Also zunächst muss ich mal die werte Allgemeinheit bitten, den Kollegen
@Gelehrsamer mit Karma zu bewerfen. Ich darf gerade nicht.
2. Die Forderung nach einer Verfassungsänderung ist nicht per definitionem verfassungsfeindlich. Die Kernelemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, gegen die man sich wenden muss, um "Verfassungsfeind" zu sein, hat das Bundesverfassungsgericht schon im SRP-Urteil (BVerfGE 2,1) definiert und seitdem im Grunde kaum modifiziert. Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG umfasst danach nur die zentralen Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind (so das NPD-Urteil vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13, LS 3, Einzelheiten in Rn. 528 ff.).
Aber jetzt muss ich etwas schimpfen:
Freiheitliche demokratische Grundordnung (...) ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung (...) darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben, die (...) Gewaltenteilung, die (...) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte (...) und [das] Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Hervorhebung von mir.
Dazu dann nochmal der Haferhaffner (gefällt mir am besten, glaube ich, Hartweizenhartmann ist aber auch angenehm subtil):
Wenn ich Reichskanzler wäre, dann würde ich die Todesstrafe für Volker Beck wieder einführen, indem man ihm die Eier zertretet auf einem öffentlichen Platz.
Reichskanzler bestimmt aus eigener Machtvollkommenheit (= gesetzesbindungslose Verwaltung) ohne gerichtliches Verfahren (= Abhängigkeit der Justiz und/oder Aufhebung der Gewaltenteilung) den grausamen Tod (= Missachtung des Rechts auf Leben) eines namentlich benannten Politikers mit einer ihm nicht genehmen Meinung (= Unterdrückung der Opposition). Wenn das mal nicht ein Paradebeispiel für Gewalt- und Willkürherrschaft ist...
Was das schöne Glitzern und Leuchten angeht: Das "bling, bling, bling"-Aufleuchten der markierten Textpassagen aus dem BVerfG-Zitat beim Vorlesen des Zitats vom Hartweizenhartmann (Hartweizenhaarmann wäre auch eine unterhaltsame Schmähung; würde er aber genauso wenig verstehen wie alle anderen, die ich bislang so ins Spiel gebracht habe) muss man sich jetzt selbst vorstellen.
Ich hänge mir jetzt jedenfalls eine dicke Goldkette mit großem Fraktur-R um.
Bling-bling!