Autor Thema: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision  (Gelesen 22312 mal)

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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #45 am: 3. April 2022, 03:20:03 »
Nach dem Entwurf hat der Notar ja kräftig geschwitzt, die Verkaufsabwicklung ist sehr innovativ, und in beinahe jedem zweiten Absatz weist der Notar hin, dass er das für völligen Quatsch hält.

...

Darf man das @Sandmännchen darauf hinweisen, daß es sich bekanntermaßen um eine Dame handelt?

Zunächst sei festzuhalten, daß sie Marco Ginzel, angeblich wohnhaft an einer Adresse, an der hier noch kein wieder bewohnbares Gebäude bekannt ist, durch Vorlage "seines amtlichen Lichtbildausweises" identifizieren konnte.  ::)

Sodann fällt auf, den Beteiligten scheint es egal zu sein, ob ihnen der "Rote Hahn" aufs Dach steige. Versicherungsleistungen sind verzichtbar, soweit sie nicht vom KRD getragen werden.
Die übrigen Beratungsresitenzen kommen demgegenüber weniger überraschend. Die Notarin sei ihren Beratungspflichten nachgekommen, schreibt sie, auch wenn das alles "dem Ochs ins Horn gepetzt" war.

Nicht ihr Zirkus, nicht ihre Affen - notfalls überweist ihr eben der Doc grob 95% der 20.000 Kunstgegenstände, die er vor der Beurkundung bereits erhalten habe (18.159,40€) auf die Honorarnote. Jetzt weißt Du auch, wozu ...

« Letzte Änderung: 3. April 2022, 03:23:24 von dtx »
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #46 am: 3. April 2022, 08:20:36 »
Ich weiß einige Notare, die diesen Vertrag nicht beurkundet hätten.
In §3 des Vertrags wird das GEG vertraglich ausbedungen.
Da möchte ich anzweifeln, ob das geht, habe aber in keine Kommentare zu GEG reingeschaut.
Aber viele Notare reiten darauf recht rum; ich weiß Notare, die das als Anlage zum Vertrag nehmen.
Auch, für weitere Rechtsfolgen nicht auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für die Grunderwerbsteuer zu warten, also eine vorgesehene Reihenfolge zu ändern, sehe ich als gewagt. Wenn das Finanzamt bei Uneinbringlichkeit nicht die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Kaufvertrags hätte, wäre auch eine Inanspruchnahme der Notarin spannend. Aber dazu werden wegen der anderen Alternative nur wenige Finanzbeamte und deren Sachgebietsleitung Spaß haben.
Mit dem Verweis auf § 1 Abs. 1a UStG muss Ginzel jetzt Unternehmer Spielen, also eine Einkunftserzielungsabsicht darlegen.
Er muss sich also beim Finanzamt auf elektronischem Weg anmelden. Wäre spannend zu lesen als was. Und was er dann als Einnahmen deklariert.

Gibt es ein Gemeindeblatt? 
In diesen werden von Gemeinden oft Sachen veröffentlicht, die nicht Jedem ins Kalkül passen.
Wer überwacht die nächsten Erscheinungstermine?

Der Rest des Vertrags erscheint mir ausreichend besprochen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline nixweiter

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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #48 am: 3. April 2022, 09:40:15 »
Bezüglich eventueller Steuern ist das FA in der angenehmen Situaton beide Vertragsparteien als Gesamtschuldner ansehen zu dürfen. Zumindest beim Verkäufer dürfte da immer noch was zu holen sein, selbst wenn der Rest des Geschäfts ordentlich fitzt. Bei der illustren Kundschaft macht eine detaillierte Regelung der Rückabwicklung natürlich Sinn.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #49 am: 3. April 2022, 10:00:20 »
Könnte die Gemeinde auf die Idee kommen das Schlösschen als Unterbringung
für ukrainische Flüchtlinge zur requerieren?
 
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #50 am: 3. April 2022, 10:51:30 »

Ich weiß einige Notare, die diesen Vertrag nicht beurkundet hätten.
In §3 § 2 des Vertrags wird das GEG vertraglich ausbedungen.
Da möchte ich anzweifeln, ob das geht, habe aber in keine Kommentare zu GEG reingeschaut.
Aber viele Notare reiten darauf recht rum; ich weiß Notare, die das als Anlage zum Vertrag nehmen.

...

siehe § 108 Abs. 1 Nr 12 GEG: Ordnungsgeld bis 50.000 Euro:

Zitat

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
...
12. entgegen § 80 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 3, nicht sicherstellt, dass ein Energieausweis oder eine Kopie übergeben wird,

...

Die Formulierung könnte freilich so interpretiert werden, als ob die/der Notar/in der Adressat wäre.

...
Auch, für weitere Rechtsfolgen nicht auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für die Grunderwerbsteuer zu warten, also eine vorgesehene Reihenfolge zu ändern, sehe ich als gewagt. Wenn das Finanzamt bei Uneinbringlichkeit nicht die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Kaufvertrags hätte, wäre auch eine Inanspruchnahme der Notarin spannend.

...

Die Notarin hat offenbar nicht die Sorge, daß der Doc die GrESt schuldig bleiben würde, nähme ihn das Finanzamt dafür in Anspruch.

...
Mit dem Verweis auf § 1 Abs. 1a UStG muss Ginzel jetzt Unternehmer spielen, also eine Einkunftserzielungsabsicht darlegen.
Er muss sich also beim Finanzamt auf elektronischem Weg anmelden. Wäre spannend zu lesen als was. Und was er dann als Einnahmen deklariert.

...

Es wird ihn nicht interessieren. Das Finanzamt Schwarzenberg (Betriebsstättenfinanzamt) wird bald merken, daß sich die Erfindung des Briefkastens noch nicht bis Nudersdorf herumgesprochen hat. Und das Wohnsitzfinanzamt wird, wenn es mitkriegt, für wen Ginzel den Strohmann abgibt ...

...
Bei der illustren Kundschaft macht eine detaillierte Regelung der Rückabwicklung natürlich Sinn.


Die in solchen Fällen fällige Summe an Notargebühren ist kein Hinweis darauf, daß man in einem Notariat die Textbausteine nicht zu schätzen wüßte.

Der Doc will die Hütte nicht zurückhaben. Der wird sich auch damit zufriedengeben, was sich dank der Pudel Spendierfreude auf seinem Konto anfindet. Im für ihn schlimmsten Fall kommt nicht mal das rum, womit er für die Grunderwerbsteuer haftet.

Könnte die Gemeinde auf die Idee kommen das Schlösschen als Unterbringung für ukrainische Flüchtlinge zur requirieren?


Nein, wieso? Es gäbe in weitaus verkehrsgünstiger gelegenen Städten genügend leerstehende Wohnungen, die man schnell genug und auch rechtssicher für eine (mithin vorübergehende) Nutzung herrichten könnte. Da muß sich keiner einen endlosen und kostenträchtigen Rechtsstreit ans Bein binden.

« Letzte Änderung: 3. April 2022, 11:37:19 von dtx »
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #51 am: 3. April 2022, 11:52:18 »
@Sandmännchen @hair mess
Gibt es Gründe /Belege für die Annahme, daß Grinzel den erworbenen (Hotel-) Betrieb fortführt und dadurch für das Finanzamt interessant werden könnte?
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #52 am: 3. April 2022, 12:28:12 »
...
Gibt es Gründe /Belege für die Annahme, daß Grinzel den erworbenen (Hotel-) Betrieb fortführt und dadurch für das Finanzamt interessant werden könnte?


Welche sollten das sein?

Die "Betriebsveräußerung im Ganzen" würde wohl auch noch bei einer "mehrstufigen" Übertragung funktionieren, wenn die Pudel die Hütte bspw. an Kreise aus den "Freien Sachsen" oder andere "gesellige Vereine" weiterreichen und die dann einen Hotelbertrieb draus machen. Anhand der vom Doc einstmals präferierten Zielgruppe (Radwanderer ab vier Personen) kann man ja bezweifeln, daß das Objekt heutigen Standards entsprechen sollte.

 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #53 am: 3. April 2022, 12:34:38 »
@Sandmännchen @hair mess
Gibt es Gründe /Belege für die Annahme, daß Grinzel den erworbenen (Hotel-) Betrieb fortführt und dadurch für das Finanzamt interessant werden könnte?

Jetzt wird es wohl noch kaum irgendwas geben. Aber er muss es ja entweder fortführen - dann fallen USt. an - oder er muss ihn aufgeben - auch dann fallen USt. für die Sachanlagen an, soweit sie noch einen Wert haben.
« Letzte Änderung: 3. April 2022, 12:39:26 von Sandmännchen »
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #54 am: 3. April 2022, 19:39:25 »
@Sandmännchen[§ 1 Abs/member] @hair mess
Gibt es Gründe /Belege für die Annahme, daß Grinzel den erworbenen (Hotel-) Betrieb fortführt und dadurch für das Finanzamt interessant werden könnte?
Es steht im Notarvertrag.
Sie gehen von einer nicht umsatzsteuerbaren Betriebsveräußerung im Ganzen aus § 1 Abs 1a UStG.
Ginzel muss daher als Unternehmer agieren, also eine laufende Einnahmeabsicht haben, wobei noch nicht raus ist, was der Gegenstand seines Unternehmers sein wird. Hotel? Seminare? Einfallen würde mir Vieles, was funktioniert oder auch nur vermeintlich - und somit nicht - funktioniert.
Zitat von: hair mess am Heute um 08:20
Zitat
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...
Es wird ihn nicht interessieren.
[/quote]
Oooh doch, das wird ihn interessieren.
Wenn Ginzel hier nicht auf elektronischem Weg was zu seiner Unternehmerschaft höchstselbständig und freiwillig anmeldet, scheidet § 1 Abs 1a UStG aus. Es entsteht Umsatzsteuer, die der Doktor, auch wieder von selbst anmelden muss, weil er sonst in der Steuerhinterziehung ist. Das wird er noch weniger wollen als die Umsatzsteuer selbst. Daher wäre ich ja an den Inhalten dieses Fragebogens https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/fragebogen-zur-steuerlichen-erfassung/ interessiert. Ob wir nicht die eine oder andere Angabe widerlegen könnten.
« Letzte Änderung: 3. April 2022, 19:44:51 von hair mess »
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #55 am: 4. April 2022, 00:48:18 »
Ihr wisst aber schon mit wem ihr euch da anlegen wollt?

Zitat von: Peter Fitzek
Ich bin der Schöpfer meines Straßenverkehrs. Wenn ich komme, dann hat kein Auto zu kommen. Ich werde mir keine Realität erschaffen, bei der ich unter die Räder komme! Ich mache das seit langer Zeit so und ich mache das immer so, egal wo oder wann, und egal, ob ich über irgendwelche Straßen laufe oder ob ich fahre, und es ist mir auch völlig egal, was die Ampel zeigt. Die Welt ist eine Illusion, sie richtet sich nach meinen Vorstellungen.
« Letzte Änderung: 4. April 2022, 00:50:59 von BlueOcean »
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #56 am: 4. April 2022, 01:20:27 »
Ihr wisst aber schon, mit wem ihr euch da anlegen wollt?

...

Eben. Die Post des Schwarzenberger Finanzamtes wird eher nicht in ein Nudersdorfer Astloch eingelegt werden. Folglich ist nicht ersichtlich, weshalb Ginzel sich darüber echauffieren sollte
(der Doc kann wegen ausbleibender Kaufpreiszahlung vom Verkauf zurücktreten. Ein Rücktritt wegen Nichterfüllens steuerlicher Erklärungspflichten ist im Vertrag nicht vorgesehen).

 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #57 am: 4. April 2022, 02:33:08 »
Nach dem, was @hair mess schreibt, wird das Finanzamt gar nicht Ginzel kontaktieren. Wenn Ginzel sich nicht als Unternehmer meldet, war das keine Betriebsveräußerung und die Steuern fallen beim Verkäufer an. Der kann sich hinterher dann gerne an Ginzel wenden, ob per Briefpost, per Channeling oder mit reitendem Boten.

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Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #58 am: 4. April 2022, 03:02:09 »
Ginzel ist dann mal wieder in die Schweiz verzogen, lebt aber in Wittenberg, wie immer.
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 4/22: Mit Ratenzahlungen zur Vision
« Antwort #59 am: 4. April 2022, 11:34:56 »
Zitat von: Peter Fitzek
Ich bin der Schöpfer meines Straßenverkehrs. Wenn ich komme, dann hat kein Auto zu kommen. Ich werde mir keine Realität erschaffen, bei der ich unter die Räder komme! Ich mache das seit langer Zeit so und ich mache das immer so, egal wo oder wann, und egal, ob ich über irgendwelche Straßen laufe oder ob ich fahre, und es ist mir auch völlig egal, was die Ampel zeigt. Die Welt ist eine Illusion, sie richtet sich nach meinen Vorstellungen.

Der hat aber nicht nur einen einzelnen Sparren locker. Das Risiko tragen dann eben die Ungläubigen, die dennoch seines Weges kommen, beziehungsweise die Kinder in deren Autos. Oder auch nicht, ist ja alles nur Illusion.

Man sollte mal darüber nachdenken, ihn selbst auch nur zur Illusion zu erklären. Das wäre eine bequeme Lösung. Daher wird sie wahrscheinlich nicht funktionieren.
 
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