Pieter Schleiter, in Brandenburg wohnhafter Richter am Landgericht Berlin, ist vor einiger Zeit durch eine erratische Querbeet-Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen aufgefallen, die hier schon irgendwo behandelt wurde.
Der Mann hat jetzt eine neue Bewegung ins Leben gerufen, das "Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte".
Um die Promo bemühen sich die sattsam bekannten Rechtsausleger (huch: Dppelsinn!) von der "Achse des Guten". Als Kontakadresse angegeben wird die Rechtsanwältin Viviane Fischer, die im Kontext der Gründung einer neuen Partei in der Kneipe "Scotch und Sofa" in Berlin in diesen Tagen auffällig wurde. Weiter unterstützt wird das Ganze von Angelika Barbe, einer vormaligen Bürgerrechtlerin, die im Reichstag Minister Altmaier vor dem Fahrstuhl bepöbelt hat.
Der Text der Verfassungsbeschwerde des Richters Schleiter (ca. 190 Seiten, wird aber nicht zur Entscheidung angenommen, da unzulässig):
Eine ausführliche Würdigung im Tagesspiegel (sehr praktisch, sonst müsste ich hier sehr viel mehr schreiben):
Spoiler
Brandenburger Jurist legt Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Regeln ein
Er will gegen die Corona-Regeln vorgehen und versucht, ein Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte aufzubauen - mit Hilfe bekannter Pandemie-Verharmloser. MARION KAUFMANN
Im Beruf urteilt er über die Einhaltung von Recht und Gesetz. Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie hält er für nicht rechtens, Impfen für zu gefährlich. Nun hat der promovierte Strafrichter Pieter Schleiter, der in Brandenburg wohnt und am Berliner Landgericht arbeitet, in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die Sars-CoV-2-Quarantäneverordnung des Bundeslands Brandenburg, die Sars-CoV-2-Verordnung Berlin sowie gegen das Handeln der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidenten seit Beginn der Pandemie eingelegt.
„Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, sich dieser Verfassungsbeschwerde unvoreingenommen anzunehmen und sich auf meine Ausführungen einzulassen“, heißt es in dem 190 Seiten dicken Schreiben vom Dezember 2020. „Es hat sich ein Regieren durch umfangreiche und tief in Grundrechte eingreifende Verordnungen durch die Exekutive etabliert, welches droht, sich zu verselbständigen“, heißt es darin.
Er sieht in den Eindämmungsmaßnahmen 14 von 17 Grundrechten verletzt. Aus persönlicher Betroffenheit zählt er die allgemeine Handlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, den Schutz der Familie sowie die Menschenwürde auf. Ohne persönliche Betroffenheit rügt er die Verletzung der Religionsfreiheit, der Kunstfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der Berufsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Asyl. Für die Zukunft sieht der Richter auch die Eigentumsfreiheit verletzt, etwa wegen drohender massiver Steuererhöhungen und Enteignungen.
Dass er sich nicht an die Corona-Regeln halten will, zeigte sich durch Zufall bei einer Kontrolle des Potsdamer Ordnungsamtes zur Einhaltung der Maskenpflicht in der Fußgängerzone am 26. Oktober 2020. In einem Fall sei ein Bußgeld verhängt worden, teilte die Stadt anschließend mit. Dabei handelte es sich offenbar um den Richter, der nun vor das Bundesverfassungsgericht zieht.
Bei dem Rundgang der Ordnungskräfte, der von der Märkischen Allgemeinen Zeitung begleitet wurde, weigerte sich demnach ein Mann namens Pieter Schleiter, eine Maske zu tragen. „Ich halte das für verfassungswidrig“, wird der 42-Jährige zitiert, der bei der Ausweiskontrolle angegeben habe, Richter am Landgericht Berlin zu sei. Es gehe gar nicht mehr um die Eindämmung der Pandemie. Er werde deshalb Verfassungsbeschwerde einlegen.
Das ist inzwischen also geschehen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt auf Anfrage dieser Zeitung – ohne den Namen des Einreichers zu nennen - dass eine entsprechende Beschwerde eingegangen sei. Das Verfahren sei in Bearbeitung. Ein Entscheidungstermin sei nicht absehbar, so eine Sprecherin.
Die Bußgeldverfahren würden seine Glaubwürdigkeit untergraben
Warum er, wie in Potsdam demonstriert, keine Maske tragen will, führt der Jurist in seiner Beschwerde aus. Er pendele täglich mit der Bahn zwischen Wohn- und Arbeitsort, eineinhalb Stunden pro Strecke. „Zudem bin ich mitunter während langer Gerichtsverhandlungen über Stunden hinweg gehalten, die Maske zu tragen.“ Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ergebe sich auch aus dem Umstand, dass er gezwungen sei, die Masken teils recht lange zu tragen. Mit Maske falle ihm zunehmend das Atmen schwer, so der 42-Jährige, er werde müde, bekomme Kopfschmerzen, körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nähmen erheblich ab.
Zum Thema Bußgelder schreibt er: „Falls ich mich nicht ständig an sämtliche Regeln halte, hat das sowohl für mich als auch für die anderen Grundrechtsträger den wirtschaftlichen Ruin zur Folge.“ Allein das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung würde ihn bei einem Regelsatz von 50 bis 250 Euro in Berlin und Brandenburg jeden Tag durchschnittlich mindestens 300 Euro Bußgeld kosten. An anderer Stelle heißt es: „Die diversen Bußgeldverfahren und gegebenenfalls auch Strafverfahren, die ich bei Nichteinhaltung aller zu beachtenden Normen jeden Tag riskieren würde, würden meine Glaubwürdigkeit massiv untergraben und womöglich das Ansehen des Berufsstandes beschädigen.“
Außerdem steht in der Beschwerde: „Fest steht, dass das Virus nicht gefährlicher als das Influenza-Virus ist.“ Rein bezogen auf die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit sei es wahrscheinlich, dass die „Therapie“ tödlicher und schädlicher als die „Krankheit“ selbst sei. Auch vom Impfen ist er nicht überzeugt. „Dabei wird verkannt, dass die im Schnellverfahren entwickelten Impfungen selbst ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial bergen. Keiner will, dass sich Fälle wie mit dem Schmerzmittel Contergan wiederholen.“
Internetauftritt gemeinsam mit bekannter Berliner Pandemie-Verharmloserin
Eine Anfrage an Pieter Schleiter über das Landgericht Berlin vom Freitag mit der Bitte um Kontaktaufnahme blieb bislang unbeantwortet. Geäußert hat sich der ursprünglich aus Nordsachsen stammende Richter bislang nur in einem am Donnerstag veröffentlichten, 50-minütigen Podcast, in dem er namentlich vorgestellt wird. Es handelt sich um den Podcast „indubio“ auf dem im Spektrum der politischen Rechten verorteten Blog „Die Achse des Guten“. In diesem kommt der Richter etwa auf den schwedischen Weg des Umgangs mit der Pandemie – über lange Zeit verhängte Schweden keine harten Kontaktbeschränkungen - zu sprechen und fragt, warum deren Chef-Virologe Anders Tegnell nicht auch in Deutschland als Experte gehört werde. In Schweden, inzwischen eines am stärksten von der Pandemie betroffenen Länder Europas, hat just am Donnerstag, dem Tag der Podcast-Veröffentlichung, die Zahl der Toten im Zusammenhang mit Covid-19 die Zahl 10.000 überschritten.
Am 14. Januar ging zudem ein Internetauftritt eines „Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte“ online. „Wir sind ein schnell wachsendes Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten, die das politische Handeln und das Handeln des Gesetzes- und Verordnungsgeber in der Coronakrise aus rechtsstaatlicher Sicht mit großer Sorge beobachten“, heißt es. „Dabei vertreten wir unsere private Meinung.“
Gleichgesinnte werden aufgerufen, sich zu melden. Für die Kontaktaufnahme sei eine besonders geschützte E-Mail-Adresse bei einem schweizerischen Spezialisten eingerichtet worden. Verantwortlich für die neue Seite laut Impressum: Dr. Pieter Schleiter, c/o Rechtsanwältin Viviane Fischer.
Fischer, auch bekannt als Hutmacherin Rike Feurstein, trat als „Coach“ in der Berliner Bar Scotch & Sofa auf, wo Corona-Verharmloser in den vergangenen Tagen wie berichtet versuchten, eine Partei zu gründen.
Beifall von DDR-Bürgerrechtlerin
Beifall bekommt Richter Schleiter von der früheren, aus Brandenburg stammenden DDR-Bürgerrechtlerin, späteren SPD-Bundestagsabgeordneten und dann CDU-Mitglied Angelika Barbe, die im November in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestages einen Vergleich zwischen der Maskenpflicht und dem Judenstern gezogen hat. „Der Judenstern wurde in der nationalsozialistischen Diktatur verordnet. Und Friedrich Schiller schildert uns im Wilhelm Tell, dass sogar der Hut des Despoten Geßler in seiner Abwesenheit gegrüßt werden musste. In diese Kategorie gehört die Maskenpflicht“, heißt es in Barbes Brief.
Nun äußert sich Barbe in einem Gastbeitrag auf der Internetseite der früheren Bürgerrechtlerin und ehemaligen Bundestagsabgeordneten Vera Lengsfeld, CDU-Politikerin mit AfD-nahen Positionen und scharfe Kritikerin der Corona-Maßnahmen, zu Schleiter. „Ich bin als ehrenamtliche Richterin, aber Nichtjuristin, sehr dankbar, dass jetzt ein Richter mit einer 190-seitigen Verfassungsbeschwerde das Recht verteidigt, das wir 89 so mühsam erkämpfen mussten“, schreibt Barbe.
Brandenburger Berufskollegen distanzieren sich von den Äußerungen des Richters. „Der Richterbund Brandenburg teilt die Auffassung des Kollegen nicht“, sagt die Landesvorsitzende Claudia Cerreto auf Anfrage. „Corona zu verleugnen, ist in diesen Zeiten nicht nur gefährlich, sondern angesichts der fast täglich steigenden Todesfällen auch ein Hohn für die Opfer der Pandemie“, sagt sie. Das Tragen einer Maske sei auch einem Richter sowohl privat als auch dienstlich zumutbar.
„Pflegekräfte und medizinisches Personal, um nur ein Beispiel zu nennen, müssen dies in einem viel belastenderen Ausmaß“; sagt Cerreto, Direktorin des Amtsgerichts Nauen (Havelland). Ihr seien keine Brandenburger Richter und Staatsanwälte bekannt, die sich den dargestellten Äußerungen angeschlossen hätten. „Vielmehr versuchen wir uns in der Justiz im Land Brandenburg nicht nur an die aufgrund der Corona-Pandemie verhängten Auflagen und die erlassenen Regelungen zu halten, sondern diese auch durchzusetzen“, so die Richterin. Als dritte Gewalt sei die Justiz im besonderem Maße gehalten, im Sinne der anderen Staatsgewalten - Parlament und Regierung - sich mit der grundsätzlich berechtigten Fragestellung des Grundrechtseingriffs auseinanderzusetzen.
Edit teilt mit, dass der Direktlink zum Netzwerk vergessen wurde (auf der Seite mit dem Impressum ist iÜ offenbar der Eingangssaal der juristischen Bibliothek der HU abgebildet - da hätte ich gleich eine Frage zu den Bildrechten):