Sorry über den Einwurf. Aber wo habt ihr Belege, dass die Bürgermeisterin "den Kürzeren" gezogen hat?
Der Richter hat Rüdiger ohne Anwalt zugelassen und ihm -so seine Erzählung- sogar während der Verhandlung mal recht gegeben. Bei Rüdigers Verständnis für das gesagte und geschriebene Wort, könnte man schon darüber lang diskutieren.
Der Richter war wohl so höflich, Rüdi nicht den Mund zu verbieten. Das heißt aber nun nicht, daß Rüdis Einlassungen irgendeine Relevanz für den Ausgang des Prozesses gehabt hätten.
Spoiler
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Gegen ihn konnte daher auch ein Versäumnisurteil erlassen werden, und genau dies hat die Klägerin bzw. ihr Prozessbevollmächtigter im Termin auch offensichtlich beantragt. Dann wird nur das Vorbringen der Klägerin der Entscheidung zu Grunde gelegt und abweichendes Tatsachenvorbringen des nicht erschienenen oder nicht postulationsfähigen Beklagten bleibt unberücksichtigt. Fast immer ist das damit sozusagen ein Selbstläufer für die klagende Partei und es ergeht ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten.
Aber eben nur fast immer. Wenn die Klage nicht schlüssig ist, d.h. wenn das Vorbringen der klagenden Partei nicht ausreicht, um der Klage stattzugeben, ergeht ein sogenanntes unechtes Versäumnisurteil gegen die klagende Partei, die Klage wird also abgewiesen. Das kommt in der Praxis vielleicht in einem Prozent der Fälle vor. Aber genau das ist hier passiert. Das Landgericht Schwerin hat die gerade in solchen Sachen besonders bedeutsame Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) herangezogen. Nach dieser Rechtsprechung sind bekanntlich ziemlich viele Äußerungen nicht rechtswidrig (man erinnere sich an eine bekannte AfD-Politikerin, die im TV als "Nazi♥♥♥" tituliert werden durfte) und die Voraussetzungen eines Anspruches auf Unterlassung von Äußerungen sind schon relativ hoch, im vorliegenden Fall zu hoch für die Klägerin. Die Klage wurde durch unechtes Versäumnisurteil abgewiesen. Ob das nun richtig oder falsch ist, lässt sich ohne Kenntnis des genauen Akteninhalts kaum sachgemäß beurteilen. Auf jeden Fall ist das ein Urteil, das allen gängigen Vorurteilen der Reichsdeppen krass widerspricht und mit dem auch ich eher nicht gerechnet habe. ...
Man kann aber auch fragen: Warum muss Rüdiger jetzt betteln um die Kosten für Seemanns Anwalt und einiges anderes zu zahlen? Das klingt nicht gerade nach "Prozessgewinn". Höchstens nach einem Teilerfolg.
Ist irgendwo ersichtich, daß Rüdi mit Kosten von Frau Seemanns Anwälten belastet wurde? Wenn ja, mag es sein, daß er gegen sie mit Strafanzeigen vorgegangen ist (was ich für sehr wahrscheinlich halte), dabei Schliff buk (falsche Verdächtigung) und daher nun für die Kosten ihrer Verteidigung aufzukommen hat.
Köstlich amüsiert hat mich die Äußerung das ihn untersagt wurde mit Kreide auf dem Boden zu malen und seine Flaggen in irgendwelche Blumenkübel zu stecken. Seine "Narrenfreiheit" wird eingeschränkt ...
Aber auch nur, weil er meinte, vom Ruhm des Reformationsjubiläums profitieren zu können, indem er den Wittenbergern bei der Feier in die Suppe spuckt. Das haben die sich natürlich nicht gefallen lassen. Ansonsten hätte da - wie bei Fitzek - wohl kaum einer einen Finger krumm gemacht. Wäre das Beschädigen von Blumenpflanzungen durch seine Fahnenbatterie justiziabel, würde Wittenburg die Nummer längst gezogen und Rüdi uns davon in Kenntnis gesetzt haben. Genauso, wie er den Absperrgittern am Treppenaufgang des Rathauses immer wieder seine Aufmerksamkeit zuteil werden ließ.