Es ist zu schön, der große tolle erfolgreiche Unternehmer "Wackeldackel" scheint jetzt auch noch eine Gewerbeuntersagung bekommen zu haben.
Kaum. Die Gewerbeuntersagung kann von der Gemeinde wegen Unzuverlässigkeit des Unternehmers ausgesprochen werden, bspw. auf das Amtshilfeersuchen des Finanzamtes hin. Dazu müssen aber uneinbringliche Steuerschulden in erheblichem Umfange vorhanden sein. Wenn jetzt noch gegen den Bescheid geklagt werden könnte, hat sich die Vollstreckungsstelle deswegen noch nicht mal auf den Weg gemacht. Freilich kann es vorher schon fruchtlose Vollstreckungsversuche für andere Rückstände gegeben haben.
Da bekommt man als "Unternehmer" nicht nur willkürliche Schätzungen, ...
Der Steuerberater fährt nicht täglich von Hamburg nach Wittenburg, um Helmut sein Kassenbuch zu schreiben. Und das bekommen auch andere nicht auf die Reihe, die nicht zu unserer Kundschaft zählen. In solchen Fällen sagt die Rechtssprechung, daß sich eine Schätzung zwar an den tatsächlichen Verhältnissen orientieren müsse, dabei aber um so gröber ausfallen dürfe, je bedeutender die Mängel in der Buchführung sind.
... der Steuerberater ist dann auch noch frech und meint nur, wenn Sie das durchklagen wollen, kostet es Sie genausoviel.
Da hat Helmut wohl etwas falsch verstanden. Sofern er die Prozesse gewinnt, müßte ihm der Staat die Auslagen erstatten. Verliert Helmut, hat er am Ende die Steuern und die Prozeßkosten obendrein an der Backe. Thema des Gespräches wird wohl gewesen sein, daß er sich durch Widerspruch und Klage finanziell nicht wirklich entlasten kann. Zahlungsaufschub (Aussetzung der Vollziehung) gäbe es im Widerspruchsverfahren nur, wenn man ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides erkennen könnte. Entweder ist das nicht der Fall, oder der Widerspruch ist abgeschmettert worden. Für die Klage wollen aber Berater und Gericht Kostenvorschüsse sehen. Heißt also: Zahlen muß Helmut so oder so.