Autor Thema: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018  (Gelesen 149828 mal)

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Offline echt?

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #465 am: 30. Januar 2018, 10:14:14 »
Wie hat er denn das "Gutachten in Vorbereitung" rechtzeitig zugestellt?
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Offline SchlafSchaf

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #466 am: 30. Januar 2018, 10:15:48 »
Wie kann ein Gutachten das in Vorbereitung ist, rechtzeitig zugestellt worden sein? :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Rüdi...wie beim Pokern: Du hast gezockt, geblufft und der andere will sehen.
Diesmal hast das Blatt überreizt und ich kann dein Angstschweiß bis hier riechen.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Pirx

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #467 am: 30. Januar 2018, 10:34:42 »
Zwei Atteste und ein unfertiges Gutachten, da dürfte Klasen ja nun nichts mehr dagegeben haben, wenn man über ihn sagt: "Der Typ ist doch krank!"
 

Offline Snoppy10

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #468 am: 30. Januar 2018, 10:40:53 »
Wie kann ein Gutachten das in Vorbereitung ist, rechtzeitig zugestellt worden sein? :facepalm: :facepalm: :facepalm:


Ist doch für Rüdi kein Problem......

https://spaceart.de/produkte/ztm001.php
"Da ist der Reichsbürger" schreit der Reichsbürger.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #469 am: 30. Januar 2018, 10:52:28 »
Und die Fachjuristen geben sich die Tür in die Hand und überhäufen ihn mit guten Ratschlägen... :dance: :dance: :dance:
Da ist das Fallenlassen der Anklage nur eine Frage von Stunden, bei dieser Ansammlung von Fachkompetenz

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Offline Schattendiplomat

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #470 am: 30. Januar 2018, 11:58:19 »
oh man! :o - Rüdi hat es mal wieder geschafft und sich über eine 31 minütige Dokumentation ziemlich genau 180 Minuten (3 Stunden) ausgelassen - das nenne ich mal eine Leistung (und verschwendete Lebenszeit)!

Aber es gibt noch immer kein VideoMimimi zum Haftbefehl, Rüdi du wirst alt! Wenn ich so die FB-Kommentare lese scheint den Staatenlosen ein wenig der Arsch auf Grundeis zu gehen. Ich fände es ja interessant was mit der Bewegung passiert wenn der Entenkönig einsitzen muss.
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Offline Arthur Dent

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #471 am: 30. Januar 2018, 12:04:58 »
Ich fände es ja interessant was mit der Bewegung passiert wenn der Entenkönig einsitzen muss.
Wahrscheinlich kann man dann günstig auf eBay gebrauchte Quietscheentchen, Klobürsten, verfilzte Piratenhüte und Flaggen aus aller Herren Länder kaufen...
 
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Offline DerDude

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #472 am: 30. Januar 2018, 12:24:09 »
Der Kapitän war vor aktuell 57 Minuten bei Facebook online.

Er hat sich beim auf den Boden fallen lassen also glücklicherweise nicht schwerer verletzt.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2018, 12:27:11 von DerDude »
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #473 am: 30. Januar 2018, 12:27:49 »
Vielleicht schwankte der Boden im Gericht nicht genug. Hat dann das Seerecht zugeschlagen?
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Müll Mann

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #474 am: 30. Januar 2018, 12:37:59 »
Die Verhandlung des Schöffengerichtes begann dann real gegen ca. 12:45 Uhr. Die Richterin hat wohl schon Erfahrungen mit Reichis, denn wie mir der Reporter des ND mitteilte hatte diese schon das Vergnügen, die Prozesse gegen Jeanette, die Reichknalli, und einen Beck und seine Zwillingsbrüder, wohl die TwinBoys, zu führen.

Auch von mir Danke für den ausführlichen Bericht. Bei dem Beck dürfte es sich um Lothar Beck handeln, von dem hat Majo sein juristisches "Fachwissen", den Vornamen von dem zweiten Beck habe ich gerade verdrängt. Jedenfalls Lothar Beck wurde kurz vor den Verhandlungen von @Danny black 2014 oder so abgeheftet. Weiß noch, dass sich die Prozessbeobachter am ersten Verhandlungstag darüber aufregten.

Ich bin nicht ganz schlau geworden, ob es einen Vorführ- oder U-Haftbefehl gibt (für beide gäbe es evtl. Gründe).

Ersterer wird wohl erst am Tag vor der neuen Verhandlung vollstreckt, letzterer zeitnah...

Dürfte wohl Hauptverhandlungshaft nach § 230 II StPO sein und nicht bloß ein Vorführungsbeschluss. Laut Kammergericht Berlin 4 WS 104/16 darf ein Haftbefehl aber nur erlassen werden, wenn feststeht, dass der Angeklagte auf keinen Fall erscheinen will. Das Geschreibsel vom Entenkönig kann man durchaus so auslegen. Ansonsten wäre erst einmal der Versuch der Vorführung zum nächsten Termin zu versuchen. Ob die bei der PI Ludwigslust schon losen, wer den Plärraugust eintüten darf?


Offline Luzifer

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #475 am: 30. Januar 2018, 12:53:03 »
Mich würde ja interessieren, welcher Klempner dem Rüden auf welcher Grundlage diese Atteste ausstellt. Ob er den Rüden schon erlebt hat, wenn dieser vor irgendeinem Gericht seine Schreianfälle bekommt und herumtobt?

Wie stellen sich der Rüde und sein Freund das vor? Er ist nicht prozessfähig, kann deshalb also nicht Gericht gestellt werden und ungestört Straftaten begehen? Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr.
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #476 am: 30. Januar 2018, 13:04:52 »
Wenn er so weiter macht, wird er in der Klappse enden. So sehr es zu begrüßen ist, dass er mal Gegenwind bekommt, so sehr finde ich den Grund aber merkwürdig.

§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1.   die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder

2.   die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) 1Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt.
2Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.


Mal ganz abgesehen davon, was "Unfug" sein soll, finde ich das alles nicht so furchtbar verdammenswürdig. Da hätte man außerdem schon einige Politiker wegen Störung der Hymne durch falsches Singen einlochen müssen.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2018, 13:12:06 von echt? »
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #477 am: 30. Januar 2018, 13:05:39 »
Wie hat er denn das "Gutachten in Vorbereitung" rechtzeitig zugestellt?

Das ist kein Problem! Der Fitzelkönig channelt auch in die Vergangenheit, solange keine Gitterstäbe im Weg sind!

Vielleicht versteckt er sich im Entenbonker in Groß Wittenburg

Da wartet er dann auf den Ent(en)sieg!  ;D
« Letzte Änderung: 30. Januar 2018, 13:22:50 von Evil Dude »
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #478 am: 30. Januar 2018, 13:24:56 »
Wenn er so weiter macht, wird er in der Klappse enden.

Und das auch noch auf Kosten eines nichtexistenten Staates.
Gondor hat keinen Föhnig.
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Müll Mann

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #479 am: 30. Januar 2018, 13:30:16 »
Mal ganz abgesehen davon, was "Unfug" sein soll, finde ich das alles nicht so furchtbar verdammenswürdig.

Genau genommen ist es beschimpfender Unfug. Der Nomos Kommentar zu §90a  Strafgesetzbuch sagt in Rn. 37 dazu:

Zitat
Kundgabe einer grob ungehörigen Missachtung in Bezug auf das Symbol in roher Form, die sich räumlich unmittelbar gegen dieses richten, ohne dass eine Substanzverletzung oder Funktionsstörung eintreten muss, das Umsägen eines Fahnenmastes mitsamt Fahne. Verächtliches Antippen an die Dienstkokarde unter der Bezeichnung „Schwarz-Rot-Mostrich“ soll zwar die Bundesfarben herabwürdigen, genügt aber – trotz Reminiszenzen an die (problematische) RG-Rspr (RGSt 31, 147; 63, 287) nicht dem verschärften Gesetzeswortlaut. Entspr. dem beschimpfenden Unfug müssten Handlungen vorgenommen werden, die grob ungehörig sind und eine bes. rohe Missachtung zum Ausdruck brächten; und → § 167 Rn 11: Erforderlich sei, dass die Handlung das Toleranzgebot in so schwerwiegender Form verletze, dass sie geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.

Fraglich ist, ob der Entenmann und sein Kapitän wegen einer Straftat nach Absatz 1 oder Absatz 2 angeklagt sind.