Nur mal in diesem Falle: wer ermittelt da genau und wie ist der weitere Werdegang? Und warum wurde gegen ihn noch nicht wegen Volksverhetzung und Beleidigung ermittelt - mir sagten die Polizisten am 26.03.22 vor dem Reichstag, sie würden alles registrieren - seine antisemitische "Interpretation" der ukrainischen Flagge und des Wappens, seine Beleidigungen der Ukrainer, die vor ihm standen usw....
Die Polizei nimmt auf und prüft das (meines Wissens) auf potentiell strafbare Aussagen, übergibt das der Staatsanwaltschaft und dann sind wir in Berlin, wo man sich schwertut die Personen auf der Reichstreppe zu identifizieren.
Wenn sich Ukrainere persönlich beleidigt fühlten, dann müssen sie eine Anzeige erstatten, es ist ein Antragsdelikt des potentiell Geschädigten. Der Staat macht da von sich aus nichts.
Das "Z" hingegen ist ein Fall für die staatliche Gewalt, da bedarf es zunächst nur eines Hinweises und ggf. der Dokumentation.
In Berlin hat Rüdiger, wie Kollege
@Rabenaas es auszudrücken pflegt, nur schlechten Geschmack gezeigt und der wäre nicht strafbar.