Eine königliche Gulaschkanone bedarf keiner Gewerbeanmeldung in der schnöden BRD!
Wenn es kein e.V. ist, dann schon.
Interessanter ist da noch die Geschichte mit dem Nachweis zum Umgang mit Lebensmittel (§43 IfsG)
Den will die Hygiene als erstes von jedem sehen, der mit der Kanone zu tun hat - sei es "nur " der/die Ausgebende.
Vielleicht hat Fitze noch so einen Wisch aus der Zeit in der BRD als Koch.
Da er aber wohl angestellt war, muss dann eine jährliche Belehrung erfolgen.
Ansonsten sind die Dinger ungültig.
Vielleicht fahr ich mal hoch und biete gegen entsprechendes Salär eine Belehrung an - ich darf das!
Im Übrigen muss man als Selbständiger bei einem Einkauf ohne MwSt. mindestens einen Hinweis auf der Rechnung/Quittung verlangen, weshalb das so ist. Entweder Verkauf von Privat, dann muss Derjenige der verkauft, das in seiner Steuererklärung als Einnahme deklarieren. Oder man bezieht Leistungen von einem Kleinstunternehmer, der dann seinen Satz (Nach § Weißgradnich) unter die Rechnung schreiben muss.