Hatte er eine Gefährder-Ansprache?
Nachdem er während der Demo am 1. August, während des Anmeldungszeitraums, nicht als Teilnehmer mitlaufen durfte, steht das zu vermuten.
Ich frage mich nur immer noch, was da mit seinem Anwalt los war. Attilas "mein Anwalt ist zu langsam, suche einen neuen, der sich mit Verwaltungsrecht auskennt", kann ich immer schwerer glauben und bin neugierig, wie es sich wirklich zugetragen hat.
Entweder das Verbot war so eindeutig formuliert, dass ein Einspruch im Grunde sinnlos gewesen wäre, was ich jedoch nicht so ganz glauben möchte. So ein Einspruch ist doch eigentlich nur eine Formsache, die zügig erledigt werden und beim Verwaltungsgericht eingereicht werden kann, oder?
Dann bliebe doch eigentlich nur noch die Option, dass Attila nun Kunde des Jahres in der Kanzlei ist und seine Rechtsberater genug damit zu tun haben, sich um die Abmahnungen von Hopp und evtl weiteren Klägern sowie möglichen Vorbereitung auf Anzeigen wegen Volksverhetzung, Beleidigung etc zu kümmern.
Diese Frage wurmt mich schon seit dem 2. August.