Eine Frage die sich daraus, nicht nur für mich, ergibt ist, ob das Tragen dieses Motivs schon strafbar ist?
Das öffentliche Tragen eines Motivs alleine ist nur strafbar, wenn es sich um das Symbol einer verfassungswidrigen Organisation handelt. Bei § 130 StGB muss die Handlung geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Es kommt auch auf die Zielrichtung an. Geht es dem Träger darum, Juden zu verunglimpfen oder die Greultaten gegen Juden zu verharmlosen? Hier kommt es auch auf den Träger an. Bei einem Eso-Hippie ist das was anderes als beim Volxtänzer zB.
Hier geht es um eine politische Aussage bezüglich Impfungen oder Immunitätsausweis. Solange das nicht ein verurteilter Holocaustleugner macht, sehe ich da keinen Verstoß gegen § 130 StGB.
2008 gab es eine Kampagne mit gelbem Stern und dem Aufdruck "Raucher". Damals wurde kein Anfangsverdacht wegen § 130 StGB gesehen, da die Zielrichtung nicht die Verunglimpfung von Juden war. Allerdings wurde § 130 StGB seit dem zweimal geändert. Es gab schon Gewahrsamnahmen wegen der Impfsterne, von daher scheint zumindest die Polizei einen Anfangsverdacht zu sehen.
Nicht alles, was gedanken- oder geschmacklos ist, ist auch strafbar. Und das ist auch gut so.
Ein Bilanzgewinn von etwas mehr als 30.000 Euronen. Also ein "erfolgreicher IT-Unternehmer", der für Thyssen-Krupp, ZF oder Bosch und sonstige "Big Player" arbeitet, da stelle ich mir schon was anderes vor.
Vielleicht hat er einen guten Steuerberater. Der Trick ist ja, fürs Finanzamt keinen Gewinn zu machen und trotzdem genug Geld zu haben. Wenn er sich als Geschäftsführer ein üppiges Gehalt zahlt, warum sollte die GmbH da noch viel Gewinn machen? Steuerlich kann jedoch die umgekehrte Konstellation sinnvoller sein, weil die Körperschaftssteuer niedriger ist als die Einkommenssteuer.