Autor Thema: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire  (Gelesen 162728 mal)

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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1095 am: 15. März 2023, 20:08:33 »
Schlimmer, Rüdi wird gerade überholt das er durch den Fahrtwind Pirouetten dreht. Ich sehe ihn in ein paar Monaten als Helfer um die Demos von Martina und anderen wichtigen Staatendoofen aufzubauen. Hoffentlich bekommt er dann auch Redeverbot.
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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1096 am: 15. März 2023, 20:49:07 »
Schlimmer, Rüdi wird gerade überholt das er durch den Fahrtwind Pirouetten dreht.

Oh ja, was der Teichfolienschrat und der EsoFlo gerade an Kundschaft anlocken, kann Rüdi nicht mal am Reichsatg abgreifen, selbst wenn Tausende Schwurbelis an ihm vorbei laufen. Voldemops ist lange unter dem Reichsdeppenhorizont verschwunden. Martina ist die Einzige, die ihm noch die Stange hält, dabei könnte sie allein mindestens genauso viele Neukunden requirieren wie die Arnsberger Truppe. :dontknow:


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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1097 am: 19. März 2023, 20:03:55 »
ERFOLGSMELDUNG!!111!!!11!elf!!!
Diesmal ist Viehwagen-Jockel kaum zu hören, aber das macht nix, inhaltlich kommt da nicht viel. Die Klage wurde angenommen, der Streitwert ist fünfstellig und wird zusammengebettelt. Er weiß zwar, dass das alles gar nicht gilt, weil Firmengericht, aber er wird Erfolg haben und es dem SüstemTM zeigen, das bettelt ja darum. :facepalm:
Als nächstes will er das Amts- und das Landesgericht Dortmund belästigen. Er ist begeistert, enthusiasisch und euphorisch, dass alles dem Ende zugeht (deshalb braucht er sich auch kein funktionierendes Mikro mehr zu besorgen) und er endlich ausgebürgert wird. :rotfl:
Kausi plappert etwas von Recht als ihr Handwerkszeug - erinnert mich an eine Metapher bei den Strugazkis, wo Ahnungslose mit einem gefundenen Mikroskop Nägel einschlagen.
Jockel möchte mal wieder Brüllveranstaltungen machen und vor den Gerichten und Rathäusern rumlungern, obwohl er ganz genau weiß, dass da niemand zu ihm rauskommen wird. Aber wahrscheinlich kann er ein größeres Publikum als Voldemops anlocken. Dann hetzt er noch eine Runde gegen Migranten und verbreitet feinste AfD-Fake-Infos. :puke:

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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1098 am: 19. März 2023, 20:11:39 »
Und der Jockel - Depp hat immer noch einen bescheidenen Hintergrund. Sieht ein wenig "tuntig" aus. Ist er es am Ende sogar? :scratch:
 
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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1099 am: 19. März 2023, 22:27:40 »
Sprach Jockel nicht vom "Verwaltungsgericht Gelsenkirchen"? - Ich habe mir das Video nur ganz kurz angetan. 
Für einen Dortmunder ist diese Stadt eigentlich eine No-Go-Area.
Warum wird so eine offensichtlich schwachsinnige Klage angenommen?
Falls Anwaltspflicht besteht wie will Jockel den finanzieren?
Wer bezahlt den arbeitslosen Jockel die Stütze wenn er nur noch Preuße ist?
Alles sehr wirr. Ich vermute, dass Jockel sogar noch dümmer als Rüdi ist (was eine beachtliche Leistung ist).
Aber ganz bewusst an dem Ast zu sägen auf dem man sitzt ist schon extrem dämlich. Rüdi ist immerhin "schlau" genug, um im richtigen Moment zu buckeln. 
 
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Offline Gerntroll

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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1100 am: 19. März 2023, 23:03:38 »
Er bekommt doch dann Kriegsgefangenensold. Das sind mindestens, wenn nicht noch mehr Euro!
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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1101 am: 19. März 2023, 23:08:09 »
Zitat
Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit [...] verlieren?

Zitat
Das Gesetz sieht in folgenden [...] Fällen einen Verlust der Staatsangehörigkeit vor:

  • Entlassung auf Antrag

  • Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

  • Verzicht


Zitat
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, braucht für
den Aufenthalt in Deutschland wieder einen Aufenthaltstitel
[ 8)]
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz sowie des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.


Preußen ist m.W. nicht Mitglied der EU, der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums.  :D



Off-Topic:
Für einen Dortmunder ist diese Stadt eigentlich eine No-Go-Area.


Mein Schwiegerdad hatte seine Gartenlaube zu einem Schalke-Tempel umgebaut, und wir wohnen beide östlich von Dortmund.  :o
« Letzte Änderung: 19. März 2023, 23:13:37 von Schrohm Napoleon »
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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1102 am: 19. März 2023, 23:47:48 »
Sprach Jockel nicht vom "Verwaltungsgericht Gelsenkirchen"?

Ja, da wurde die derzeitige Klage angenommen. Die Gerichte in Dortmund will er als nächstes nerven, seine Beschäftigungslosigkeit lässt ihm offensichtlich viel Zeit, sich immer neuen Blödsinn auszudenken.
Er hat außerdem wohl schon an diverse Gerichte einen Fragenkatalog geschickt mit so sinnvollen Fragen wie "Sind Sie ein Ausnahmegericht?", aber noch keine Antworten bekommen. Wisu denn bluß? :))
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1103 am: 20. März 2023, 00:31:20 »
Zitat
Wir haben die Impfpflicht gekippt, jetzt beenden wir den Krieg
   :facepalm:



Die Schwurbel-C-Klasse belästigt jetzt sogar das unschuldige Hattingen. Eigentlich eine schöne Stadt, abgesehen vom 26.03.. Das wird sich Jockel wohl nicht nehmen lassen, ist ja nur ein Katzensprung.

Zitat
Wir freuen uns sehr über die Zusagen von‼️
- Dr. Daniel Langhans
- Ralf T. Niemeyer
- Artur Helios
- Michael Schele


Musikalisch begleiten wird uns Arne Schmitt‼️

Auch AUF1 wird vor Ort sein‼️





Zitat
Auch AUF1 wird vor Ort sein‼️

Auch Schrohm wird vor Ort sein...



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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1104 am: 20. März 2023, 19:47:45 »
Der arbeits- und gehirnlose Jockel sieht immer verwahrloster aus. Der muss schon aus dem letzten Loch pfeifen. Außerdem klingt er sehr nasal  :dance: Ich bleibe dabei --> dumm --> dümmer --> deutscher Herold
 
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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1105 am: 21. März 2023, 21:31:42 »


@Jockel und Klausi - wir hatten lange nichts mehr zu eurem Liebling.
 
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Offline tobias-vom-rias

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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1106 am: 22. März 2023, 18:22:06 »
Bei den Aufführungen wie man die deutsche Staatsbürgerschaft los wird fehlt aber etwas wichtiges. Man darf nicht in die Staatenlosigkeit entlassen werden, das heißt wenn du verzichtest oder einen Antrag auf Aufhebung deiner Staatsangehörigkeit stellen würdest, musst du nachweisen dass du eine weitere hast.


Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gilt grundsätzlich auf Dauer. Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz verboten. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten. Gegen den Willen des Betroffenen darf der Verlust der Staatsangehörigkeit nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip erhalten hat und für den die Optionspflicht gilt, muss spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklären, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will.

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch per Gesetz verloren, wenn jemand auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt (z.B. durch Einbürgerung). Es sei denn, er hat zuvor eine schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde erhalten, die ihm die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt. Der Verlust tritt ebenfalls nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz hat.

Das Gesetz sieht in folgenden weiteren Fällen einen Verlust der Staatsangehörigkeit vor:

    Entlassung auf Antrag
    Verzicht

    Adoption als Kind durch einen Ausländer

    freiwilliger Eintritt ohne Zustimmung der zuständigen Behörde in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit der oder die Betroffene ebenfalls besitzt

Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zieht Folgen nach sich, die für den weiteren Aufenthalt in Deutschland wichtig sind.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/verlust-der-deutschen-staatsangehoerigkeit-460580

Edith:
Hier im Spoiler noch eine ähnliche Auflistung mit Erläuterung vom Auswärtigen Amt bzw. der Deutschen Botschaft in Australien, die ich dem AA fast gleich stelle. ;) Aufgrund des Umfanges im Spoiler:
Spoiler
„Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren?“ – Grundsätzliches zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit / Verzicht / Entlassung
Ein deutscher Reisepass der Europäischen Gemeinschaft, versehen mit dem Wort «UNGÜLTIG

Artikel

Sie würden gerne wissen, ob bzw. wie Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können? Sie möchten auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten? Sie möchten eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben und dafür die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben?

    Allgemeine Informationen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
    Verzicht
    Entlassung

Im Folgenden finden Sie Informationen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, sowie zu den Möglichkeiten des Verzichts und der Entlassung.
Allgemeine Informationen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann unter anderem durch Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag, Eintritt in fremde Streitkräfte, Adoption oder Verzicht verloren gehen.

Informationen des zuständigen Bundesverwaltungsamts zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier:

Merkblatt BVA zum Verlust
Verlust durch Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit

Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag hin erwerben, verlieren Sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Vor dem Verlust können Sie sich durch eine Beibehaltungsgenehmigung schützen. Diese muss zum Zeitpunkt der Annahme ausgehändigt und noch gültig sein.
Minderjährige Kinder

Minderjährige Kinder können die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie auf zeitgleichen Antrag mit den sorgeberechtigten, deutschen Eltern eingebürgert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ausnahme

Seit dem 28.08.2007 führt die Annahme einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Info

Wenn Sie durch Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und noch im Besitz eines deutschen Reisepasses sind, sind Sie verpflichtet das Generalkonsulat unverzüglich darüber zu informieren (§ 15 Nummer 4 Passgesetz). Sofern Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nachkommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden (§ 25 Absatz 4 Passgesetz).
Info

Citizenship by descent – Die Annahme der australischen Staatsangehörigkeit durch Registrierung, als Kind eines australischen Elternteils nach Geburt außerhalb Australiens, wird ebenfalls als Antragserwerb gewertet und kann zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen. Sollten Sie die Registrierung nach Erreichen der Volljährigkeit durchführen, benötigen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung, um sich vor dem Verlust zu schützen.
Verlust durch Eintritt in fremde Streitkräfte

Seit 01.01.2000:

Wenn Sie in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates eintreten, verlieren Sie unter folgenden Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit:

    Sie besitzen ebenfalls die Staatsangehörigkeit des Staates
    UND
    Sie haben vorab keine Zustimmung des Bundesministeriums für Verteidigung eingeholt.

Ausnahme:

Seit 01.07.2011 gilt eine pauschale Zustimmung für den Eintritt in die Streitkräfte folgender Staaten:

    Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
    Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA),
    Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO)
    Staaten der Länderliste nach § 41 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung (derzeit Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigten Staaten von Amerika)

Verlust durch Adoption

Seit 01.01.1977: Ein deutsches Kind verliert die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn es

    von ausländischen Eltern adoptiert wird,
    nicht weiter mit einem deutschen Elternteil verwandt bleibt und
    durch die Adoption die Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern erhält.

Für Adoptionen bis 31.12.1976 galt dies nicht - Betroffene blieben weiterhin Deutsche.
Verlust durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland

Seit 09.08.2019: Wenn Sie sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen, verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn Sie würden sonst staatenlos.
Verlust durch Legitimation

Bis 31.03.1953: Ein nichtehelich geborenes Kind verlor durch die nachträgliche Eheschließung der rechtlichen Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es dadurch die Staatsangehörigkeit des Vaters erwarb.
Verlust durch Eheschließung

Deutsche Frauen, die vor dem 23.05.1949 einen Ausländer geheiratet haben, haben die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, auch wenn sie dadurch staatenlos wurden.

Deutsche Frauen, die zwischen dem 23.05.1949 und dem 31.03.1953 einen Ausländer geheiratet haben, verloren die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn sie dadurch nicht staatenlos wurden.

Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Eheschließung verloren haben, können Sie sich ggf. wieder einbürgern lassen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat Sydney

Seit dem 01.04.1953 ist die Eheschließung mit einem Ausländer kein Verlustgrund mehr.
Verlust durch Auslandsaufenthalt vor 1914

Dauerhafter Aufenthalt im Ausland von mehr als 10 Jahren führte bis 1914 zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sich die Person nicht bei einem deutschen Konsulat in die „Konsulatsmatrikel“ (=Register der im jeweiligen Amtsbezirk wohnhaften Deutschen) hat eintragen lassen oder weiterhin Pässe beantragt hat.

Möchten Sie geltend machen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit von jemandem ableiten, der vor 1904 ausgewandert ist? Dann ist dieser Verlustgrund von entscheidender Bedeutung für Sie: Hat sich Ihr Vorfahre nicht regelmäßig beim Konsulat registriert, so hat er automatisch nach Ablauf von 10 Jahren Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit verloren und konnte sie nicht mehr an die nächste Generation weitergeben.
Verzicht

Wenn Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie durch schriftliche Erklärung Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben. Damit die Erklärung rechtswirksam wird, bedarf es dazu der Genehmigung der Staatsangehörigkeitsbehörde (Verzichtsurkunde). Der Verzicht wird mit Aushändigung der Verzichtsurkunde wirksam. Für Anträge aus dem Ausland ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.

Weitere Informationen finden Sie hier. 
Entlassung

Sie können auf Antrag aus Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit entlassen werden, wenn Sie sich in einem anderen Staat einbürgern lassen möchten und dieser Staat die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit davon abhängig macht. Dabei muss gewährleistet werden, dass Sie nicht staatenlos werden.

Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit (Entlassungsurkunde).

Für Anträge aus dem Ausland ist das Bundesverwaltungsamt die zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier.
[close]
Quelle: https://australien.diplo.de/au-de/service/05-staatsangehoerigkeit/verlust/2467266
« Letzte Änderung: 22. März 2023, 18:28:23 von tobias-vom-rias »
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

"Seit ich meine Tabletten wieder nehme, reden die Möbel kein Wort mehr mit mir. Eingeschnapptes, zickiges Pack!"
 
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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1107 am: 24. März 2023, 11:34:06 »
Im Westen nichts Neues (außer Jockels Frise und ein Spendenbutton auf der Homepage). Die Betschwestern wissen immer noch nicht, wer sie sind und mit welchen Gerichten sie zu tun haben. :dontknow:

Viehwagen-Jockel will immer noch nicht akzeptieren, dass er auf einer nichtöffentlichen Verhandlung vor dem Familiengericht nichts zu suchen hat und ist auch sonst nicht in der Lage, verstehend zu lesen.

Dann gibt es noch "Mimimi, der Schwurbel-Ganser kriegt eher Antwort vom Gericht als ich, dabei ist mein Anliegen Bullshit viiiieeeel wichtiger". :crybaby2: Der Ganser ist sowieso doof, er erzählt nix von den schweizer Pharaonen, von preußischen Helden und vom Propheten Schirinowski. :rotfl:

Es folgt eine gewaltige Klatsche für den Teichfolienschrat und EsoFlo: Proklamationen sind obsolet! :o Die Arnstädter Tapetenquäler machen also wieder alles falsch; dabei sind sie die Einzigen, die gerade neue Lemminge generieren. Das wird wohl demnächst ein weiteres weinerliches Rechtfertigungs-Video geben.

Zum Schluss rechtfertigt sich Jockel noch für seine pinke Beleuchtung: Das ist eine Pflanzenlampe für Tomaten und Brokkoli ;). (Schade, irgendwie hatte ich insgeheim gehofft, das er zum Randy-Rainbow-Fan georden wäre.)

Der Rest ist das übliche sinnfreie Geblubber über Perso und unverstandene Gesetze.



(Tante Edith hat ein paar Tippfehler entdeckt. :-[)
« Letzte Änderung: 24. März 2023, 12:21:53 von Wildente »
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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1108 am: 24. März 2023, 17:29:56 »
Oha, Jockel bettelt ja schon so wie Rüdi.
Vielleicht soll er es mal mit arbeit versuchen.
Aber das ist ja unter den Reichsbürgern nicht so angesagt.
Lieber von Vater Staat leben.
"Da ist der Reichsbürger" schreit der Reichsbürger.
 
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Offline Anmaron

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Re: Klaus aus Bremerhaven - Kanal Conny Satire
« Antwort #1109 am: 24. März 2023, 17:39:21 »
Videos zu machen, ist anstrengend. Ein richtiger Beruf. Eine Berufung!
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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