapital der Gesellschafter, was wieder dumm aber nicht strafbar ist.

Der Verkäufer trägt das nicht so hohe Risiko, dass die Pudel die unversicherte Hütte niederbrennen oder dass Ginzel strafbaren Unsinn mit seiner Grundbucheintragung versucht. Davon abgesehen ist das Haftungsrisiko der GbR überschaubar und durch das bereits eingesetzte Kapital für eine ganze Weile gedeckt.

Amüsant und explosiv ist natürlich das Innenverhältnis der Teilnehmer der Geprellten-GbR. Da wird Fitzek wieder lernen wie man "stabile Gesellschaften" besser nicht aufbaut. Denn sobald die Bullerbü-Wunschträume mit den Realitäten kollidieren, dürfte geharnischter Streit ausbrechen. Und wie Fitzek dann all die Kühe gleichzeitig vom Eis holt - das wird spannend.

Zumal es zwangsläufig auch zu einer Vielzahl von konfliktträchtigen Kontakten mit Behörden kommen wird. Wo man durchaus darauf hoffen kann, dass die nicht alle an Morbus Wittenbergus leiden.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #44 am: 3. April 2022, 00:54:16 »
Fitzeks Problem ist halt, dass er nicht Eigentümer werden kann, da es sonst gleich wieder gepfändet würde. Leute, die wissen, was sie tun, kann er auch nicht nehmen.
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