Autor Thema: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")  (Gelesen 474194 mal)

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1365 am: 23. Juli 2021, 09:53:03 »
Kann sein, dass das Sparkassengesetz in BW da anders ist. Aber in Berlin konnte die Sparkasse dem Volxleeren das Konto kündigen.
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Offline Morris

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1366 am: 23. Juli 2021, 10:42:22 »
Kann sein, dass das Sparkassengesetz in BW da anders ist. Aber in Berlin konnte die Sparkasse dem Volxleeren das Konto kündigen.

Die AGB der KSK Böblingen sehen in Nr. 26 eine ordentliche Kündigung vor. Für Zahlungsverkehrskonten gibt es m.W. keinen Kontrahierungszwang (mag jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein) außer beim Basiskonto. Selbst das ist kündbar, wenn auch schwer und mit Meldung an meine Lieblingsanstalt. Außerdem kann auch gekündigt werden, wenn das nach z.B. GwG geboten scheint. Habe ich in diesem Jahr schon mehrfach praktiziert, allerdings in NRW. (Onlinebetrug, unklare Mittelherkunft + verweigerte Zusammenarbeit, Subventionsbetrug u.v.m.).

Meist scheitert die Kündigung am Willen der Kollegen, nicht an der Rechtsgrundlage.
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Offline theodoravontane

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1367 am: 23. Juli 2021, 11:04:52 »
Der Südfrucht-Virologe klärt auf:

Zitat
... das Virus nie nach den postischen Isolaten isoliert dargestellt wurde ...
:dontknow:
Meint er eventuell die Koch'schen Postulate? Man hört ja gerne mal von den Quarkdenkern, daß den Postulaten zu Folge noch niemals Viren als Krankheitserreger nachgewiesen worden seien. Manche können das sogar fast fehlerfrei aussprechen.
« Letzte Änderung: 23. Juli 2021, 11:07:31 von theodoravontane »
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1368 am: 23. Juli 2021, 11:14:15 »
Meint er eventuell die Koch'schen Postulate?
Ja. Aber es ist typisch quarkdeppisch, dass man Fremdwörter benutzt, ohne deren Sinn zu verstehen.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1369 am: 23. Juli 2021, 11:21:02 »
Meint er eventuell die Koch'schen Postulate?

Ja. Fun fact: Koch hat seine Postulate zu Lebzeiten selbst eingeschränkt, so dass man auch symptomfreie Infektionen unterbringen kann. Genau diesen Teil lassen die Deppen halt gerne weg, weil jemand ohne Symptome eben kein Covid-19-Infektion haben kann (und wenn man das Virus findet, dann ist das ein Beleg, dass das Virus eben nicht ursächlich ist, weil ja keine Symptome wie von Koch gefordert und das der Beleg ist, dass das alles eine große Lüge ist).
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1370 am: 24. Juli 2021, 15:22:27 »
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1371 am: 24. Juli 2021, 17:20:43 »
Frage an unsere Fachleute: Ist das Aufnehmen von Videos während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit (mit Punkten)?
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1372 am: 24. Juli 2021, 17:47:37 »
Ich bin zwar kein Jurist, habe in einem Seminar aber mal gelernt das das Betätigen von mobilen Geräten bei laufenden Motor Geld und Punkt(e) kostet
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1373 am: 24. Juli 2021, 17:50:21 »
Ich bin zwar kein Jurist, habe in einem Seminar aber mal gelernt das das Betätigen von mobilen Geräten bei laufenden Motor Geld und Punkt(e) kostet

So isses, wenn er sein Quarkphone nicht berührt ist erstmal alles gut, aber wenn ihn das so vereinnahmt, daß er sich verkehrsgefährdent verhält wirds teuer.
 
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dtx

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1374 am: 24. Juli 2021, 18:31:32 »
Nicht nur die KSK Böblingen. Die SpK Kraichgau "kann" auch nichts machen. Der Gesetzgeber lasse das nicht zu. Der Dixibodo hat dort noch sein Konto.

Sofern es sich um ein Konto handelt, auf das man nach § 31 ZKG Anspruch hat, ist eine Kündigung nur unter den Voraussetzungen des § 42 ZKG möglich.

Spoiler
§ 42 ZKG Kündigung durch das kontoführende Institut

(1) Das kontoführende Institut kann den Basiskontovertrag nur unter den Voraussetzungen der nachfolgenden Absätze kündigen.

(2) Sofern ein entsprechendes Kündigungsrecht vereinbart wurde, kann das kontoführende Institut den Basiskontovertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten kündigen, wenn

1.
    über das Basiskonto in mehr als 24 aufeinanderfolgenden Monaten kein vom Kontoinhaber in Auftrag gegebener Zahlungsvorgang ausgeführt wurde,

2.
    der Kontoinhaber die Voraussetzungen des § 31 Absatz 1 Satz 2 nicht mehr erfüllt,

3.
    der Kontoinhaber ein weiteres Zahlungskonto, das von ihm nach Maßgabe des § 35 Absatz 1 Satz 1 und 2 genutzt werden kann, im Geltungsbereich dieses Gesetzes eröffnet hat oder

4.
    der Kontoinhaber eine angekündigte Änderung des Basiskontovertrags nach § 675g des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgelehnt hat, die das kontoführende Institut allen Inhabern von bei ihm geführten entsprechenden Basiskonten wirksam angeboten hat.

(3) Auch ohne Vereinbarung eines entsprechenden Kündigungsrechts kann das kontoführende Institut den Basiskontovertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten kündigen, wenn der Kontoinhaber

1.
    eine vorsätzliche Straftat zum Nachteil des kontoführenden Instituts oder dessen Mitarbeitern oder Kunden mit Bezug auf deren Stellung als Mitarbeiter oder Kunden des Instituts begangen oder durch sonstiges vorsätzliches strafbares Verhalten die Interessen des Instituts schwerwiegend verletzt hat und deshalb dem kontoführenden Institut unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann oder

2.
    mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der dem kontoführenden Institut geschuldeten Entgelte oder Kosten über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Verzug ist und dieser Betrag 100 Euro übersteigt, und zu besorgen ist, dass aus der Führung des Basiskontos weitere Forderungen entstehen werden, deren Erfüllung nicht gesichert ist.

(4) Das kontoführende Institut kann den Basiskontovertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Kontoinhaber

1.
    das Zahlungskonto vorsätzlich für Zwecke nutzt, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, oder

2.
    unzutreffende Angaben gemacht hat, um den Basiskontovertrag abschließen zu können, und bei Vorlage der zutreffenden Angaben kein solcher Vertrag mit ihm abgeschlossen worden wäre.

(5) 1Für eine Kündigung nach Absatz 3 oder Absatz 4 gilt § 314 Absatz 3 und 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 2Für eine Kündigung nach Absatz 3 ist auch § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. 3In diesem Fall unterbleiben die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung auch dann, wenn hierdurch die öffentliche Sicherheit, insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, gefährdet oder gegen ein Verbot der Informationsweitergabe verstoßen würde.

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Kann sein, dass das Sparkassengesetz in BW da anders ist. Aber in Berlin konnte die Sparkasse dem Volxleeren das Konto kündigen.


Beim Volxleeren scheint es so, daß er immer noch woanders ein Konto hat und ihm deshalb ein Antrag auf Einrichtung nach § 34 (1) i. V. m. § 35 (1) ZKG abgelehnt bzw. ein bereits existierendes Konto auch ohne die Beschränkungen des § 42 ZKG gekündigt werden kann.

 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1375 am: 24. Juli 2021, 18:53:22 »
Frage an unsere Fachleute: Ist das Aufnehmen von Videos während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit (mit Punkten)?

Solange das Video nicht seitenverkehrt idt, müsste er einen Linkslenker fahren….
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1376 am: 24. Juli 2021, 18:54:30 »
Läuft für die Banane

Es sollten auch generell mehr Menschen von der Mund-Nasen-Tragepflicht befreit werden...

Was haben die Vollpfosten eigentlich in über einem Jahr Corona gelernt? Wie heißt das?  :facepalm:
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1377 am: 24. Juli 2021, 20:12:01 »
Läuft für die Banane

Da sei doch nochmal an https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7203.msg353950#msg353950 erinnert.
"Seit frühester Kindheit schwer lungenkrank"...ah jaa  :whistle:
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1378 am: 24. Juli 2021, 22:48:25 »
...

Da sei doch nochmal an https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7203.msg353950#msg353950 erinnert.
"Seit frühester Kindheit schwer lungenkrank"...ah jaa  :whistle:


Falls jemand wissen will, wie sich tatsächlich schwer lungenkranke Leute in der Pandemie verhalten:

https://www.zeit.de/zett/politik/2021-02/jung-risikogruppe-gefahr-corona-lockdown-einsamkeit-maske
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #1379 am: 25. Juli 2021, 08:57:40 »
Läuft für die Banane

Es sollten auch generell mehr Menschen von der Mund-Nasen-Tragepflicht befreit werden...

Was haben die Vollpfosten eigentlich in über einem Jahr Corona gelernt? Wie heißt das?  :facepalm:

Offensichtlich eine Menge.

Aber wie sagt der Mathematiker? Eine Menge 
mit dem Inhalt "0" oder dem Wert "0" oder dem Inhalt Wert "0"?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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