Nach dem
Entwurf hat der Notar ja kräftig geschwitzt, die Verkaufsabwicklung ist sehr innovativ, und in beinahe jedem zweiten Absatz weist der Notar hin, dass er das für völligen Quatsch hält.
Gekauft hat das Grundstück mit Hotelbetrieb der Marco Ginzel eigenhändig, nicht etwa als Stellvertreter für irgendeine Stiftung oder sonstwas. Also jemand mit relativ wenig sonstigem Vermögen.
So wurde dann auch die sofortige Auflassungsvormerkung beantragt, schon vor Zahlung der ersten Rate, und mit der Bezahlung der ersten Rate soll bereits die Auflassung beantragt werden und der Besitz übergehen. Sobald dann die Auflassung eingetragen ist, dafür braucht's nur noch die Steuerzahlung, gehört der ganze Kram Marco. Alleine. Einzige Sicherung des Verkäufers: Wenn die zweite Rate ausbleibt, darf er zurücktreten und Marco unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Na, was soll da schiefgehen?
Hmm. Lass mal nachdenken. Was passiert, wenn Marco das Ding weiter an irgendeine Stiftung veräußert oder verschenkt oder zustiftet? Naja, dann hat der Verkäufer später größere Forderungen an Marco und kann gegen ihn vollstrecken. Viel Spaß. Naja, macht Marco sicher nicht.
Daneben wird's höchst spannend, was mit dem Betriebsübergang passiert. Marco ist jetzt also Inhaber eines Hotelbetriebs und dürfte ab sofort beispielsweise zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Einkommensteuervorauszahlungen usw. verpflichtet sein. Wenn da nun plötzlich keine Umsätze mehr sind, wird sicher jemand hellhörig, und das ist nicht das örtliche Ordnungsamt.
Nun kenne ich mich damit nicht aus, aber damit ist er doch für diesen Betrieb Vollkaufmann, hat Buchführungspflicht, der ganze Bürokratiewahnsinn. Eiei. Wenn dann die Elster anklopft und nach 'ner Steuerschätzung Geld sehen möchte, oder mal die Bücher, und wir kennen die königlichen Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung, steht das schöne Gelände ja dann auch zur Vollstreckung bereit. Praktisch. Oder wollen Sie's doch in 'ne Stiftung einbringen, dann aber auch nochmal Grunderwerbsteuer etc. zahlen? So oder so macht das genausoviel Sinn wie ein Wasserauto oder eine unbenutzte Holztrocknungsanlage.
Der helle Wahnsinn, würden wir denken. Aber im KRD vertraut man sich halt blind (wo sind eigentlich die Amtsmänner geblieben? Wie lief das mit der Rückzahlung für diesen Programmierer? Wie geht das Projekt eigentlich weiter, wenn Peter zum Haftantritt geladen wird und Marco ohne seinen Guru dasteht?)
Wofür zahlen die Leute eigentlich die 20.000 €? Dazu gibt es eine Email, nach der die Einzahler hier die "überlassenen Kapitalmittel" an den Verkäufer zahlen. Es gab also im Vorfeld einen dieser bekannten Kapitalüberlassungsverträge aus der letzten Staffel des KRD, also irgendeins der petertypischen Zwischendinge zwischen Darlehen und Spende. Die Leute zahlen das also nicht mit Fremdtilgungswille (um den Kaufpreis für Marco zu zahlen), sondern sie wollen ihre eigene Verpflichtung aus dem Kapitalüberlassungsvertrag erfüllen. Das hat lustige Konsequenzen, wenn dieser Vertrag nicht rechtswirksam sein sollte - dann könnten die Einzahler ihr Geld als ungerechtfertigte Bereicherung zurück verlangen.
Bei einigen Einzahlern steht "KRD Dorfprojekt" im Verwendungszweck, bei anderen "Immobilienkauf Gesundheits- und Seminarhaus". (Nicht: "Hotelbetrieb"!) Da hat dann das Gericht viel Arbeit, den Willen bei jeder Überweisung eigens zu ermitteln.
Aber gehen wir davon aus, dass der Kapitalüberlassungsvertrag wirksam ist und das alles für den Kauf gedacht war. Welches Schuldverhältnis besteht nun zwischen den Einzahlern und Ginzel? Marco hat nun ein großes Grundstück mit Hotelbetrieb, die Einzahler haben ihren Kapitalüberlassungsvertrag erfüllt und damit einen Anspruch auf Rückzahlung (wenn das Geld frei ist und Peter will sowie die Sterne günstig stehen, was da im Detail vereinbart wird, können wir ungefähr erahnen).
Wahrscheinlich handelt Marco als mittelbarer Stellvertreter für eine Stiftung, oder Peter, oder eine Dorfgemeinschaft, d.h. er tritt nicht als Stellvertreter auf. Dann müsste er tatsächlich irgendwann das Grundstück einbringen, und zwar dann wieder mit dem Hotelbetrieb. Ob das dann wieder die juristische Lieblingsperson des Peters wird, eine fiduziarische? Wäre doof, die ist nicht insovenzfest gegen den, der das Vermögen innehat, also Marco, das kann man eigentlich nicht wirklich wollen. Aber eine rechtsfähige Stiftung mit einem Hotelbetrieb und denkmalsgeschützten Gebäuden drin geht nicht so einfach, das braucht 'ne staatliche Genehmigung.
Jedenfalls steht das ganze Anwesen demnächst im Eigentum von Marco, ohne dass der Verkäufer oder die Einzahler irgendwie abgesichert wären. Da muss ja noch nicht mal böser Wille dahinterstecken, es reicht, wenn da irgendwelche offenen Forderungen jetzt auftauchen ... das wäre ein richtig übler Zeitpunkt.