Ich muss auch noch einmal auf die 4374 Atteste zurückkommen.
Wenn die StA diese Zahl anklagt, wird es dafür irgendwelche Beweise geben.
Wenn alles mit den Attesten stimmt (haha), gibt es für jeden Fall ein Krankenblatt (Papier oder elektronisch) mit Anamnese, Befund und Attestkopie. Über die Rechnung nach GOÄ wollen wir jetzt an dieser Stelle gar nicht reden. [Anamnese + Befund + Attest für 5€ bzw. 7€ ist völlig ruinös - be defensiver Abrechnung komme ich auf 22,80 € mit einfachem Satz.]
Wenn es die genannten Unterlagen nicht gibt, dürfte die Verhandlung relativ schnell gehen.
Wenn es sie aber gibt, dann müsste man m.E. jeden einzelnen Fall auf Richtigkeit prüfen - mittels eines Sachverständigengutachtens, denn das Gericht hat sicher nicht die Sachkunde zu prüfen, ob die dokumentierten Sachverhalte ein Maskenattest rechtfertigen. 4374 Gutachten kosten viel Zeit und viel Geld. Rechnen wir einfach mit 1 Stunde pro Gutachten: 4374 Stunden = 182,25 Tage (und dann hat der SV weder geschlafen noch gegessen). 4374 Stunden x 90 € = 393660 €. Und untersucht wurde hier bislang kein einziger Patient, ob de dokumentierten Befunde stimmen.
Mein Fazit: es wird auf eine Verständigung (Geständnis, 2 Jahre mit) rauslaufen.
Jetzt könnte man vielleicht auf die Idee kommen, man ziehe 10 aus 4374, macht 10 Gutachten und schließt auf die Gesamtgruppe. Dies wird wohl kein OLG durchgehen lassen.