Ich weiß einige Notare, die diesen Vertrag nicht beurkundet hätten.
In §3 § 2 des Vertrags wird das GEG vertraglich ausbedungen.
Da möchte ich anzweifeln, ob das geht, habe aber in keine Kommentare zu GEG reingeschaut.
Aber viele Notare reiten darauf recht rum; ich weiß Notare, die das als Anlage zum Vertrag nehmen.
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siehe § 108 Abs. 1 Nr 12 GEG: Ordnungsgeld bis 50.000 Euro:
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
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12. entgegen § 80 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 3, nicht sicherstellt, dass ein Energieausweis oder eine Kopie übergeben wird,
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Die Formulierung könnte freilich so interpretiert werden, als ob die/der Notar/in der Adressat wäre.
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Auch, für weitere Rechtsfolgen nicht auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für die Grunderwerbsteuer zu warten, also eine vorgesehene Reihenfolge zu ändern, sehe ich als gewagt. Wenn das Finanzamt bei Uneinbringlichkeit nicht die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Kaufvertrags hätte, wäre auch eine Inanspruchnahme der Notarin spannend.
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Die Notarin hat offenbar nicht die Sorge, daß der Doc die GrESt schuldig bleiben würde, nähme ihn das Finanzamt dafür in Anspruch.
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Mit dem Verweis auf § 1 Abs. 1a UStG muss Ginzel jetzt Unternehmer spielen, also eine Einkunftserzielungsabsicht darlegen.
Er muss sich also beim Finanzamt auf elektronischem Weg anmelden. Wäre spannend zu lesen als was. Und was er dann als Einnahmen deklariert.
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Es wird ihn nicht interessieren. Das Finanzamt Schwarzenberg (Betriebsstättenfinanzamt) wird bald merken, daß sich die Erfindung des Briefkastens noch nicht bis Nudersdorf herumgesprochen hat. Und das Wohnsitzfinanzamt wird, wenn es mitkriegt, für wen Ginzel den Strohmann abgibt ...
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Bei der illustren Kundschaft macht eine detaillierte Regelung der Rückabwicklung natürlich Sinn.
Die in solchen Fällen fällige Summe an Notargebühren ist kein Hinweis darauf, daß man in einem Notariat die Textbausteine nicht zu schätzen wüßte.
Der Doc will die Hütte nicht zurückhaben. Der wird sich auch damit zufriedengeben, was sich dank der Pudel Spendierfreude auf seinem Konto anfindet. Im für ihn schlimmsten Fall kommt nicht mal das rum, womit er für die Grunderwerbsteuer haftet.
Könnte die Gemeinde auf die Idee kommen das Schlösschen als Unterbringung für ukrainische Flüchtlinge zur requirieren?
Nein, wieso? Es gäbe in weitaus verkehrsgünstiger gelegenen Städten genügend leerstehende Wohnungen, die man schnell genug und auch rechtssicher für eine (mithin vorübergehende) Nutzung herrichten könnte. Da muß sich keiner einen endlosen und kostenträchtigen Rechtsstreit ans Bein binden.