Autor Thema: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017  (Gelesen 99709 mal)

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2145 am: 29. Juli 2017, 19:00:07 »
Zitat von @dtx:
<<"Zitat von: SchlafSchaf am Heute um 14:56

    Ich persönlich denke, das die Verwaltung ihm einfach mal kaltlächelnd gezeigt hat, wer in der Stadt das Sagen hat."


Damit hatte ich eben nach Rüdis langjähriger Karriere als Wittenburger Original nicht mehr gerechnet.>>

Laut dem letzten Interview, dass ich von Bürgermeisterin Dr. Seemann kenne, stapeln sich die Beschwerden - wegen Rüdis Dauergesülze - auf ihrem Schreibtisch.
Die Einwohner Wittenburgs scheinen also keineswegs begeistert, Rüdis Zombietruppe allwöchentlich beherbergen zu müssen und dringen auf Abhilfe.
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2146 am: 29. Juli 2017, 19:31:15 »
Laut dem letzten Interview, dass ich von Bürgermeisterin Dr. Seemann kenne, stapeln sich die Beschwerden - wegen Rüdis Dauergesülze - auf ihrem Schreibtisch.
Die Einwohner Wittenburgs scheinen also keineswegs begeistert, Rüdis Zombietruppe allwöchentlich beherbergen zu müssen und dringen auf Abhilfe.

Es ist eben nicht so einfach, jemandem Rüdis Blödheit als Ausfluß von Art. 8 GG zu verkaufen, der selbst davon keinen Gebrauch machen will. Gegendemonstrationen würden sicherlich genehmigt werden, aber außer den paar Haidern fand sich dafür eben niemand. Stattdessen laufen die Leute lieber zu Mutti und heulen rum.
 

Offline Gutemine

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2147 am: 30. Juli 2017, 10:23:53 »
Rüdiger erklärt seinen Wittenburger Zombies jetzt auch seine Enten und stellt jede vor. Das Fehlen von Helmut ist auch nur eine Ente, man muss nur die Ente fragen.

Die Minions denunzieren die Enten...oder so.

Alle sind Hohlköpfe und dumm, außer Rüdiger.

Er scheint seine Texte irgendwie sogar auswendig zu lernen. Auf jedne Fall wiederholt er sich immer wieder in seinen Satzfragmenten.  :facepalm: :facepalm:
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Offline Spießbürger-Ede

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2148 am: 30. Juli 2017, 10:44:13 »
Ausgerechnet Rüdiger mokiert sich über gutgläubige Facebooknutzer? Für ihn sind doch "sagt man", "heißt es" und "hab ich gehört" schon verlässliche Quellenangaben, solange sie aus seiner Echokammer stammen!  ;D
« Letzte Änderung: 30. Juli 2017, 10:48:31 von Spießbürger-Ede »
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2149 am: 30. Juli 2017, 13:59:22 »
Soeben reingekommen, eine weitere knappe halbe Stunde Dummfugwichtelei:


https://www.youtube.com/watch?v=wJneRfL2uj8


 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2150 am: 30. Juli 2017, 14:35:41 »
Müßten diese Schwurbelabende nicht die eine bombastische Gelegenheit für den Gerichtsvollzieher sein? Da würde er alle seine Kunden auf einmal antreffen.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2151 am: 30. Juli 2017, 14:52:57 »
Müßten diese Schwurbelabende nicht die eine bombastische Gelegenheit für den Gerichtsvollzieher sein? Da würde er alle seine Kunden auf einmal antreffen.

Hat der nicht bei diesen Dödeln schon lange mangels Masse aufgegeben?
 

Offline Gutemine

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2152 am: 30. Juli 2017, 15:03:44 »
Eines kann man im letzten Video wunderschön beobachten: Rüdigers Zombies sind wirklich um ein vielfaches dümmer als er. Kaum vorstellbar, dass das überhaupt möglich ist.

Witzig ist, dass er darüber schwurbelt, dass "die Minions" in Angst gehalten werden, weil ihnen Liebe und das Naturrecht fehlt, dabei ist derjenige, der ja vor lauter Angst die Hosen voll hat, er ist. Man denke nur daran, dass er sich verzweifelt versteckt hat.  :facepalm: :facepalm:

Rüdiger weiß zwar nichts, aber er weiß, dass die Schüler heute nichts lernen. Rüdiger weiß nicht was in der Geschichte passiert ist, kann er nur ahnen, deshalb ist klar, jede geschriebene Geschichte ist nur erfunden oder eine Lüge.  :facepalm: :facepalm: :facepalm:
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2153 am: 30. Juli 2017, 15:36:42 »
Eines kann man im letzten Video wunderschön beobachten: Rüdigers Zombies sind wirklich um ein Vielfaches dümmer als er.

Vielleicht. Vielleicht glauben sie das auch nur, weil sie Bahnhof verstehen. Auf die Idee, daß sich ein erwachsener Mensch auf den Marktplatz stellen und das Signalbuch herbeten könnte, muß man erstmal kommen (Gut, die  Parlamentssitzung vom 2. bis 11. April 1997 in Ontario war nur um Weniges substanzvoller).

Witzig ist, dass er darüber schwurbelt, dass "die Minions" in Angst gehalten werden, weil ihnen Liebe und das Naturrecht fehlt, dabei ist derjenige, der ja vor lauter Angst die Hosen voll hat, er.

Ob er sich für ein Minion hält? Zu Hašeks Zeiten wäre ihm dann eine zumindest zeitweise Unterbringung einigermaßen sicher gewesen. Aber ein besseres Urteil hätte es wohl am Ende für ihn auch nicht gegeben. Für andere aus unserer Kundschaft schon (woher kannte Hašek eigentlich das bundesdeutsche Reichsdeppentum, daß er es so treffend beschrieiben hat?).
 

Offline Rima882

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2154 am: 30. Juli 2017, 15:45:55 »
Soeben reingekommen, eine weitere knappe halbe Stunde Dummfugwichtelei:

https://www.youtube.com/watch?v=wJneRfL2uj8

Wieder mal viel wirres Zeug. Aber wenn man Rüdiger ein wenig kennt und seine (wenigen) Andeutungen ein wenig zu entschlüsseln weiß (so sinngemäß: "der Seemann gibt keine Ruhe"), könnte man auf die Idee kommen, dass die Bürgermeisterin, Frau Seemann, beim Oberlandesgericht Rostock Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Schwerin eingelegt hat. Das würde auch zeitlich gut hinkommen: Das Urteil war ca. Mitte Mai 2017, die Frist zur Berufungsbegründung beträgt zwei Monate ab Urteilszustellung (einzulegen war die Berufung bereits einen Monat nach Zustellung). Mit ein paar zusätzlichen Tagen für die Zustellungen wird es darüber Ende Juli und genau da sind wir ja auch.

Jetzt dürfte das Oberlandesgericht Rüdiger eine Frist zur Einreichung der Berufungserwiderung durch einen Rechtsanwalt gesetzt haben. Wenn er "normal" und vernünftig wäre, würde er sich jetzt einen geeigneten Rechtsanwalt suchen, der für ihn tätig wird. Zweifellos vorhandene finanzielle Unzulänglichkeiten ließen sich durch Prozesskostenhilfe (PKH) überbrücken, die Rüdiger nach seinem Obsiegen in erster Instanz auch ohne Prüfung der Erfolgsaussichten erhalten würde, er müsste dafür "nur" seine Bedürftigkeit nachweisen. Natürlich müsste der Rechtsanwalt auch bereit sein, auf Basis von PKH zu arbeiten (bei höheren Streitwerten sind dabei die vom Gericht gezahlten Gebühren etwas geringer als die Gebühren für "Selbstzahler"), das sollte aber kein Problem sein.

Wie gesagt, wenn Rüdiger normal und vernünftig wäre. Aber das ist er nicht und der eben beschriebene Weg ist auch viel zu etabliert, weil Rüdiger dann seinen (Miniatur-) Anarcho-Kurs aufgeben müsste und sich dadurch eventuell die letzten Sympathien seiner letzten Anhänger verscherzen könnte. Und dem Gericht seine Bedürftigkeit nachweisen mag er sicherlich auch nicht so gern. Da dürfte dann eher mal wieder ein Spendenaufruf kommen. Keine einfache Lage für unseren Piraten. Es bleibt spannend...

« Letzte Änderung: 30. Juli 2017, 15:56:13 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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dtx

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2155 am: 30. Juli 2017, 16:21:31 »
... Aber wenn man Rüdiger ein wenig kennt und seine (wenigen) Andeutungen ein wenig zu entschlüsseln weiß (so sinngemäß: "der Seemann gibt keine Ruhe"), könnte man auf die Idee kommen, dass die Bürgermeisterin, Frau Seemann, beim Oberlandesgericht Rostock Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Schwerin eingelegt hat.

Gut, so würde sich erklären, daß Rüdi grad so dringend um billige Kunstgegenstände (Kitsch) bettelte.

...
Jetzt dürfte das Oberlandesgericht Rüdiger eine Frist zur Einreichung der Berufungserwiderung durch einen Rechtsanwalt gesetzt haben. Wenn er "normal" und vernünftig wäre, würde er sich jetzt einen geeigneten Rechtsanwalt suchen, der für ihn tätig wird. Zweifellos vorhandene finanzielle Unzulänglichkeiten ließen sich durch Prozesskostenhilfe (PKH) überbrücken, ...

Nö. Rüdi kriegt keine PKH. Dafür gelten die Vermögensgrenzen des SGB XII, die - zumindest bis zur beabsichtigten Gesetzesänderung - noch bei 1.600 bzw. 2.600 Euro liegen. Um den Anspruch nachzuweisen, müßte er jetzt (und ggf. später wieder) die Hosen bis zu den Knöcheln runterlassen.
Das wird er nicht tun, schließlich hat er sich erst im Frühjahr mit den Schätzbescheiden des Finanzamts für mehrere Jahre nicht unzufrieden gezeigt. In der Vergangenheit soll er dem Vernehmen nach auch mal Sozialleistungen zurückgezahlt haben müssen. Also entweder er kriegt einen Anwalt von seinem Volk bezahlt (außer Violas Rewe-Schecks wird da nicht viel zu holen sein) oder er versucht es eben wieder ohne. Hat ja nun schon mal geklappt.

 

Offline Rima882

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2156 am: 30. Juli 2017, 18:41:00 »
Nö. Rüdi kriegt keine PKH. Dafür gelten die Vermögensgrenzen des SGB XII, die - zumindest bis zur beabsichtigten Gesetzesänderung - noch bei 1.600 bzw. 2.600 Euro liegen. Um den Anspruch nachzuweisen, müßte er jetzt (und ggf. später wieder) die Hosen bis zu den Knöcheln runterlassen.

Aber wo hat er denn unbelastetes Vermögen, dessen Verwertung oder Belastung zumutbar wäre ? Das Grundbuch für sein Grundstück ist ja angeblich "gehackt" worden. Damit ist doch offenbar gemeint, dass Abteilung 3 des Grundbuches durch Rüdigers Gläubiger um einige Zwangssicherungshypotheken ergänzt wurde (neben der sowieso vorhandenen Grundschuld für die Bank). Seine schon in relativ jungen Jahren erworbene EU-Rente ist im Zweifel bescheiden und ich möchte auch bezweifeln, dass das Finanzamt wirklich nennenswerte Einkünfte aus dem Puppenhandel schätzen konnte. Einen gehobenen Lebenswandel führt er ganz sicher nicht. Klar, für Rüdiger und seine Ehefrau ist die aus den Schätzungen für mehrere Jahre abgeleitete Steuer auf das zusätzliche Einkommen, mit dem sie jedenfalls über den Grundfreibetrag gekommen sind, sicher viel, aber ist das am Ende umgerechnet wesentlich mehr als ein paar Euro im Monat ? Seine Ehefrau erzielt, wenn ich das richtig verstanden habe, eigene Einkünfte. Aber sie ist im Zweifel auch nicht reich.

Also was wird da nach Abzug von Schulden und Freibeträgen als anrechenbares Einkommen übrigbleiben ? Klar wird es Rüdiger widerstreben, seine Einkünfte und sein Vermögen dem Gericht offenzulegen. Aber ich würde meinen, dass es grundsätzlich schon klappen könnte mit der PKH. Die Gerichte sind da eher großzügig, zumindest sind sie das in unserer Gegend, die wirtschaftlich in absoluten Zahlen nicht gut, aber sicherlich noch besser als der Landkreis Ludwigslust-Parchim dasteht.
« Letzte Änderung: 30. Juli 2017, 18:43:10 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

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Offline Gutemine

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2157 am: 30. Juli 2017, 18:52:45 »
@Rima882

Rüdiger werden wohl auch seine Spendeneinnahmen angerechnet. Egal wie und warum. nicht nur beim letzten Prozess mit der Bürgermeisterin hat er eben gejammert, dass seine PKH-Anträge immer alle abgelehnt werden.

Aus dem Grund hat er ja auch bei einem Hamburger (oder Lübecker?)Anwalt erhebliche Schulden. Deshalb traut er sich auch gar nicht mehr einen Anwalt zu beauftragen. Bei seinen OWis versucht er ja ab und an zumindest einen Pflichtverteidiger zu beantragen. Aber auch das klappt nicht.

Vermutlich liegt es einfach auch daran, dass Rüdiger einfach aufgrund seines weit über universitärem Niveau liegenden juristischen Wissen schon den Antrag "perfekt" ausfüllt.  ;D
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2158 am: 30. Juli 2017, 20:41:26 »
Aber wo hat er denn unbelastetes Vermögen, dessen Verwertung oder Belastung zumutbar wäre ?

Rüdis und seiner Frau Lebenswandel ist nicht der von Sozialhilfeempfängern. Da sind Einkünfte und Barschaften da, die es erlauben würden, eine Strafverteidigung zumindest in Raten abzustottern, wenn er das Geld nicht verschleudern würde.

Das Grundbuch für sein Grundstück ist ja angeblich "gehackt" worden. Damit ist doch offenbar gemeint, dass Abteilung 3 des Grundbuches durch Rüdigers Gläubiger um einige Zwangssicherungshypotheken ergänzt wurde (neben der sowieso vorhandenen Grundschuld für die Bank).

Wo sollen bei so einer Hütte und in der Lage (ein Blick ins Wiki wirkt manchmal Wunder) realistisch gesehen, Bankschulden herkommen? Für Leute, die noch an "Betongold" glauben: https://www.youtube.com/watch?v=yKxMajuM3fA - Zitat: "Wenn ich mal weg bin und das Haus brennt, komm nicht auf die Idee und hol die Feuerwehr ..." und das ist OWL, nicht McPomm ...



... Klar, für Rüdiger und seine Ehefrau ist die aus den Schätzungen für mehrere Jahre abgeleitete Steuer auf das zusätzliche Einkommen, mit dem sie jedenfalls über den Grundfreibetrag gekommen sind, sicher viel, ...

Er war nicht unzufrieden. In der Regel bedeutet diese Reaktion, daß Steuererklärungen nicht nur mit Arbeit verbunden, sondern auch teurer gewesen wären. Bei einem PKH-Antrag muß man demgegenüber Nachweise vorlegen und kann nicht darauf bauen, daß das Gericht schätzt und dabei zu kurz springt.
« Letzte Änderung: 30. Juli 2017, 21:27:19 von dtx »
 

Offline Tuska

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2017
« Antwort #2159 am: 30. Juli 2017, 20:53:00 »
Wo sollen bei so einer Hütte und in der Lage (ein Blick ins Wiki wirkt manchmal Wunder) realistisch gesehen, Bankschulden herkommen?

Das Bild zeigt nicht Rüdis Bude. Die Hütte steht im sächsischen Doberschütz.

Quelle: Leipziger Volkszeitung: Heimat- und staatenlos in Doberschütz, Artikel vom 19. Juli 2013

PS: Limettengrün verbiegt mir den Sehnerv.  :hmh:
« Letzte Änderung: 30. Juli 2017, 21:50:40 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder