Der Gerichtsvollzieher kann bewegliche Sachen pfänden, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden. Wenn Fitzek also einen Stapel Geld unter dem Bett hat, dann nimmt das der Gerichtsvollzieher mit, egal wo das Geld herkommt. Eventuell Anspruchsberechtigte müssten dann eine Drittwiderspruchsklage erheben. Wenn das Geld aber auf irgend einem Bankkonte liegt, vielleicht noch nicht einmal im Namen des Monarchen, dann müsste die Rückzahlungsforderung gepfändet werden. Das darf aber nicht der Gerichtsvollzieher machen, dafür ist der Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht zuständig, der einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlässt.
Haben wir eigentlich schon mal die Systembank wegen des Inhabers "Maximilian" angeschrieben?
Wir nicht, aber Opperman. Die Bank war wenig kooperativ, da in Polen. Das Thema Geldwäsche wäre ihr auch noch zu beachten, da das Konto offensichtlich auf Rechnung einer anderen Person geführt wird. Haben wir einen polnisch sprechenden Agenten in unseren Reihen?