Autor Thema: Staatenlos.info im Jahre 2020  (Gelesen 370647 mal)

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1785 am: 15. April 2020, 19:56:42 »
Ich seh schon, ich denke manchmal noch zu naiv
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1786 am: 15. April 2020, 19:57:35 »
Das haben Schlafschafe ja so an sich.  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1787 am: 15. April 2020, 20:01:50 »
Herr L hat wohl resigniert vor dem Erpel. Ansonsten hätte er dem Erpel seinen Kartoffelauflauf zerschießen können. Vor Gericht könnte Rüdi nämlich maximal erreichen, dass die Versammlungsbehörde neu bescheiden muss. Eine Genehmigung der Versammlung hätte er nicht einklagen könne. Eine darauf gerichtete Klage wäre unzulässig gewesen. Da Rüdi bei sowas jedoch anwaltlich vertreten ist, wird er einen solchen Anfängerfehler nicht machen.

Hoffen wir wenigstens, dass sich bei den Auflagen ordendlich ausgetobt wurde (und dass dann auch jemand am Set ist, der die Einhaltung kontrolliert).



« Letzte Änderung: 15. April 2020, 20:06:54 von Gerichtsreporter »
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1788 am: 15. April 2020, 20:21:55 »
Hoffen wir, dass wenigstens die Telegram-Aktivität abnimmt, wenn Rüdel wieder auf den Marktplatz darf, denn:

Grammatik und Rechtschreibung unter aller Sau. Vom Inhalt ganz zu schweigen...

Da in Rüdis Birne ja permanent Reichsbürger-Kirmes herrscht und nach Wegfall der Marktplatz-Entlademöglichkeit das erpelsche Überdruckventil sperrangelweit offen steht, wird der Shice derzeit eben im Strahl nach Telegram reingek*tzt. Muss ja irgendwohin. Und so bleibt auch keine Zeit für Kleinigkeiten wie Rechtschreibung oder Interpunktion. Dann lieber einmal wöchentlich die Marktplatz-Groteske als 24/7 den Telegram-Dünnpfiff.

Ach ja, hätte da noch eine Idee als Abwandlung des bekannten Originals: Das Infinite-Erpel-Theorem. Dieses besagt, dass auch ein Rüdiger, welcher unendlich lange Zeit mit Absicht auf einer Schreibmaschine herumtippt, nicht einen sinnvollen Satz zusammenbringt.

Offline kairo

Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1789 am: 15. April 2020, 20:39:50 »
Dann lieber einmal wöchentlich die Marktplatz-Groteske als 24/7 den Telegram-Dünnpfiff.

Beim Letzteren hat man aber die Wahl, ob man sich das antun will. Die Anwohner des Rathausplatzes in Wittenburg haben es nicht so gut.
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1790 am: 15. April 2020, 21:01:53 »
Ok, hier kommt die Antwort, warum Rüdi krakelen darf. Das VG Schwerin hat die aufschiebende Wirkung von zwei Versammlungsverboten aufgehoben:

https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/fachgerichte/verwaltungsgerichte/verwaltungsgericht-schwerin/Aktuelles/?id=159300&processor=processor.sa.pressemitteilung

Eine nette Umgehung des Ermessensprinzips.

Zitat
Verwaltungsgericht Schwerin gestattet unter Auflagen Ostermarschdemonstration

 Nr.04/2020  | 14.04.2020  | VG SN  | Verwaltungsgericht Schwerin

 Pressemitteilung vom 11. April 2020

Verwaltungsgericht Schwerin gestattet unter Auflagen Ostermarschdemonstration am Ostermontag in Schwerin sowie die Übergabe einer Petition vor dem Gebäude des Innenministeriums am 14. April 2020


Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin hat am heutigen Sonnabend im Wege zweier Eilentscheidungen die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen versammlungsrechtliche Verbote des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin unter mehreren Auflagen wiederhergestellt.

In dem einen Fall (Az. 15 B 487/20 SN) ging es um die für Ostermontag als Demonstrationszug in Schwerin angemeldete Versammlung „71 Jahre Grundgesetz – 60 Jahre Ostermarsch – 2 Monate Corona“, für die die Stadt ein umfassendes Versammlungsverbot verhängt hatte. Der zuständige Richter hat dem dagegen gerichteten Eilantrag des Veranstalters unter näher bezeichneten Auflagen entsprochen. Danach hat die Versammlung unterer anderem zwingend stationär (und nicht als Zug) zu erfolgen, ist die Teilnehmerzahl begrenzt und hat der Versammlungsleiter Namen und Anschrift der Teilnehmenden schriftlich zu erfassen; zwischen den Teilnehmenden sind zwei Meter sowie zu Passanten zehn Meter Abstand einzuhalten.

In dem anderen Fall (Az. 15 486/20 SN) ging es um die für kommenden Dienstag von einer Flüchtlingsinitiative geplante Übergabe der Petition „Schutz vor Corona: Recht auf Abstand für Flüchtlinge in MV“ an das Landesinnenministerium. Auch hier hat das Gericht die von Anfang an als stationäre Veranstaltung geplante Versammlung unter mehreren Auflagen gestattet. Unter anderem dürfen maximal 20 Personen, deren Namen und Anschriften zu erfassen sind, teilnehmen, diese müssen Mund- und Nasenschutz tragen und einen Abstand von zwei Metern untereinander und zehn Metern zu Passanten einhalten.

Den Entscheidungen lag jeweils eine Abwägung zwischen dem für eine funktionierende Demokratie wesentlichen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem ebenso wichtigen Rechtsgut des Schutzes von Leib und Leben der Bevölkerung zu Grunde. Vor diesem Hintergrund hat sich der zuständige Richter nicht davon überzeugen können, dass der Gesundheitsschutz nur über das vom Antragsgegner verhängte vollständige Versammlungsverbot gewährleistet werden könne. Auch die SARS-CoV-2-Verordnung vom 3. April 2020 in der Fassung vom 8. April 2020 sehe in ihrem § 6 Abs. 4 die Möglichkeit der Genehmigung von Versammlungen unter freiem Himmel vor.

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald eingelegt werden.

Dr. Kronisch

Präsident des Verwaltungsgerichts

Verwaltungsgericht

Bei einem Ostermasch verstehe ich das ja noch, der geht nur an Ostern. Wird interesssant, was aus Rüdis Ankündigung wird, jeder Ente den Mundschutz vom Schnabel zu reißen, falls die mit sowas aufkreuzen sollten.
« Letzte Änderung: 15. April 2020, 21:04:46 von Gerichtsreporter »
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1791 am: 15. April 2020, 22:17:18 »
Was haben Rüdis Passantenbelästigungsarien mit einem Ostermarsch zu tun?
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1792 am: 15. April 2020, 22:34:43 »
Was haben Rüdis Passantenbelästigungsarien mit einem Ostermarsch zu tun?

Nix, ich mutmaße aber mal dass das hier

Zitat
Den Entscheidungen lag jeweils eine Abwägung zwischen dem für eine funktionierende Demokratie wesentlichen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem ebenso wichtigen Rechtsgut des Schutzes von Leib und Leben der Bevölkerung zu Grunde.

Der entscheidenen Part ist; Schwerin liegt ja auch in seiner Hood und wer weiß ob in seinem Fall nicht auch so entschieden worden wäre und sein wir mal ehrlich, mehr als 5 Zombies kommen eh nicht zusammen.

Es muss Rüdimausi unheimlich ärgern das die Bahner heute spontan einen größeren Zulauf hatte als er, der Quartalsversager, in 7!!! Jahren erreichen konnte (in der Heidelberger war von 250 Leuten bei ihrem zweiten Auftritt die Rede)
« Letzte Änderung: 15. April 2020, 22:43:12 von SchlafSchaf »
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Offline kairo

Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1793 am: 15. April 2020, 22:40:15 »
Der entscheidenen Part ist; Schwerin liegt ja auch in seiner Hood und wer weiß ob in seinem Fall nicht auch so entschieden worden wäre und sein wir mal ehrlich, mehr als 5 Zombies kommen eh nicht zusammen

Und jeder halbwegs vernünftige Mensch macht schon von alleine einen so großen Bogen um ihn, dass mit einer Ansteckung nicht zu rechnen ist.
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1794 am: 16. April 2020, 06:27:41 »
Ob er nun seinen Reichssender aus der Küche oder vom Marktplatz aus betreibt, dürfte an seiner Reichweite nichts ändern. Auf dem Marktplatz hat er mehr Aufwand, das Kamerakind muss kommen und dann beschallt er (wenn er den Lautsprecher verwenden darf) den leeren Platz. Außer dem Rossmann dürfte kein Laden offen haben, im Rathaus brennt dann auch kein Licht.

Wahrscheinlich orientiert man sich ein wenig am Verbotsverfahren der NPD, so dass man Rüdiger als verfassungsfeindlich/rassistisch/hetzerisch betrachtet, Rüdiger aber als so unwichtig einstuft, dass es den Aufwand sich mit ihm zu beschäftigen nicht lohnt.
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1795 am: 16. April 2020, 07:55:01 »
Das die Veranstaltung das Geplärre stattfindet, hat noch einen anderen Vorteil.

So bleibt der schmutzige alte Mann an einem Ort und zieht nicht durch die Gegend und belästigt Jugendliche!
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1796 am: 16. April 2020, 10:55:03 »
So langsam gibt es in Berlin wohl keinen mehr, mit dem der Obererpel nicht im Clinch liegt. Da bleiben nur noch die total Verblödeten um ihm den Hut zu füllen.

Aktuell hat er es mit dem "Axtwerfer" Kastius.
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1797 am: 16. April 2020, 11:03:52 »
Da haben sie aber ein Jugendbildnis von Kastius ausgegraben.

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1798 am: 16. April 2020, 11:09:10 »
Ernsthaft Rüdi?
Ich weiß ja deine Deppen sind zerebral entkernt, glaubst du trotzdem das die Zombies nur das was auf deiner Seite bzgl. des Brandanschlags steht für die Wahrheit halten?
Okay..wo sind denn deine „beweiskräftigen Dokumente“ für deine Behauptung?
Der Film V-Mann-Land ist übrigens kein Beweis! Wie wäre es zum Beispiel mit Geständnissen von denen die den Anschlag ausgeführt haben und die alle aussagen das sie nicht von Dir angestiftet wurden und du der Drahtzieher warst.
Rüdimausi - frag dich mal warum du nicht mehr als 70/80 Deppen zusammenbringst innerhalb von 7 Jahren und eine Bahner innerhalb von ein paar Stunden 250 Verstrahlte.

Ich verrate dir die Antwort - ist halt echt schwer noch dümmere Deppen als dich zu finden
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Offline DerPöseKinderklau

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #1799 am: 16. April 2020, 11:16:57 »
Mein Gott, was ein Illetrist Rüdi doch ist.  :facepalm:
 
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