Ich habe mal den Link gefixt. Alte Schwiegeroma Hoaxleier.
Absolut. Falsch ausgestellte Totenscheine kommen vor (das ist leider ein bekanntes Problem, da nicht oder nicht ausreichend untersucht wird), aber sicher werden nicht vorsätzlich Tote zu Covid-Toten umdeklariert. Das Ausstellen einer unrichtigen Todesbescheinigung ist allerdings keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die über die Bestattungsgesetze der Länder sanktioniert wird. Das kann beispielsweise in
Sachsen bis zu 5000 Euro kosten (§23).
Vermutlich verwirrt die Cov♥♥♥en die Zeile im Totenschein, wo die Todesursache angegeben wird, die sieht folgendermassen aus:

Unter I a. wird im Regelfall die ursächliche Todesursache angegeben (bei Covid-Patienten häufig respiratorische Insuffizienz oder auch ARDS), bei I b. würde man dann als Folge von "Covid-Erkrankung" eintragen, wobei man die durchaus auch unter I c. als Grundleiden angeben könnte. Das verwechseln dann unsere Quarkdenker gerne mit "ist nicht an Covid verstorben, sondern höchstens mit", obwohl das natürlich ursächlich war, weil es ohne Covid nicht zu den tödlichen Atemproblemen gekommen wäre.
Extra Geld gibt es für die Eintragung von Covid auf dem Totenschein natürlich nicht, siehe beispielsweise
hier.