Autor Thema: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017  (Gelesen 99661 mal)

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Offline kairo

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #975 am: 7. Mai 2017, 08:33:55 »
Realistischer als ein Gefängnis-Aufenthalt wäre wohl auch die Alternative der geschlossenen Psychiatrie, wenn seine Eskapaden einen Punkt überschreiten, wo er einfach zu extrem die Grenzen seines Umfelds konsequent überschreitet, und wenn der Wahn sich zu weit steigert, dann sagt auch irgendwann einmal ein Amtsrichter, "Ab dafür in die Nervenheilanstalt".

Schaue ich mir die Parabel an, auf der sich sein Wahn entwickelt, dann kann es noch dieses Jahr soweit sein.

Vorsicht, die Psychiatrie ist kein Ersatz für Strafhaft. Darüber entscheidet daher auch nicht der Richter am Strafgericht.
 

dtx

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #976 am: 7. Mai 2017, 09:19:00 »
... Auch die durch seine Videoflut entstehende Nähe reicht nicht dafür aus, um sich seriös festlegen zu können, ob z.B. strafausschliessende Unzurechnungsfähigkeit vorliegt. Wie weit behördlich in dieser Richtung etwas statuiert wurde, ist öffentlich nicht bekannt.

Doch, schon: Die einschlägigen Bemühungen eines Amtsgerichtes blieben ohne Feststellungen, weil Rüdi ebenso wie Fitzek die Begutachtung verweigerte. Man kann also § 20 oder 21 StGB gerne ad acta legen. Zumal Rüdi nicht nur in den einzelnen Videos strafvermeidende Strategien erkennen läßt, sondern auch in der Vergangenheit mehrfach sein Verhalten in einer Art änderte, die Gefährderansprachen oder Verurteilungen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten vermuten ließ.
 
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Offline Altenkrankenpfleger

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #977 am: 7. Mai 2017, 09:32:08 »
...
Was kommt uns eigentlich billiger, EU-Rente oder H4 mit Sanktionen wegen fehlender Mitarbeit?

Sofern ihm die Feststellungen des Finanzamtes bezüglich seines Puppenhandels nicht einen Erstattungsanspruch der Rentenversicherung bescheren und die Sachbearbeiter entsprechend reagieren, ist das nicht so leicht abzuschätzen. Denn die Regelungen zum Hinzuverdienst bei einer Rente nach § 43 SGB VI scheinen mir nicht so übersichtlich zu sein
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/53414/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf
Dagegen gibt es im § 11b SGB II pauschale Freibeträge, wenn die Einkünfte mtl. nicht über 400 Euro liegen, darüber werden die nachgewiesenen Werbungskosten anerkannt. Alles andere wird angerechnet.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die er mal für ein Jahr bezog, mußte er schon zurückzahlen. Rechtsgrundlage für Erstattungsforderungen bei der Rente wäre hier vermutlich § 45 Abs. 3 Nr. 1 SGB X (wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben).

Die zuständigen Sachbearbeiterinnen von Rüdis Rentenversicherungsträger wissen von seinem Puppenhandel. Ich habe aber den Eindruck, sie möchten sich die Arbeit und den Aufwand nicht ans Bein binden.  ::)

In Rüdi Fall kommt aber noch hinzu, dass es bei seinen Einnahmen nicht nur um den Hinzuverdienst und damit um die Anrechnung nach § 96a SGB VI geht.
Er bekommt nämlich soweit wir wissen keine EM sondern eine EU-Rente. Das ist ein Unterschied. So fällt die EU-Rente weg und wird zur BU wenn der Versicherte eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Sollte Rüdis seinen Laden also als Selbstständiger betreiben wäre die Rente nicht nur zu kürzen sondern komplett einzustellen und zur BU umzuwandeln.
 
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Offline truthseeker

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #978 am: 7. Mai 2017, 09:56:17 »
... Auch die durch seine Videoflut entstehende Nähe reicht nicht dafür aus, um sich seriös festlegen zu können, ob z.B. strafausschliessende Unzurechnungsfähigkeit vorliegt. Wie weit behördlich in dieser Richtung etwas statuiert wurde, ist öffentlich nicht bekannt.

Doch, schon: Die einschlägigen Bemühungen eines Amtsgerichtes blieben ohne Feststellungen, weil Rüdi ebenso wie Fitzek die Begutachtung verweigerte. Man kann also § 20 oder 21 StGB gerne ad acta legen. Zumal Rüdi nicht nur in den einzelnen Videos strafvermeidende Strategien erkennen läßt, sondern auch in der Vergangenheit mehrfach sein Verhalten in einer Art änderte, die Gefährderansprachen oder Verurteilungen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten vermuten ließ.

Der Rüdi ist wahrscheinlich (nur) ein Querulant. Die Abgrenzung zum psychiatrisch relevanten Wahn ist da zuweilen schwer, im Zweifel wird es aber wohl eher "zugunsten" des Betroffenen ausgehen (siehe Fitzeks Gutachter). Klassischerweise macht man Wahn an drei Kriterien fest:
- persönlich gültige, starre/unkorregierbare Überzeugung
- die Wahnidee stellt die lebensbestimmende Wirklichkeit da
- isolierende Überzeugung, die von einem gesunden Menschen nicht geteilt werden kann

Das sollte natürlich recht eng ausgelegt werden.

Bei der Nase, die vor ein paar Wochen in einem Video erzählte, dass er anhand seiner Wärmebildkamera im Mobiltelefon festgestellt hat, dass ihm in seiner Küche irgendwelche Strahlen ins Gesäß geschossen werden würde ich kraft Wassersuppe eher den Bedarf der psychiatrischen Begutachtung sehen, als beim Rüdi.

Ich denke, dass es allgemein im Reichsbürger(nahen)millieu ähnlich aussehen wird: ein geringer Teil wird tatsächlich schuldunfähig bzw. vermindert schuldfähig sein - der Rest sucht Auswege aus seinen Problemen, hat Bildungsdefizite, ist Rattenfängern auf den Leim gegangen oder versucht seine geringe Ambiguitätstoleranz auszugleichen, etc. pp..
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dtx

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #979 am: 7. Mai 2017, 13:02:32 »
Die zuständigen Sachbearbeiterinnen von Rüdis Rentenversicherungsträger wissen von seinem Puppenhandel. Ich habe aber den Eindruck, sie möchten sich die Arbeit und den Aufwand nicht ans Bein binden.  ::)

Das vielleicht nicht. Aber die Behörde, die Schröder 2004 mit der Ansage aus dem Nichts stampfe, daß Druck Gegendruck erzeuge und er das in Kauf nehme, war eben nicht die Rentenversicherung.

Insofern war die Frage vorhin, ob Rüdis Versorgung den Steuerzahler im Bereich des SGB II oder SGB VI billiger komme, einfach falsch gestellt. Die JobCenter drücken Leute, die ihren Meldetermin verpassen, unter das Existenzminimum. Sie entscheiden im Zweifel, ob jemand wohnt - und wenn ja, wo. Und wenn sie mal ein paar Monate gar nichts gezahlt haben (wofür eine Vollsanktion nur einer von vielen möglichen Gründen sind, manchmal sind auch nur die Sachbearbeiter überlastet), fragen sie, wieso wovon derjenige lebt. Und für den Fall, daß ein Leistungsempfänger das nicht mit stoischem Gleichmut hinnimmt, sind Securityleute mit im Raum oder weigstens in greifbarer Nähe.

Man muß also ganz einfach und salopp feststellen, daß Rüdi noch nie wirklichen Streß mit einer deutschen Behörde gehabt hat. Und daß das JobCenter durchaus in der Lage wäre, mit ihm fertig zu werden. Aber dort muß man ihn erstmal mit dem Segen der Gerichte hinbringen. Denn daß die Dödel den Staat nur dann nicht anerkennen, wenn es um Pflichten geht, wissen wir ja alle.

In Rüdis Fall kommt aber noch hinzu, dass es bei seinen Einnahmen nicht nur um den Hinzuverdienst und damit um die Anrechnung nach § 96a SGB VI geht.
Er bekommt nämlich, soweit wir wissen, keine EM- sondern eine EU-Rente. Das ist ein Unterschied. So fällt die EU-Rente weg und wird zur BU, wenn der Versicherte eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Sollte Rüdi seinen Laden also als Selbstständiger betreiben, wäre die Rente nicht nur zu kürzen, sondern komplett einzustellen und zur BU umzuwandeln.

Nun, aus seiner Sicht ist ein schwunghafter Handel mit Sammlerstücken zwangsnotwendige Begleiterscheinung einer jeden Freizeitbeschäftigung, bei der irgendetwas angehäuft wird. Und sammeln kann man ja wohl alles. Bei ihm sind es eben nicht Briefmarken oder Ansichtskarten, sondern Schaufensterpuppen. Gibt ja auch irgendwo einen Zeitungsartikel darüber.
« Letzte Änderung: 7. Mai 2017, 13:06:15 von dtx »
 

Offline Altenkrankenpfleger

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #980 am: 7. Mai 2017, 13:34:44 »
Nun, aus seiner Sicht ist ein schwunghafter Handel mit Sammlerstücken zwangsnotwendige Begleiterscheinung einer jeden Freizeitbeschäftigung, bei der irgendetwas angehäuft wird. Und sammeln kann man ja wohl alles. Bei ihm sind es eben nicht Briefmarken oder Ansichtskarten, sondern Schaufensterpuppen. Gibt ja auch irgendwo einen Zeitungsartikel darüber.

Ja, beim Focus aus dem Jahr 2003. Selbst diesen Artikel hat die DRV Nord.
http://www.focus.de/panorama/reportage/reportage-das-hammergeschaeft_aid_193678.html

Wie Rüdi die Sache sieht ist für die Entscheidung ersteinmal unerheblich. Das kann er notfalls dem Finanzgericht und dem Sozialgericht erzählen. Und wie ich Rüdi vor Gericht erlebt habe, wird er damit sicher viel Erfolg haben.  :clap:

Sollte es einen bestandskräftigen Bescheid des Finanzamtes geben, könnte ich mir gut vorstellen, dass die DRV doch einmal tätig wird.
Gleichzeitig sollte man jedoch bedenken, dass sein ebay-Account (jaeger2012) recht wenig Umsatz macht. Die letzten 12 Monate hat er 21 Verkäufe getätigt. Davon der weit überwiegende Teil nur zu einem zweistelligen Erlös. Da wird vermutlich das FA und die DRV nichts tun wenn das sein einziger Vertriebsweg ist. Um das herauszufinden müsste er allerdings artig kooperieren. Wenn nicht, wird das FA ungemütlich. >:D
Ich traue ihm aber zu, wüste Reden zu schwingen und das FA bei YT zu verfluchen und es bei der Hohen Hand anzuzeigen, in Wirklichkeit aber artig den Schwanz einzukneifen und winselnd alle Unterlagen herzugeben. ::)
 

dtx

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #981 am: 7. Mai 2017, 14:30:31 »
Wie Rüdi die Sache sieht ist für die Entscheidung ersteinmal unerheblich.

Sicher. Er konnte sich eben nicht vorstellen, daß das Finanzamt Hagenow schon mal mit einem ebay-Sammler zu tun gehabt haben könnte und fand das Argument daher besonders originell.

Sollte es einen bestandskräftigen Bescheid des Finanzamtes geben, könnte ich mir gut vorstellen, dass die DRV doch einmal tätig wird.

Bescheide gibt es für die Jahre 2011 bis 2014. Und Rüdi zeigte sich ob der Höhe der Nachzahlungen nicht sonderlich beeindruckt. Was üblicherweise ein Anzeichen dafür ist, daß der Stpfl. meint, sich mit dem Einreichen wahrheitsgemäßer Steuererklärungen wesentlich mehr geschadet zu haben.

Gleichzeitig sollte man jedoch bedenken, dass sein ebay-Account (jaeger2012) recht wenig Umsatz macht. Die letzten 12 Monate hat er 21 Verkäufe getätigt. Davon der weit überwiegende Teil nur zu einem zweistelligen Erlös. Da wird vermutlich das FA und die DRV nichts tun wenn das sein einziger Vertriebsweg ist.

Es scheint einer derjenigen zu sein, die bekannt wurden. Rüdi selbst spricht davon, daß das Finanzamt mehrere ebay-Accounts erfunden habe. 

Ich traue ihm aber zu, wüste Reden zu schwingen und das FA bei YT zu verfluchen und es bei der Hohen Hand anzuzeigen, in Wirklichkeit aber artig den Schwanz einzukneifen und winselnd alle Unterlagen herzugeben. ::)

Ersteres hat er schon gemacht und das zweite glaubst Du doch nicht wirklich?
« Letzte Änderung: 7. Mai 2017, 15:00:41 von dtx »
 

Offline Altenkrankenpfleger

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #982 am: 7. Mai 2017, 14:56:39 »
Bescheide gibt es für die Jahre 2011 bis 2014. Und Rüdi zeigte sich ob der Höhe der Nachzahlungen nicht sonderlich beeindruckt. Was üblicherweise ein Anzeichen dafür ist, daß der Stpfl. meint sich, mit dem Einreichen wahrheitsgemäßer Steuererklärungen wesentlich mehr geschadet zu haben.

Dann sollte man die DRV Nord nocheinmal anpieken damit die Sachbearbeiterinnen sich mal die Bescheide holen.

Ich traue ihm aber zu, wüste Reden zu schwingen und das FA bei YT zu verfluchen und es bei der Hohen Hand anzuzeigen, in Wirklichkeit aber artig den Schwanz einzukneifen und winselnd alle Unterlagen herzugeben. ::)

Ersteres hat er schon gemacht und das zweite glaubst Du doch nicht wirklich?

Ich weiß es nicht.
Ich schätze Rüdi aber so ein, dass er da, wo es ihm wirklich weh tun kann, risikoavers ist.
Ein schönes Beispiel ist das Verfahren in Ratzeburg. Es ging um 15 € Bußgeld, sein gesamtes finanzielles Risiko mit Gerichtskosten war nur zweistellig. Er konnte also eine große Veranstaltung daraus machen und sich als Kämpfer gegen das böse Regime aufspielen.
Auf lange Frist wird er sich damit zwar dennoch in den Abgrund treiben, aber eben langsam.
Ich glaube nicht, dass er eine Hausdurchsuchung der Steuerfahndung riskiert.

Die große Frage bei ihm ist: Was ist psychische Störung, was ist Schauspielerei?
 

Offline So!

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #983 am: 8. Mai 2017, 11:11:37 »
Wie kümmts, dass ein volljähriger Mensch ohne rot zu werden derlei einfältige, blamageträchtige Floskeln schwingt a la „Hast du deine Urkunde schon gemacht?“?  Bei streng wissenschaftlicher Beleuchtung, die sich den sehr speziellen Niveau-Standards einer bekannten hirnrissensaftlichen Deppside huldigend angleicht, kam taufrisch heraus: Die Kinderstube hat’s ins Hirn gebrannt, und das kam so:

Papp A. und Mamm A. eines Rüdieschens, das gerade anhob, den Windeln zu entwachsen, waren beide Urkundsbeamte, aber echte Vollprofis mit Amtsausweisen mit Unterschriften nach Art leserlicher Paraphen und  - man gönnt sich ja sonst nichts -  mit lupenreinen Nachttöpfen in der Nachtkonsole. Da war es halbironische Anspielung auf das Objekt des täglichen Umgangs, dem Rüdieschen beim Abhalten über so einem Töpfchen animierend zuzuraunen: „Komm, fein, mach Urkunde, schön Urkunde machen jetzt, fein kannst du das!“ Ließ sich Erfolg verzeichnen, folgte Lob: „Hattu fein Urkunde macht, gaaaanz toll!“ Und Ermunterung: „Morgen wieder schön Urkunde machen, ne?“ Kam Papp A. von der Schicht und nahm mit der Nase Witterung auf, gereichte es oft zur Frage: „Oh, hat Rüdileinchen gerade seine Urkunde gemacht?“ Oft hieß es dann: „Ja, steht noch in der Konsole, kannst du bitte schnell nach Moskau abschicken.“ Freilich konnte das Rüdieschen noch nicht verstehen, dass mit „nach Moskau abschicken“ gemeint war, ins Plumpsklo wegschütten.

Tja, wenn sich aus frühkindlichen Erlebnissen erwachsene Reife heraus kristallisiert und zu viele Anteile der Frühkindlichkeit herüber rettet, dann resultiert solches im Einzelfall schon mal im manischen Endlosrezitieren der Lebensmittelpunktfrage „Hast du deine Urkunde schon gemacht?“ Sogar die chiffrierte Phrase „nach Moskau abschicken“ hat sich noch gehalten.
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #984 am: 8. Mai 2017, 13:03:19 »
Mahlzeit!
Sind Außendienstler am Reichstag?
Wie läufts?
Kann man das Gebäude, durch die Massen hindurch, noch erspähen?
 

Offline Arthur Dent

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #985 am: 8. Mai 2017, 13:25:29 »
Warscheinlich ist Merkel schon auf der Flucht nach Paraguay und Rüd und Wackeldackel sind heut Abend in der Tagessschau....oder so ähnlich  ::)
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #986 am: 8. Mai 2017, 13:38:06 »
Warscheinlich ist Merkel schon auf der Flucht nach Paraguay und Rüd und Wackeldackel sind heut Abend in der Tagessschau....oder so ähnlich  ::)

Genau! Und der Fitzelkönig wurde nur eingebuchtet, damit sie sich seinen Sumpf dort als neues GmbH-Staatsgebiet unter den Nagel reissen kann!  :salut:
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #987 am: 8. Mai 2017, 13:45:37 »
Mahlzeit!
Sind Außendienstler am Reichstag?
Wie läufts?
Kann man das Gebäude, durch die Massen hindurch, noch erspähen?

Sind schon ganz lange Schlangen am Eingang:

http://www.cityscope.de/sb/
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #988 am: 8. Mai 2017, 14:11:06 »
Genau! Und der Fitzelkönig wurde nur eingebuchtet, damit sie sich seinen Sumpf dort als neues GmbH-Staatsgebiet unter den Nagel reissen kann!  :salut:

Unsinn. Den Sumpf konfiszieren schon die paraguayanischen Behörden, sobald er denen er die Grundbesitzabgaben schuldig bleibt.
 
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Offline Arthur Dent

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #989 am: 8. Mai 2017, 14:11:47 »
Zitat
Sind schon ganz lange Schlangen am Eingang:

Wieso? Hamse Bananen reingekriegt??