Handel auf Kadari unterliegt der USt. Die Nachweisbarkeit ist bei Handel mit Regionalwährungen durchaus ein Problem für die Behörden. Dennoch hat der Käufer Anspruch auf eine Rechnung umgerechnet auf €. Wenn die keiner einklagt, wird's für die Behörden noch schwerer. Aber die Rechnung durchsetzen muss der Unternehmer, der die Rechnung zur Vorsteueranrechnung oder auch nur zum Betriebskostenabzug braucht. Die Behörde schießt auf den Braven um den Bösen zu treffen, um ihn aus dem Geschäftsverkehr zu drängen.
Daher kann Kadari nur eine Endverbraucherplattform sein. Und da verlieren wir durch den Verzicht auf die USt nicht viel. Die richtig großen Umsätze kann er nicht machen. Und da er zu seinen Umsätzen keine Vorsteuer abziehen kann, ist das steuerlich für das Finanzamt nicht das große Problem.
Zur Vereinfachung würde die ganze Sache mal in drei Bereiche aufdröseln :
1.
kadari als Anbieter von Dienstleistungen (Welche Rechtsform mit den damit verbundenen Pflichten ?)
Irgendwo müssen doch von kadari gemachte Umsätze (hier : durch angebotene Dienstleistungen,s.link) als Einnahme auftauchen ?
Waren werden hier selbstverständlich nicht verkauft, nur die Dienstleistung "Handelsplattform" an die Teilnehmer.
2.
Die sog. "Staatsbetriebe" (Welche Rechtsform mit den damit verbundenen Pflichten ?)
Diese nutzen die Plattform kadari zum Warenabsatz.
Auch sie sollten in irgendeiner Weise Ihre gewerbliche Tätigkeit abbilden können, wie Einnahmen / Ausgaben usw.
Die Dokumentation der Umsätze führt dann u.a. zu einer Einschätzung ob der einzelne Betrieb verpflichtet ist USt. auszuweisen ( s. Beitrag Müllmann) oder Steuern zu zahlen.
3.
Vom Konstrukt "Wittenberger Anstalten" / kadari u. sog. "Staatsbetriebe"
unabhängige Firmen, s. mein Bspl. Hobby kreativ.
Bei diesem Beispiel nutzt ein gewerblicher Anbieter die Plattform zum Verkauf.
Hier könnte mal geschaut werden, ob dieser Anbieter bei den über die Plattform kadari angebahnten Geschäften seinen Verpflichtungen nachkommt.
Ausgeklammert werden können hier sämtliche Privatanbieter, sofern man Ihnen nicht aufgrund von z.B. der Anzahl Ihrer Verkäufe nicht eine anmeldepflichtige gewerbliche Tätigkeit nachweisen kann.
Die sind aber auch gar nicht mein Ziel.
Mich interessiert es eigentlich nur festzustellen, ob sich seine Durchlaucht mit dem ganzen Konstrukt vielleicht selber ein Bein gestellt hat.
Wäre ja nicht das erste mal, nach allem was ich hier im Forum lese.
@ Müllmannn
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, das eine Behörde einer gezielten Nachfrage nicht nachgeht ?
Ich bin wirklich kein Experte auf diesem Gebiet.
Gibt es die Erfahrung wirklich hins. der "Wittenberger Anstalten" ?
P.S.
Ich kündige hiermit unwiderruflich an: Sollte ich jemals zu einem Treffen erscheinen, ich werde es garantiert OHNE Eso- Wichtelgeschenk verlassen.