Natürlich ist die Auffassung, eine Fahne sei nur ein Stück bemalten Stoffs, vertretbar. Über die richtige Art des strafrechtlichen Schutzes staatlicher Symbole kann man ebenfalls verschiedener Ansicht sein.
Ich gebe nur Folgendes zu bedenken:
Fahnen, Flaggen, Wappen und weitere Symbole sind wie Siegel, Stempel usw. von Behörden staatliche Kennzeichen, sogar Hoheitszeichen. Insbesondere Flaggen und Wappen dienen u. a. auch der Kennzeichnung staatlicher Fahrzeuge, Gebäude, u. U. des Grenzverlaufs usw. Daher ist es nicht a priori falsch, diese Zeichen auch strafrechtlich zu schützen, zumal ein technischer Schutz nicht ohne Weiteres möglich ist.
Wenn nun jedermann anfängt, mit staatlichen Hoheitszeichen Unfug zu treiben, geht am Ende das Vertrauen darauf verloren, dass z. B. der Polizist, der eine bestimmte Uniform trägt, auf der das Wappen eines Staates angebracht ist, tatsächlich ein Polizist dieses Staates und mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet ist.
Geschützt wird also letztlich der "öffentliche Glaube", also das Vertrauen der Allgemeinheit darauf, dass hinter z. B. einem Wappen tatsächlich der Staat steht, dem dieses Zeichen zugeordnet ist, und nicht X oder Y, die vielleicht nur Scherz treiben.
Wie bei allen Gesetzen stellt sich natürlich unter veränderten Umständen jeweils die Frage, ob diese Strafbestimmungen geändert und angepasst werden sollen, um den Schutzzweck noch zu erfüllen, und falls ja, wie dies geschehen soll.