Uups ...
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-02/bundesverfassungsgericht-lehnt-eilantrag-zu-teil-impfpflicht-ab
Aus meiner Sicht beruht die ganze Kommunikation zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf Ignoranz, Unwissenheit oder bewußt grober Fahrlässigkeit.
In früheren Zeiten hatte ein Arbeitgeber mal eine Fürsorgepflicht, die unter anderem beinhaltete, die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter zu schützen. Auf Grund derer gab es Arbeitsschutzvorschriften, deren Befolgung der Arbeitgeber auch dann und selbst gegen den Willen der Mitarbeiter durchzusetzen hatte, wenn ihn das infolge geringerer Produktivität oder "unrentabler" Investitionen Geld kostete. Ein Mitarbeiter konnte also nicht eingesetzt werden, wenn ein vermeidbares Risiko von Verletzungen oder Erkrankungen bestand; selbst dann nicht, wenn im Gegensatz zu Covid-19 gar keine letalen Verläufe bei Mitarbeitern von Gesundheitseinrichtungen vorgekommen und dokumentiert wären.
Diese Fürsorgepflicht scheint abgeschafft, ansonsten verstünde ich nicht, wie ein Chefarzt im Interview erklären durfte, daß er auf Mitarbeiter
"einer solchen Qualifikation und mit dieser Einstellung" (Zitat) nicht verzichten könne (auf Endoskopiediagnistik spezialisierte, aber ungeimpfte MTA), die ihrerseits erst vor der Kamera erklärten, daß sie ihren Beruf liebten und dann, daß es eben hinnehmen müßten, wenn sie den Job im nächsten Monat verlören. Da ging es, in Sachsen-Anhalt, um vier von acht Mitarbeiterinnen in dieser Diagnoseeinheit ...
Wenn es aber egal wäre, ob Mitarbeiter infolge des Dienstes erkranken oder zu Tode kommen, brauchte man sich fürderhin auch keine Gedanken mehr um Schutzkleidung, Absturzsicherungen und dgl. zu machen. Und dann hätte man entweder jederzeit Ersatz bei der Hand oder würde dann doch auch ohne die Arbeitsleistung auskommen. Weshalb also die Quengelei?