Das Folgende wissen die Agentinnen inhaltlich natürlich bereits, daher nur der Vollständigkeit halber.
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„Bei Volksverhetzung gibt es zwei Meinungen in der Juristenwelt“, sagt Heger, der zu Volksverhetzungs- und Beleidigungsdelikten forscht. „Die einen sagen, Volksverhetzung könne man nur dann annehmen, wenn die Aussage nur in einem einzigen Sinne verstanden werden kann. Andere wiederum sehen Interpretationsspielraum bei der Beurteilung.“ Es gehe darum, zu fragen, wie jemand seine Äußerung meint. „Dann kommt es nicht darauf an, dass Herr Hildmann vielleicht eine Chiffre gebraucht und statt Jude Weltbanker oder Zionist sagt.“
Die Justiz ist beim Verdacht der Volksverhetzung gespalten
Laut Heger zieht sich dieses Problem der Beurteilung von Volksverhetzung durch die gesamte deutsche Justiz. Schuld an der Uneinigkeit sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das hohe Hürden für den Tatbestand der Volksverhetzung setzt, von Juristen jedoch unterschiedlich ausgelegt wird. Laut dieses Urteils muss das Gericht davon überzeugt sein, dass eine Person hetzen wolle. „Überzeugt“ im juristischen Sinne meine jedoch, dass ein Beschuldigter mit seiner Äußerung nur eine einzige Intention verfolgt und diese nicht anders verstanden werden könne. Eine Interpretation der Chiffre werde von den Richtern in Karlsruhe jedoch ebenfalls nicht ausgeschlossen, meint Heger.
Seiner Meinung nach dürfte eine rechtliche Prüfung im Falle Hildmanns nicht allzu lange dauern: „Es gibt Videos, Hildmanns Aussagen sind dokumentiert. Und eigentlich kann man sich die Intention dieser auch denken.“ Auf Kundgebungen und über den Messengerdienst Telegram, wo er mehr als 68.000 Follower erreicht, beschimpft Hildmann politische Gegner als „Parasiten“ und „Untermenschen“. Sich selbst bezeichnet er als „deutschen Nationalisten“. Die Juden, die er als „Zionisten“ bezeichnet, verfolgten das Ziel, „die deutsche Rasse auszulöschen“.
Bei Untersuchungshaft wäre der Zeitdruck größer
Dass die Ermittlungen gegen Hildmann nun bereits länger als drei Monate andauern, sei dennoch nicht ungewöhnlich, meint Heger. „Oberflächliche Ermittlungen sind immer schlecht, vor allem wenn sie dann in einem Strafverfahren münden. Dazu muss man sagen, Volksverhetzung ist zwar politisch gravierend, aber es ist keine Schwerkriminalität und vor allem keine Kriminalität, bei der die Person in Untersuchungshaft sitzt.“ Eine Untersuchungshaft beschleunige die Ermittlungen, da der Verdächtige nicht unnötig lange ohne Verfahren im Gefängnis bleiben darf. „Man kann hier also durchaus in einem Dilemma sein, weil man andere Dinge hat, die schneller ermittelt werden müssen.“ Daneben sei auch nicht klar, wie stark die Corona-Pandemie und damit verbundene Umstrukturierungen der Arbeit die Staatsanwaltschaft belasten.
„Letztlich haben sowohl Hildmann als auch die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf, dass zu irgendeinem Zeitpunkt eine Entscheidung fällt“, sagt Heger. Wann das sein wird, ist derzeit noch völlig offen, wie auch die Staatsanwaltschaft für Internetkriminalität in Cottbus bestätigt. Der Berliner Zeitung sagte ein Sprecher, dass die Ermittlungen noch laufen und es derzeit nicht mehr zu sagen gebe.
„Ich gehe fest davon aus, dass die Ermittlungen mit der notwendigen rechtsstaatlichen Entschlossenheit geführt werden“, sagte Konstantin von Notz, Rechtsexperte der Grünen im Bundestag der Berliner Zeitung. „Wir wissen aus der Vergangenheit, aus Worten werden zu oft Taten.“ Gegen Hildmann lägen unzählige Strafanzeigen vor. Daher sei eine sehr genaue juristische Prüfung erforderlich. Hildmanns rechtsextreme und offen rassistische Thesen, seine Leugnung der von Corona ausgehenden Gefahr und die Gleichsetzung Angela Merkels mit Adolf Hitler „bewegen sich immer wieder zumindest auf der Grenze der Strafbarkeit“, sagt Notz.
Im Falle der Morddrohung, für den Hildmann „die Todesstrafe durch Eier-Treten auf öffentlichem Platz“ fordert, kann laut Heger jedoch nicht von Volksverhetzung gesprochen werden. Volksverhetzung setze eine Gruppenzugehörigkeit beim Attackierten voraus. Beck werde jedoch nicht als Homosexueller, sondern aufgrund seiner Politik angegriffen. Hildmann begründete seine Drohung mit Becks früheren Äußerungen zur Legalisierung von Sex mit Kindern.