Das ist das Problem einfachen Denkens: Damit man mich vor Gericht laden kann, brauche ich eine ladungsfähige Anschrift. Also gebe ich einfach meine ladungsfähige Anschrift auf, dann kann ich nicht mehr vor Gericht geladen werden.
Prima facie funktioniert das auch: Briefe werden nicht zugestellt und gehen zurück, ebenso laufen amtliche Zustellungen ins Leere usw.
Doch irgendwann rächt sich das. Rüdi durfte dies ja bereits bei seiner Anmeldung für 2018 erfahren: Mangels ladungsfähiger Anschrift wurde seine Anmeldung erst einmal abgelehnt und halt, weil keine andere Kontaktnahme möglich war, per Fax eröffnet.
Geht es um unbezahlte Rechnungen, so werden die Gläubiger nicht ewig Geduld haben. Strom, Gas, Wasser, Telefon usw. können abgestellt werden. Konten können gepfändet, Liegenschaften verwertet werden. Auch die Zulassung eines Fahrzeuges erlischt irgendwann und kann, wenn man sich tot stellt, nicht erneuert werden.
Gut, man kann es à la Fatzke machen, sich in ein Gebäude ohne Heizung, ohne Strom und Wasser zurückziehen und auf die Räumung warten. Dass das kein komfortables Leben ist, hat man beim KRD gesehen. Für jugendliche "Idealisten", die vermeinen einer hehren Idee zu dienen und die Welt damit zu verbessern, mag das kein Problem sein, aber für einen Mann in Rüdis Alter, der in seinem eigenen Haus gewohnt hat, sieht es anders aus. Da macht sich mangelnder Komfort durchaus bemerkbar.
Wie wir beim KRD gesehen haben, kann man sich auf diese Weise tot stellen und einige Jahre in einem nicht versorgten Gebäude verbringen, bis dann doch am Ende die Räumung erfolgt. Räumungen ziehen sich ja, nebenbei bemerkt, wie ein roter Faden durch die RD-Szene.
Bleiben aber noch die Gerichte. Deren Mühlen mahlen zwar bekanntlich langsam, aber sie mahlen eben doch. Sich dem Zugriff der Justiz zu entziehen, indem man sich tot stellt, nicht reagiert, keine ladungsfähige Anschrift, keinen Telefonanschluss und keine Meldeadresse mehr hat, sich womöglich aus Deutschland abmeldet usw., mag im ersten Augenblick gut gehen, doch irgendwann wird einem auch dafür die Quittung vorgelegt werden. Strafbefehle erwachsen mangels Einspruchs in Rechtskraft, statt der Zustellung an eine ladungsfähige Anschrift kann die öffentliche Zustellung angeordnet werden, Vorführhaftbefehle können erlassen und vollzogen werden, mangels eines festen Wohnsitzes kann einem auch Sicherungshaft wegen Fluchtgefahr drohen, namentlich wenn man sich ins Ausland abgemeldet hat, wie wir bei Fatzke sehen konnten.
Wenn es dann so weit ist, wird es ziemlich ungemütlich. Vor allem kann man auf diese Weise die rechtlichen Probleme nicht vermeiden oder aus der Welt schaffen. Aber das begreifen die RD und Ihresgleichen immer erst hinterher - bestenfalls.